Omnibusverfahren

Zusammenfassung von Änderungen zu mehreren Gesetzen From Wikipedia, the free encyclopedia

Von einem Omnibusverfahren (von lateinisch omnibus für alle) spricht man, wenn mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst werden, sodass mit der Verfolgung des einen Omnibusverfahrens gleichzeitig alle darin enthaltenen Vorgänge weiter verfolgt werden.

Seit Mitte der 2010er Jahre ist diese Vorgehensweise insbesondere im Rahmen der Gesetzgebung zu beobachten. Ein im Omnibusverfahren erlassener Gesetzesvorschlag zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass bei seiner Verwirklichung auf einen Schlag mehrere, u. U. auch eine große Anzahl, der bereits bestehenden Gesetze verändert werden. Diese Änderungen können marginal, aber auch fundamental sein. Für alle nicht an der Erstellung des Gesetzesvorschlags Beteiligten kann es daher schwierig bis nahezu unmöglich werden, die Auswirkungen eines Omnibuspakets rechtzeitig, vor Inkrafttreten der zahlreichen Änderungen, zu erkennen.[1] Da diese Art der Gesetzgebung in immer mehr Ländern Anwendung findet, wirft sie noch weitgehend unbeantwortete Rechtsfragen auf.[2] Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) hatten daher bereits Veranlassung, sich mit der Problematik einer solchen Gesetzgebung zu befassen.[3] In Deutschland werden Gesetze, die im Omnibusverfahren entstehen, in der Regel als Artikelgesetze verkündet. Die bisherige Literatur nähert sich dem Phänomen mit folgender Beschreibung:

„Omnibus-Gesetzgebung ist die legislative Praxis, zahlreiche nicht miteinander in Zusammenhang stehende Maßnahmen in einem langen Gesetzentwurf zusammenzufassen, der oft im Eilverfahren verabschiedet wird. In vielen Rechtssystemen weltweit hat sich diese Praxis zu einer der wichtigsten Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess, zu einem wirkungsvollen politischen Instrument und zu einem Regierungsinstrument mit wichtigen Auswirkungen auf die demokratische Regierungsführung entwickelt. Omnibusgesetze sind unter vielen Namen bekannt (z. B. ‚Weihnachtsbaumgesetze‘, ‚Portmanteau-Gesetze‘, ‚Mosaikgesetze‘, ‚Arrangementsgesetze‘). Noch gibt es keine einheitliche Definition oder Konzeptualisierung dieser Gesetzgebungspraxis. Sie ist eine der umstrittensten und am heftigsten diskutierten Gesetzgebungspraktiken.“[4]

Ablauf

Das kennzeichnende Element des Omnibusverfahrens zeigt sich in einem administrativen oder legislativen Verfahren in der Konsultationsphase nach der Aufstellung des ersten Entwurfs, das heißt beispielsweise einer Gesetzesinitiative, und vor der letztendlichen Entscheidung über die endgültige Beschlussvorlage: Vor dieser werden am ursprünglichen Entwurf (dem „Omnibus“) mit Änderungsanträgen weitere Punkte („Passagiere“) hinzugefügt. Somit behandelt der Entwurf in seiner letztendlichen Fassung nicht bloß den ursprünglich adressierten Sachverhalt, sondern trifft zugleich Regelungen in angrenzenden oder teilweise sogar vollkommen unverwandten Themengebieten.

Ein deutsches Beispiel ist ein Gesetzesvorhaben des Bundestags aus dem Jahr 2017, das zunächst in der Hauptsache die Verhängung von Fahrverboten als Strafe auch für nicht verkehrsbezogene Delikte ermöglichen sollte, nach Ausschussberatungen aber zusätzlich diverse neue Regelungen für den Einsatz von Staatstrojanern einführte.[5][6]

Zweck

Unmittelbarer Effekt eines Omnibusverfahrens ist zunächst eine Beschleunigung des regulären Entscheidungsprozesses: Die erst in der Konsultationsphase an den Entwurf angefügten Ergänzungen müssen typischerweise nicht erneut das vollständige Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, sondern nur noch das verbleibende Prozedere bis zu dessen Abschluss. Wird beispielsweise bei einem deutschen Gesetzesvorhaben während der Ausschussberatungen ein neuer Artikel einem bestehenden Gesetzesentwurf hinzugefügt, muss dieser nicht erneut eine erste Lesung im Bundestag erfahren.[5]

Ein zweiter Zweck des Omnibusverfahrens ist die Organisation politischer Mehrheiten. Mithilfe des Verfahrens können auch Gesetzesänderungen durchgeführt werden, die bei einer Einzelentscheidung keine parlamentarische Mehrheit erhalten würden, im Paket aber mehrheitsfähig sind, sodass das Paket an Entscheidungen „durchkommt“.[7] Es handelt sich daher um ein politisches Instrument, Mehrheiten durch ein Quid-pro-Quo zu erzielen, statt durch einen Kompromiss in einer Einzelfrage: Auch wenn die Unterstützer des Gesamtpakets mehrheitlich einzelne Teile desselben stark missbilligen mögen, stimmen sie dem Entwurf insgesamt zu, weil dieser umgekehrt auch hinreichend stark befürwortete Komponenten enthält. Typischerweise wird das Omnibusverfahren deswegen von der jeweiligen Opposition abgelehnt und kritisiert.

