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Mardschaʿ-e Taghlid

Amtsbezeichnung des höchsten imamitischen Juristen bei den Schiiten From Wikipedia, the free encyclopedia

Mardschaʿ-e Taghlid (persisch مرجع تقليد, DMG marǧaʿ-e taqlīd, von arabisch مرجع التقليد Mardschaʿ at-Taqlīd, DMG marǧaʿ at-taqlīd) bedeutet absolute Quelle/Instanz der Nachahmung und ist die höchste Bezeichnung eines zwölfer-schiitischen Religionsgelehrten für das Amt des höchsten Juristen.

Der letzte Mardschaʿ-e taghlid Hossein Borudscherdi

Entstehung

Mit Ausbildung der religiösen Hierarchie im 19. Jahrhundert trat im Iran, neben der Abstufung innerhalb der religiösen Titel (siehe Mullah), auch erstmals eine absolute und einzigartige Autorität hervor, der Mardschaʿ, dessen Entscheidung der Gläubige blindlings, wie Heinz Halm schreibt, folgt (siehe Taqlid).[1]

Mardscha oder Großajatollah

Es gibt keinen formalen Prozess, einem bedeutenden religiösen Gelehrten den Titel eines Mardschaʿ oder Mardschaʿ-e Taghlid zu verleihen. Konsens besteht jedoch darin, dass der Mardschaʿ eine umfassende juristische Abhandlung über die Scharia verfasst haben muss. Selbst hochgeschätzte Theologen, Koran-Kommentatoren oder islamische Philosophen werden nicht mit diesem Titel bedacht.[2] In der schiitischen Geschichte wurden ab dem 19. Jahrhundert übergeordnete Ajatollahs als Mardschaʿ bezeichnet, ab den 1920er Jahren etablierte sich für Mardschaʿ der Begriff Großajatollah.[1] In der jüngeren Geschichte wurden einige Ajatollahs, jedoch nur von ihren Anhängern, als mardschaʿ-e Taghlid bezeichnet, so z. B. Ruhollah Chomeini (Iran), Abu l-Qasim al-Choei (Irak) oder Muhammad Hussein Fadlallah (Libanon).

Obwohl jeder Mardscha auf derselben Stufe der religiösen Hierarchie steht, gab es meist einen Mardscha, der mehr Autorität besaß als die anderen. Wer dieser Mardscha war, wurde entsprechend der Tradition vom Monarchen bestimmt. Nach dem Tod des „obersten Mardscha“ schrieb der Schah ein Kondolenzschreiben an einen der Geistlichen. Der Geistliche, der den Kondolenzbrief des Schahs erhielt, konnte den Titel des ranghöchsten Geistlichen für sich in Anspruch nehmen.[3]

Mardschaʿ-e taghlid

Bisher wurden als mardschaʿ-e Taghlid von allen Schiiten anerkannt:

Literatur

  • Heinz Halm: Die Schia. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1988, ISBN 3-534-03136-9.
  • Wilfried Buchta: Schiiten. Kreuzlingen/München 2004, ISBN 3-7205-2491-4.
  • Devin J. Stewart: “Islamic Juridical Hierarchies and the Office of Marjiʿ al-Taqlid” in L. Clarke (ed.). Shiʿite Heritage: Essays on Classical and Modern Traditions. Binghamton, N.Y., 2001. S. 137–57.

Einzelnachweise

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