Landgericht Weißenburg

Landgericht älterer Ordnung im Königreich Bayern From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Landgericht Weißenburg war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Weißenburg im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

Lage

Das Landgericht Weißenburg grenzte im Norden an das Herrschaftsgericht Ellingen (später Landgericht Ellingen) und im Süden an das Herrschaftsgericht Pappenheim (später Landgericht Pappenheim).[1]

Geschichte

Im Jahr 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht älterer Ordnung Weißenburg errichtet. Dieses kam zunächst zum Altmühlkreis, ab 1810 zum Oberdonaukreis und ab 1817 zum Rezatkreis, der 1838 in Mittelfranken umbenannt wurde.

Ab 1857 gehörte das Landgericht Weißenburg zum Sprengel des Bezirksgerichts Eichstätt.[2]

Ab 1862 war das Landgericht Weißenburg nur noch für die Gerichtsbarkeit zuständig. Die Verwaltung wurde vom neu geschaffenen Bezirksamt Weißenburg übernommen.

Im Jahr 1879 wurde durch das Gerichtsverfassungsgesetz das Landgericht in ein Amtsgericht (das Amtsgericht Weißenburg i. Bay.) umgewandelt.

Struktur

Das Landgericht bestand ursprünglich nur aus dem Steuerdistrikt Weißenburg, das vom Rentamt Weißenburg verwaltet wurde:

1818 gab es im Landgericht Weißenburg 3965 Einwohner, die sich auf 984 Familien verteilten und in 589 Anwesen wohnten.[3]

1820 gab es im Landgericht nur die Munizipalgemeinde Weißenburg.[4]

1846 war das Landgericht Weißenburg eine Quadratmeile groß. Es gab 4383 Einwohner, die sich auf 25 Ortschaften verteilten (1 Stadt, 1 Festung und 23 Einöden).[1]

1863 schied Weißenburg als kreisunmittelbare Stadt aus dem Landgericht aus.[5]

Vom Landgericht Greding wurden am 1. Oktober 1857 sieben Gemeinden abgetreten:

Vom Landgericht Ellingen wurde eine Gemeinde abgetreten:

Somit setzte sich das Landgericht Weißenburg aus acht Ruralgemeinden zusammen.[7]

Literatur

Fußnoten

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