Nachnutzung

sich an eine der ursprünglich gedachten Funktion bzw. den ursprünglichen Gebrauch anschließende Nutzung insbesondere von Gebäuden, Geländen oder Software From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Begriff Nachnutzung beschreibt eine Nutzung, die sich an die ursprünglich gedachte Funktion bzw. den ursprünglichen Gebrauch anschließt.[1]

Besonders häufig findet er Verwendung in der Stadtplanung für die Nutzung von Gebäuden und Geländen zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zweck. Beispiele sind Nutzungsänderungen von Industriegebäuden oder die Umwandlung ehemaliger Militärareale, um sie nach dem Ende ihrer bisherigen Nutzung für Wohnzwecke nutzen zu können.

Besonders im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung und der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird er entgegen des ursprünglichen fachlichen Kontexts auch für digitale Inhalte (Digitale Medien und Software) verwendet, besonders für solche, die unter einer freien Lizenz verbreitet werden.[2] Staatliche Stellen sprechen von der „Nachnutzung“ von Software, wenn diese von anderen Einrichtungen wiederverwendet wird als derjenigen, die die Softwarelösung erarbeitet hatte. Anders als bei der Gebäude- oder Flächenkonversion wird hier die Wiederverwendung zum ursprünglich vorgesehenen oder einem ähnlichen Zweck angenommen.[3] Ein ähnlicher Gebrauch der Begriffs, damit die Anwendung einer Entwicklung aus einem Betrieb oder Institut in anderen Betrieben zu bezeichnen, war in der DDR üblich.[1] Synonym wird manchmal auch der Begriff Weiternutzung (engl. re-use) verwendet.

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Einzelnachweise

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