Josef Balve
Reichsgerichtsrat
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Josef Friedrich Balve (* 23. April 1883 in Kirchhundem; † 25. Mai 1961 in Mönchengladbach)[1] war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Nach dem Abitur 1903 am Realgymnasium Essen studierte er in Würzburg zwei, in Heidelberg zwei und in Münster drei Semester Rechtswissenschaften[2] und wurde in Heidelberg promoviert. Er wurde 1913 in Essen zum Landrichter ernannt, wurde als Richter tätig und war in der Zeit des NS-Regimes Oberlandesgerichtsrat in einem Zivilsenat in Düsseldorf.[3] Zum 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.298.034).[4][3] Balve wurde am 4. Mai 1937 zum Reichsgerichtsrat ernannt.[3] Er arbeitete im VII. Zivilsenat des Reichsgerichts. Er galt ab seiner Einziehung zum Volkssturm am 14. April 1945 als vermisst.[3]
Schrift
- Die Übersendungspflicht bei Geldzahlungen nach Maßgabe des § 270 BGB, Hilchenbach i. W. : Buchdruckerei A. Wesener, 1909. Diss. Heidelberg 1909.
Weblinks
- Balve, Josef bei WorldCat