Ludwig Leist

deutscher Verwaltungsbeamter, SA-Führer und Stadthauptmann From Wikipedia, the free encyclopedia

Ludwig Leist (* 14. März 1891 in Kaiserslautern; † 9. Januar 1967 in Murnau) war ein deutscher Verwaltungsbeamter, SA-Führer und Stadthauptmann von Warschau im deutsch besetzten Polen während des Zweiten Weltkrieges. Leist wurde 1947 von einem polnischen Gericht als Kriegsverbrecher zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Ludwig Leist (1940)
Anordnung Ludwig Leists zur Umsiedlung der Juden in das Warschauer Ghetto, 7. August 1940.

Leben

Leist besuchte bis 1904 die Volksschule.[1] Er trat 1906 in das bayrische 8. Infanterieregiment ein.[2] Grund für den frühen Eintritt in den Militärdienst dürfte die mittellose Herkunft und der frühe Tod seiner Eltern (1904 und 1905) gewesen sein. Nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges leistete er Kriegsdienst, zuletzt im Rang eines Leutnants.[3] Nach Kriegsende wurde er aus der Armee entlassen und wechselte 1921 in die Reichszollverwaltung, wo er bis 1934 tätig war und zum Oberzollinspektor befördert wurde.[1] Danach war er bei der Verwaltung der Stadt Würzburg angestellt, dort Stadtrat[4] und für die SA-Standarte Würzburg tätig. Zum 1. Oktober 1930 war er bereits der NSDAP (Mitgliedsnummer 317.535)[5] und der SA beigetreten.[1] Im Jahr 1934 rückte er aufgrund einer Mandatsniederlegung zum Ratsherren in Würzburg nach, gefolgt von seiner Berufung als Ratsherr für sechs Jahre am 1. Oktober 1935 im Würzburger Stadtrat - ohne jedoch nennenswert in Erscheinung getreten zu sein. Allerdings war Leist im Frühjahr 1933 als Teil der Würzburger SA aufgefallen, da er sich aktiv um ein eigens in der Feste Marienberg eingerichtetes "wildes" Konzentrationslager beteiligt hatte. So soll Leist u. a. eigenmächtig Schutzhaftbefehle für politische Gegner ausgestellt haben, die zu deren Verhaftung führten.[6] Er kandidierte im Rang eines SA-Standartenführers erfolglos für die Reichstagswahl 1938.[7]

Nach dem Überfall auf Polen gehörte er zu einer Gruppe von 20 Beamten aus Würzburg, die im deutsch besetzten Warschau in der Stadtverwaltung unter Oskar Rudolf Dengel tätig waren.[8] Als Nachfolger Dengels war Leist ab dem 16. März 1940 zunächst Beauftragter des Gouverneurs für die Stadt Warschau unter Ludwig Fischer und hatte seinen Dienstsitz im Blank-Palast.[9] Warum die Wahl auf ihn fiel, ist bis heute unklar, zumal er keinerlei Ausbildung und Erfahrung für diese Position besaß, und es geeignetere und erfahrene Kandidaten gegeben hätte. Von September 1941 bis zum 31. Juli 1944 war er Stadthauptmann in Warschau und unterschied sich zumindest von seinem Vorgänger Dengel dahingehen, dass er sich bis zum Schluss des Krieges nicht persönlich bereicherte.[3] Innerhalb der SA bekleidete er zuletzt den Rang eines Brigadeführers.[10][11] Leist fiel der Polnischen Exilregierung vergleichsweise positiv auf. So organisierte er gegen Ende der deutschen Kulturwoche im Jahr 1940 für einige polnische Angesellte der Stadt ein Konzert oder ging im Vergleich zu seinem Vorgänger konzilianter mit den polnischen Angestellten um. Allerdings änderte dies nichts an der brutalen Vorgehensweise der Besatzungsmacht und deren Auswirkungen für die Bevölkerung. So war Leist ebenfalls an der Niederschlagung des Warschauers Aufstands und der fast vollständigen Zerstörung weiter Teile der Stadt mit beteiligt.[12] Nach der Einnahme der Stadt Warschau durch die Rote Armee war er im Januar 1945 im Volkssturm während der Schlacht um Posen aktiv im Wehrdienst.

