Quaestiones (römische Jurisprudenz)

Römische Literaturgattung From Wikipedia, the free encyclopedia

Als quaestiones (von lateinisch quaestio Frage) bezeichnet die antike Rechtsgeschichte einen Typus von Lehrwerken, die in der klassischen Zeit der römischen Jurisprudenz meist unter diesem Titel entstanden sind.

Neben den disputationes zählt die Schriftgattung zur Problemliteratur. Quaestiones sind durch eine spezielle Darstellungsmethode gekennzeichnet, die sich etwa in Senecas naturales quaestiones findet und sich an ältere rhetorische Konzepte anlehnt. Hierbei führt ein Redner seinen Schüler in die Rechtsprechung ein, indem er immer weiterführende Fragen zur Vertiefung rechtlicher Probleme oder Problemkreise stellt und überkommene Meinungen diskutieren lässt. Inwiefern den schriftlichen Lehrwerken auch eine mündliche Lehrpraxis entspricht, ist unklar.

Bereits im frühen 1. Jahrhundert legte Fulcinius Priscus neun Bücher dieses Zuschnitts vor,[1] später veröffentlichte Celsus (filius) welche mit doppeltem Umfang.[2] Papinian und besonders der Julianschüler Caecilius Africanus sind für derartige Literatur bekannt geworden.[3] Mit acht Büchern machte wohl auch der spätere Kirchenvater Tertullian auf sich aufmerksam. Weiterhin steuerte Callistratus zwei Bücher bei.[4] Die Mitarbeiter des Kaisers Justinian verarbeiteten Werke der Namensvettern Cervidius und Mucius Scaevola.[5]

Die Abhandlung der Themen orientierte sich zumeist am prätorischen Edikt. Die quaestionum libri, in denen Fallbesprechungen im gehobenen Rechtsunterricht mit fortgeschrittenen Studenten festgehalten waren, gingen wohl aus der Lehrtätigkeit der Rechtsgelehrten selbst hervor. Als Werke der klassischen Problemliteratur, lassen sie sich deutlich gegen die Anfängerlehrbücher, Institutiones, abgrenzen.

Die Literaturgattung ist begrifflich gegenüber der quaestio abzugrenzen, denn die quaestio steht für ein schwurgerichtliches Strafverfahren, das sich ab dem Ende der römischen Republik durchzusetzen begann.

Literatur

Anmerkungen

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