Rechtliche Zulässigkeit

Situation in Deutschland

Das Grundgesetz sieht keine konkreten Vorgaben für die Gesetzgebungsarbeit und damit auch keine ausdrücklichen Einschränkungen von Omnibusgesetzen vor, solange ein Mindestmaß an Beteiligung der im Parlament vertretenen Kräfte gegeben ist.[3] In der Rechtswissenschaft wird aber die Ansicht vertreten, dass Änderungsanträge zumindest die gleiche Materie betreffen müssen wie der ursprüngliche Gesetzentwurf (sog. „Denaturierungsverbot“).[3] Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Zulässigkeit von Omnibusgesetzen noch nicht ausdrücklich geäußert.[3]

Situation in den USA

Omnibusverfahren sind in der Bundesgesetzgebung der USA grundsätzlich zulässig, jedoch im Regelfall ohne Verfahrenserleichterungen im US-Senat. Das bedeutet, dass ohne qualifizierte Mehrheit von 60 Stimmen, ein Gesetzgebungsvorhaben per Filibuster blockiert werden kann. Selbst, wo Ausnahmen hiervon vorgesehen sind, wie etwa im Reconciliation-Verfahren, verhindert die so genannte Byrd-Rule, dass sachfremde, das heißt nicht budgetäre Bestimmungen („extraneous provisions“) in Haushaltsgesetze aufgenommen werden. Soweit über solche beschlossen werden soll, entfallen die Verfahrenserleichterungen betreffend den Filibuster.

Situation in der Europäischen Union

Unter dem Eindruck massiver Forderungen nach Deregulierung und einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU (diese Forderungen wurden in zwei von der Europäischen Kommission beauftragten Gutachten gebündelt),[8][9] welche von der gegenwärtigen US-Regierung aufgegriffen und verstärkt wurden, hat die EU zu Beginn des Jahres 2025 eine hier nie gesehene Welle von Omnibuspaketen in Gang gesetzt (s. u.), deren Auswirkungen bisher kaum überschaubar sind und die daher u. a. aus diesem Grund einer wachsenden Kritik begegnen.[10][11][12][13][14]

Omnibus I: Vereinfachung der Nachhaltigkeit (Sustainability Simplification Package)

Dieses Gesetzespaket besteht aus den folgenden zwei Teilen:

1) Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM Simplification)

Es bezweckt die Vereinfachung des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems, des sogenannten CBAM. Dieser Zweck soll durch die Verringerung der von den Verpflichtungen betroffenen Adressaten um etwa 182.000 erreicht werden, d. h. 90 % der Importeure werden von den Regeln des CBAM ausgenommen.

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COM(2025) 87 final
Vorlage: 26. Februar 2025
SWD(2025)58Verordnung (EU) 2023/9561,2105 Mrd. Euro[15]Verordnung (EU) 2025/2083
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2) Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainable Finance Omnibus (CSRD/CSDDD))

Ziel ist die Vereinfachung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Europäischen Lieferkettenrichtlinie, vor allem hinsichtlich der dort bisher vorgesehenen Verpflichtungen vor allem großer Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ferner sind Änderungen an der Taxonomieverordnung geplant, nach deren Kriterien entschieden wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig („taxonomiekonform“) anzusehen ist.

Für große Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre verschoben. Bezüglich der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) wird die Umsetzungsfrist, und für die größten Unternehmen die erste Phase der Anwendung der Richtlinie, für ein Jahr verschoben.[16]

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COM(2025) 80 final COM(2025) 81 final
Vorlage: 26. Februar 2025
SWD(2025)80Verordnung (EU) 2020/852
Richtlinie (EU) 2022/2464
Richtlinie (EU) 2024/1760
Richtlinie 2006/43/EG
Richtlinie 2013/34/EU
4,469 Mrd. Euro[17]Richtlinie (EU) 2025/794
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Omnibus II: Investitionsvereinfachung

Omnibus II soll die Umsetzung und Berichterstattung des Programms InvestEU und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen erleichtern.

