Orange GGN

chemische Verbindung From Wikipedia, the free encyclopedia

Orange GGN, auch als α-Naphthol-Orange bekannt, ist ein leuchtend oranger Azofarbstoff, der früher als Lebensmittelfarbstoff zur Färbung von Getränken, Fischkonserven, Waffeln und Kunsthonig verwendet wurde.[2] Der Stoff ist das Dinatriumsalz der 5-(3-Sulfo-1-phenylazo)-6-hydroxynaphthalin-2-sulfonsäure.

Schnelle Fakten Strukturformel, Allgemeines ...
Strukturformel
Struktur von Orange GGN
Allgemeines
Name Orange GGN
Andere Namen
  • Dinatrium-6-hydroxy-5-[(E)-(3-sulfonatophenyl)diazenyl]-2-naphthalinsulfonat (IUPAC)
  • C.I. Food Orange 2
  • C.I. 15980
  • α-Naphthol-Orange
  • E 111
  • 1-Aminobenzol-3-sulfosäure→2-Oxynaphthalin-6-sulfonsäure (Natriumsalz)
  • CI 15980 (INCI)[1]
Summenformel C16H10N2Na2O7S2
Kurzbeschreibung

oranger kristalliner Feststoff[2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer 219-073-7
ECHA-InfoCard 100.017.340
PubChem 16868
ChemSpider 20152418
Wikidata Q929052
Eigenschaften
Molare Masse 452,36 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[5]
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa).
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Die Abtrennung von anderen Farbstoffen, etwa E 110, und die Bestimmung in Lebensmittelproben gelingt nach Ionenpaarbildung mittels Reversed-Phase-HPLC.[6]

Gewinnung und Darstellung

Orange GGN kann durch Diazotierung von 3-Aminobenzolsulfonsäure und anschließende Kupplung mit 2-Naphthol-6-sulfonsäure in alkalischer Lösung dargestellt werden.[7]

Verwendung als Lebensmittelfarbstoff

In Deutschland wurde durch die Farbstoff-Verordnung ab 1959 die Verwendung von 1-Aminobenzol-3-sulfosäure→2-Oxynaphthalin-6-sulfonsäure (Natriumsalz) in Lebensmitteln zugelassen.[8] Zur Übernahme der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen in nationales Recht wurde die Farbstoff-Verordnung 1966 angepasst und für Orange GGN die E-Nummer E 111 aufgenommen.[9] 1976/1977 wurde es aus der Farbstoff-Verordnung und durch Richtlinie 76/399/EWG aus der Richtlinie für färbende Stoffe gestrichen.[10][11] Seitdem ist die Verwendung in der EU als Lebensmittelfarbstoff nicht mehr zulässig. Es wurde nie in die Liste der Lebensmittelzusatzstoffe des Codex Alimentarius aufgenommen und hat daher auch keine INS-Nummer. Auch als Futtermittelzusatzstoff war es nicht zugelassen.

Einzelnachweise

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