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Liste der Naturdenkmale in Schöpstal

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Die Liste der Naturdenkmale in Schöpstal umfasst Naturdenkmale der sächsischen Gemeinde Schöpstal.

Definition

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

– Sächsisches Naturschutzgesetz

Liste

Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).

Link zu einem Kartenansichtstool, um Koordinaten zu setzen.

Weitere Informationen Bild, Bezeichnung ...
Bild Bezeichnung Lage Beschreibung Datum Nummer
Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Kästnereiche Girbigsdorf
 
Girbigsdorf
(51° 9′ 39,1″ N, 14° 56′ 0,9″ O)
ND
Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Grauwackeaufschluss Kunnersdorf mit Siebenhufener Viebig
 
Kunnersdorf / Siebenhufen
(51° 11′ 46,6″ N, 14° 55′ 56,2″ O)
ND[1]
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Siehe auch

Anmerkungen

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.

Einzelnachweise

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