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COM(2025) 84 final
Vorlage: 26. Februar 2025
SWD(2025)84Verordnung (EU) 2021/5231,2 Mrd. Euro[18]Verordnung (EU) 2025/2005
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Omnibus III: Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Omnibus III soll die Komplexität und den von der EU-Kommission als übermäßig angesehenen Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Verwaltungen bei der Verwaltung, Überwachung und Berichterstattung verringern; außerdem verfolgt er das Ziel, das Potenzial der Digitalisierung verstärkt zu nutzen.

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COM(2025) 236 final Anhang
Vorlage: 14. Mai 2025
SWD(2025)236Verordnung (EU) 2021/2115
Verordnung (EU) 2021/2116
1,79 Mrd. Euro[19]Verordnung (EU) 2025/2649
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Omnibus IV: Vereinfachung des Rechts des Gemeinsamen Marktes

Omnibus IV soll dafür sorgen, dass zukünftig auch kleinere mittelständische Unternehmen (sogenannte small mid-caps) von denjenigen verringerten Rechtsanforderungen profitieren können, die speziell den KMU eingeräumt worden waren. Darüber hinaus sollen mit diesem Gesetzespaket im weiten Feld der Produktregulierung die von der EU-Kommission als ineffizient angesehenen Papierformate zur Produktinformation durch digitale Formate ersetzt werden.

Omnibus V: Vereinfachung des Rüstungsbeschaffungsrechts

Omnibus V soll die für die europäische Verteidigungsindustrie geltenden EU-Vorschriften vereinfachen, um Investitionen zu erleichtern und die Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Verteidigungsgütern und -technologien zu vereinfachen.

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Omnibus VI: Vereinfachung der Chemikalienregulierung

Omnibus VI bezweckt Kostensenkungen für die chemische Industrie bezüglich der Einhaltung der Vorschriften und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt.

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COM(2025) 526 final COM(2025) 531 final Anhänge 1-4
Vorlage: 8. Juli 2025
SWD(2025)531Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Verordnung (EU) 2024/2865363 Millionen Euro[23]
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Omnibus VII: Vereinfachung des Digitalrechts

Omnibus VII soll die bestehenden Vorschriften zu Daten, Cybersicherheit und künstlicher Intelligenz vereinfachen.

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Omnibus VIII: Vereinfachung des Umweltrechts

Omnibus VIII soll die gesamte Umweltgesetzgebung vereinfachen, vor allem in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Geodaten.

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COM(2025) 981 final
COM(2025) 982 final
COM(2025) 983 final
COM(2025) 984 final
Anhang
COM(2025) 985 final
COM(2025) 986 final
Anhang 1
Anhang 2
Vorlage:
10. Dezember 2025
SWD(2025)990Verordnung (EU) 2023/1542
Verordnung (EU) 2024/1244
Richtlinie 2007/2/EG
Richtlinie 2008/98/EG
Richtlinie 2010/75/EU
Richtlinie (EU) 2015/2193
Richtlinie (EU) 2024/1785
Grundlegende Änderungen bezüglich des gesamten Verfahrens der Umweltprüfung.
Geplante Aussetzungen bis zum 1. Januar 2035:
Art. 45 Abs. 3; Art. 56 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1542
Art. 22a Abs. 3 UA 1 der
Richtlinie 2008/98/EG
Art. 17 Abs. 2 der
Richtlinie 2012/19/EU
Art. 8 Abs. 7 der
Richtlinie 2019/904
1 Mrd. Euro[25]
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Omnibus IX: Vereinfachungen im Bereich Automotive

Omnibus IX soll die technischen Anforderungen und Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge vereinfachen.

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COM(2025) 993 final Anhänge I-II COM(2025) 999 final
Vorlage:
16. Dezember 2025
SWD(2025)1056Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Verordnung (EU) 2018/858
Verordnung (EU) 2019/2144
Verordnung (EU) 2024/1257
Geplante Aufhebung von:
Richtlinie 70/157/EWG
Verordnung (EU) Nr. 540/2014
Richtlinie 92/6/EWG
50,8 Millionen Euro[26]
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Omnibus X: Vereinfachung des Lebens- und Futtermittelrechts (food and feed simplification package)

Das bereichsübergreifende Paket Omnibus X soll die Vorschriften und Verfahren in allen diesbezüglich relevanten Bereichen vereinfachen, von der Regulierung der Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte bis hin zu denjenigen über Futtermittel, amtlichen Kontrollen, Tiergesundheit und Tierschutz.

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Literatur

  • Ittai Bar-Siman-Tov: Comparative Multidisciplinary Perspectives on Omnibus Legislation. 2021, doi:10.1007/978-3-030-72748-2 (englisch).
  • Wim Voermans, Hans-Martien ten Napel, Reijer Passchier: Combining efficiency and transparency in legislative processes. In: The Theory and Practice of Legislation. 2016, doi:10.1080/20508840.2015.1133398.

Quellen

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