Herrschaftsgericht Hohenlandsberg
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Das Herrschaftsgericht Hohenlandsberg war ein Herrschaftsgericht der Fürsten von Schwarzenberg zu Hohenlandsberg. Es bestand von 1814 bis 1848 als administrative Einheit des Rezatkreises. 1848 wurde die Gerichts- und Polizeibehörde gebildet, die die Verwaltung und Gerichtsbarkeit für die Gemeinden des Herrschaftsgerichtes übernahm. Am 1. Juli 1850 wurde diese Behörde aufgelöst.[1]
Lage
Das Herrschaftsgericht grenzte an die Landgerichte Markt Bibart, Neustadt, Uffenheim und an die Herrschaftsgerichte Burghaslach und Markt Einersheim.
Struktur
Das Herrschaftsgericht wurde in 9 Steuerdistrikte aufgeteilt, die von den Rentämtern Iphofen, Scheinfeld bzw. Uffenheim verwaltet wurden:[2]
- Bullenheim mit Dorfsmühle, Gemeindmühl bzw. Gimpeleinsmühle;
- Dornheim mit Eselsmühle (= Hohlbrunnermühle) und Seehof (= Fischhof);
- Gnötzheim mit Artsmühle, Barthsmühle, Fetzersmühle, Gehrenmühle, Hammermühle, Himmeleinsmühle, Holzmühle, Lanzenmühle, Papiermühle, Wässerndorf, Winkelhof und Winkelhofmühle;
- Herbolzheim mit Krautostheim, Modelsmühle und Wüstphül;
- Hüttenheim mit Herrnsheim und Schwarzenmühle;
- Nenzenheim mit Frankenberg, Herrgottsmühle und Julianahof;
- Nordheim mit Kottenheim, Krassolzheim und Seehaus;
- Seinsheim mit Backofenmühle, Beigelsmühle, Christiansmühle, Iffigheim, Nagelsmühle, Schleifmühle und Stadtmühle;
- Weigenheim.
1818 gehörten 14 Ruralgemeinden zum Herrschaftsgericht:[3]
- Bullenheim mit Obermühle und Untermühle;
- Dornheim mit Fischhof und Hohlbrunnermühle;
- Gnötzheim mit Fetzersmühle und Schloßmühle;
- Herbolzheim mit Wüstphül;
- Herrnsheim mit Schwarzenmühle;
- Hüttenheim;
- Iffigheim mit Backofenmühle, Beigelsmühle, Dorfmühle, Nagelsmühle und Schleifmühle;
- Krassolzheim;
- Krautostheim mit Dorfmühle und Modelsmühle;
- Nenzenheim mit Herrgottsmühle;
- Nordheim mit Kottenheim und Seehaus;
- Seinsheim mit Stadtmühle (=Seinsheimermühle?);
- Wässerndorf mit Barthsmühle, Gehrenmühle, Hammermühle, Lungenmühle, Papiermühle, Winkelhof und Winkelhofmühle;
- Weigenheim.
1818 gab es im Herrschaftsgericht Hohenlandsberg 5913 Einwohner, die sich auf 1444 Familien verteilten und in 1289 Anwesen wohnten.[2]
Spätestens 1837 wurde die Gemeinde Herbolzheim wurde an das Landgericht Markt Bibart abgegeben und die Gemeinde Nenzenheim an das Landgericht Uffenheim.
1840 hatte das Herrschaftsgericht Hohenlandsberg eine Gebietsfläche von 2 Quadratmeilen (≈110 km²). Es gab 5353 Einwohner (2631 Katholiken, 2475 Protestanten und 247 Juden), 34 Ortschaften (3 Märkte, 6 Pfarrdörfer, 3 Kirchdörfer, 1 Dorf und 21 Einöden) und 12 Gemeinden (3 Marktgemeinden und 9 Landgemeinden).[4]
Literatur
- Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise nach seiner durch die neueste Organisation erfolgten Constituirung enthaltenen Ortschaften: mit Angabe a. der Steuer-Distrikte, b. Gerichts-Bezirke, c. Rentämter, in welchen sie liegen, dann mehrerer anderer statistischen Notizen. Ansbach 1818, OCLC 1071656043, S. 155–156 (Digitalisat).
- Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. Kanzlei Buchdruckerei, Ansbach 1820, OCLC 869860423, S. 83 (Digitalisat).
- Karl Friedrich Hohn: Der Retzatkreis des Königreichs Bayern geographisch, statistisch und historisch beschrieben. Riegel und Wießner, Nürnberg 1829, OCLC 163343674, S. 331–338 (Digitalisat).
- Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. Selbstverlag, Ansbach 1846, OCLC 635011891, S. 276–279 (Digitalisat).