Nach Kriegsende befand sich Leist ab dem 19. Juni 1945 in westalliierter Internierung und wurde später nach Polen ausgeliefert. Mit dem Gouverneur des Distrikts Warschau Ludwig Fischer, dem Kommandanten der Sicherheitspolizei in Warschau Josef Meisinger und dem Leiter der Ordnungspolizei Max Daume wurde er in Warschau vor dem Obersten Nationalen Tribunal aufgrund von in Warschau begangener Verbrechen im Dezember 1946 angeklagt. Fischer, Meisinger und Daume wurden Anfang März 1947 zum Tode verurteilt und später hingerichtet. Da Leist im Vergleich zu den anderen Verurteilten weniger schwere Verbrechen zur Last gelegt wurden, erhielt er eine achtjährige Haftstrafe.[13] Hintergrund der milderen Strafgebung war ein neuer polnischer Straftatbestand, nämlich die Mitgliedschaft in einer verbrecherschen Organisation. Ihm wurde zu Last gelegt, dass er zwar innerhalb der Stadtverwaltung an führender Position stand aufgrund seiner NSDAP-Mitgliedschaft, allerdings konnte man ihm keine führende Position innerhalb der Partei nachweisen. Auch fand sich kein Beweis, dass Leist an den Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung direkt beteiligt war oder Mitverantwortung trug für den Mord und die Verbringung von Menschen in Gefängnisse oder Konzentrationslager. Für das Strafmaß bewertet werden konnte allerdings die Teilnahme an der Niederschlagung des Warschauer Aufstands und die nachweisbare Verbringung von Mitgliedern der Stadtverwaltung zur Strafe in das Arbeitslager Treblinka.[14] Zugutegehalten wurde ihm vom ehemaligen polnischen Bürgermeister Julian Kulksi, dass er sich kaum in die Belange der polnischen Stadtverwaltung eingemischt hätte. Des Weiteren hätte er sich aufgeschlossen gezeigt für den Erhalt kultureller Güter wie z. B. polnische Denkmäler und sich sogar eingesetzt für die Freilassung verhafteter polnischer Angestellter. Kulski sagte im Verfahren gegen Leist aus "... es wäre schwierig gewesen, einen Deutschen, einen Nationalsozialisten zu finden, der einen Rolle in der deutschen Verwaltung spielte, der günstiger für uns gewesen wäre". Das polnische Gericht kam abschließend zu der Bewertung, dass noch ein Funke Menschlichkeit im Verhalten Leist erkennbar war, auch im Verhalten gegenüber dem Judenratsvorsitzenden Adam Czerniaków.[15] Leist war während des Prozesses bereit über seine Rolle in Warschau zu sprechen, verharrte nicht in alten Loyalitätsstrukturen und hatte auch kein Problem damit, seine ehemaligen Mitangeklagten durch seine Aussagen zu belasten. Auch die Todesurteile gegenüber Hans Frank und Ludwig Fischer hielt er für gerechtfertigt. Er hielt sowohl den Prozess gegen ihn, als auch das Urteil für fair sowie gerechtfertigt und beklagte sich nicht über die Haftbedingungen.

Leist wurde am 17. Januar 1954 aus der Haft in die Bundesrepublik entlassen.[16] Er selbst fürchtete aufgrund der belastenden Aussagen gegenüber seinen Mitangeklagten und seiner vergleichsweise geringen Haftstrafe im neuen Deutschland nicht mit offenen Armen empfangen zu werden. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Leist wurde schließlich eingestellt.[1] Leist setzte sich im Gegensatz zu vielen seiner Mittäter aktiv mit seiner Rolle im deutsch besetzten Polen auseinander. Markus Roth kommt in einer Abhandlung 2026 zu dem Ergebnis, dass es auch bei ihm bis zum Schluss viele Schutzbehauptungen und blinde Flecken in seiner Biografie gab. Im Gegensatz zu vielen anderen, so Roth, hätte Leist allem Anschein nach aufrichtige Worte des Bedauerns gefunden und eine Teilschuld eingestanden.[17]

Literatur

Einzelnachweise

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