Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege
Fachhochschule des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hildesheim
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Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) ist eine staatliche Fachhochschule des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hildesheim.
| Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege | |
|---|---|
| Gründung | 30. September 2007 |
| Trägerschaft | staatlich |
| Ort | Hildesheim |
| Bundesland | |
| Land | |
| Rektorin | Catharina Erps[1] |
| Studierende | 393 (SoSe 2023)[2] |
| Mitarbeiter | 61 (2022)[3] |
| davon Professoren | 10 (2022)[3] |
| Website | hr-nord.niedersachsen.de |

Beschreibung
Die HR Nord ist eine staatliche Hochschule der Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Sie ist organisatorisch den Justizverwaltungen dieser Länder zugeordnet.
An der Hochschule wird der Studiengang Rechtspflege angeboten. Das Studium ist auf die Wahrnehmung rechtspflegerischer Aufgaben in der Justiz ausgerichtet.
Die Hochschule unterliegt den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben. Maßgebliche rechtliche Grundlagen sind insbesondere das Rechtspflegergesetz sowie die einschlägigen hochschul- und prüfungsrechtlichen Bestimmungen der beteiligten Länder.
Geschichte
Vorgänger war die Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR), ebenfalls mit Sitz in Hildesheim, die von August 1979 bis zum 30. September 2007 bestand. Deren Fakultät für Rechtspflege wurde zum 30. September 2007 in die Norddeutsche Fachhochschule für Rechtspflege umgewandelt, die seit einer Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes im Juni 2010 (§ 2, Abs. 1 Nr. 2e) als Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege bezeichnet wird. Sie bleibt weiterhin eine Fachhochschule ohne Promotionsrecht.
Die HR Nord befindet sich in den Räumen des ehemaligen Klosters, das zur benachbarten Basilika Sankt Godehard gehörte.
Studium
Aufbau
Das Studium an der HR Nord gliedert sich gem. § 4 der APVO-Justiz-RPflD NDS[4] in vier Studienabschnitte:
- Grundstudium (12 Monate)
- Berufspraktische Studienzeit I (6 Monate)
- Hauptstudium (12 Monate)
- Berufspraktische Studienzeit II (6 Monate)
Die berufspraktischen Studienzeiten werden an den jeweiligen Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften verbracht.
Studienbeginn ist zum 1. Oktober eines jeden Jahres.
Mit dem Abschluss des Studiums erhalten die Beamtinnen und Beamten den akademischen Grad eines „Diplom-Rechtspflegers (FH)“ bzw. einer „Diplom-Rechtspflegerin (FH)“ verliehen. Darüber hinaus endet der Vorbereitungsdienst und die Anwärterinnen und Anwärter werden zu Beamten auf Probe ernannt.
Studieninhalte
Die Studieninhalte sind in § 6 der APVO-Justiz-RPflD NDS definiert:
- Grundlagen und Methoden juristischer Arbeit
- Sachenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Betreuungsrecht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Zivilprozessrecht,
- Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungsrecht
- Insolvenzrecht
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafrecht
- Strafprozessrecht,
- Strafvollstreckungsrecht
- Europarecht
- Internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht
- Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes und des Besoldungsrechts
- Betriebliches Rechnungswesen und Bilanzkunde
- Soziale Kompetenzen, insbesondere Methoden der adressatengerechten Kommunikation
Bibliothek
Die HR Nord unterhält eine eigene juristische Bibliothek. Sie gliedert sich in eine Präsenz- und eine Studierendenbibliothek. Sie ist öffentlich zugänglich und verfügt über ca. 14.000 Werke, sowie rund 40 verschiedene juristische Zeitschriften.[5]
Literatur
- Christian Stallmann (Hrsg.): Sankt Godehardi zu Hildesheim – aus Geschichte und Gegenwart, aus Anlass der Gründung der Norddeutschen Fachhochschule für Rechtspflege, Hildesheim 2008, ISBN 978-3-89366-572-3