Landgericht Ulm

Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Landgericht Ulm ist ein seit 1879 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stuttgart. Vorläufer war ab 1819 der Königliche Gerichtshof für den Donaukreis im Königreich Württemberg.

Das Landgericht in Ulm, Sicht von der Straßenbahnhaltestelle Justizgebäude an der Kreuzung Olgastraße – Karl-Schefold-Straße (2015)

Gerichtsbezirk

Landgerichtsbezirk Ulm (dunkel) im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart (hellgrün) in Baden-Württemberg

Das Landgericht Ulm hat seinen Sitz in Ulm und ist zuständig für die Stadt Ulm und die Landkreise Alb-Donau und Göppingen und damit für ca. 566.000 Personen. Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Ehingen, Geislingen, Göppingen und Ulm.

Dem Landgericht Ulm ist das Oberlandesgericht Stuttgart übergeordnet.

Geschichte

Im Jahre 1802, noch vor der Verkündung des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803, verlor die Reichsstadt Ulm ihre Unabhängigkeit und wurde dem Kurfürstentum Bayern eingegliedert. Anknüpfend an Ulms führende Rolle innerhalb des aufgelösten Schwäbischen Reichskreises wurde Ulm Sitz der Landesdirektion der „Baierischen Provinz Schwaben“ (der Vorgänger der heutigen Regierung von Schwaben) und auch Sitz eines bayerischen Landgerichtes älterer Ordnung als Gerichts- und Verwaltungsbehörde. Im Jahre 1810 gelangte Ulm durch einen bayerisch-württembergischen Gebietsaustausch, der im entsprechenden Grenzvertrag geregelt war, vom Königreich Bayern an das Königreich Württemberg. Das bayerische Landgericht wurde in ein württembergisches Oberamtsgericht umgewandelt.

Zum 1. Januar 1819 wurden im Königreich Württemberg unter König Wilhelm I. der Königliche Gerichtshof für den Donaukreis in Ulm errichtet. Die Gerichtshöfe waren als Eingangsinstanz für Zivil- und Strafsachen sowie als Appellationsinstanz für die Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Oberamtsgerichte in Zivil- und Strafsachen zuständig.[1]

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das württembergisches Oberamtsgericht in das Amtsgericht Ulm, der Königliche Gerichtshof für den Donaukreis in das Landgericht Ulm umgewandelt.

Im Jahr 1898 siedelte das Landgericht vom Schwörhaus in seine jetzigen Räumlichkeiten um.

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude in der Olgastraße mit Sandstein-Fassaden wurde 1894–1898 nach Plänen der Architekten und württembergischen Baubeamten Karl von Sauter und Albert von Bok im Stil der Neorenaissance auf einem Teil der ehemaligen Stadtmauer errichtet. Es hat fast 100 Dienstzimmer, 10 Sitzungssäle und mehrere Seminarräume. Die sechs allegorischen Standbilder auf der Attika des Mittelbaus stammen von den Stuttgarter Bildhauern Adolf von Donndorf und Theodor Bausch, sie symbolisieren Gottesfurcht, Standhaftigkeit, Friedfertigkeit, Wahrhaftigkeit, Weisheit und Besonnenheit.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

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