Rechtschreib-Grundwortschatz
umfasst eine vorgegebene Anzahl von Wörtern, die Kinder am Ende ihrer Grundschulzeit schriftsprachlich beherrschen sollen
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Ein Rechtschreib-Grundwortschatz umfasst eine vorgegebene Anzahl von Wörtern, die Kinder am Ende ihrer Grundschulzeit schriftsprachlich beherrschen sollen.
Abgrenzung
Unter einem Rechtschreib-Grundwortschatz versteht man nicht die Anzahl aller Wörter, die deutschsprachig aufwachsende Kinder mündlich und schriftlich produktiv und rezeptiv beim Wechsel auf weiterführende Schulen beherrschen sollen. Deren individueller Wortschatz ist in der Regel wesentlich größer als der Rechtschreib-Grundwortschatz. Auch ist mit Rechtschreib-Grundwortschatz nicht der Grundwortschatz des Deutschen gemeint, also Wörter, die zum Kernwortschatz der deutschen Sprache zählen. Unter Rechtschreib-Grundwortschatz versteht man zudem auch nicht die Wörter, die Kinder im Spracherwerbsprozess in bestimmten Phasen erwerben.
Herkunft und Kritik
Die ersten Rechtschreib-Grundwortschätze wurden in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er und frühen 1980er Jahren erstellt. Man ging bei deren Zusammenstellung sprachstatistisch vor und stützte sich dabei überwiegend auf Worthäufigkeitslisten, wie z. B. auf Friedrich Wilhelm Kaedings „Häufigkeitswörterbuch der deutschen Sprache“ von 1898 oder Walter Schultzes „Der Wortschatz der Grundschule“ aus dem Jahr 1956. Auch der damals weit verbreitete „Grundwortschatz“ von Hans-Heinrich Plickat aus dem Jahr 1980 sowie die meisten amtlichen Grundwortschätze dieser Zeit basierten im Wesentlichen auf dem Kriterium von Wortfrequenz. Von Anfang an waren diese Grundwortschätze umstritten, denn sie waren weder didaktisch noch lernpsychologisch begründet. Es handelte sich in der Regel um rein quantitativ motivierte Zusammenstellungen von etwa 1.000 Wörtern, deren Rechtschreibung vom ersten bis zum vierten Schuljahr erworben werden sollte. Kritisiert wurde seit den 1990er Jahren, dass Rechtschreib-Grundwortschätze für Lernende wenig motivierend seien, und dass die Beherrschung des Grundwortschatzes nicht notwendigerweise dazu führe, im weiteren Leben fehlerfrei zu schreiben, denn kompetente Rechtschreibung resultiert nicht aus dem Beherrschen von Wörterlisten, sondern aus dem Verstehen der graphematischen und orthographischen Prinzipien der Schrift.[1] Festgelegte Rechtschreib-Grundwortschätze waren und sind besonders deshalb problematisch, weil sie ungrammatisch sind. In ihnen werden häufig nur Grundwörter aufgelistet wie z. B. der Infinitiv „sein“, nicht aber die flektierten Wortformen: bin, bist, ist, sind, war, wären etc.
Die mangelhaften Rechtschreibkompetenzen von Schülerinnen und Schülern wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch mehrere Vergleichsstudien belegt (vgl. IQB Bildungstrend 2016).[2] Hierbei zeigte sich, dass ein hoher Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe nicht den Mindeststandard im Kompetenzbereich Orthographie erreichen (vgl. Petra Stanat et al. 2017, 133). Deshalb hat Bayern im Zuge der Kompetenzorientierung und Bildungsstandards als erstes Bundesland bereits zum Schuljahr 2014/2015 wieder einen verbindlichen Rechtschreib-Grundwortschatz mit einem Umfang von etwa 850 Wörtern eingeführt.[3] Dieser Grundwortschatz soll durch einen individuellen Übungswortschatz ergänzt werden, der die spezifischen Interessen und Bedürfnisse sowie den Entwicklungsstand der einzelnen Kinder sowie der jeweiligen Klasse berücksichtigt. Baden-Württemberg führte ebenfalls einen eigenen Grundwortschatz ein: Er ist mit etwa 870 Wörtern wenig umfangreicher als der bayerische.[4] Auch andere Bundesländer revitalisierten ihre Grundwortschätze. Hessen übernahm ab dem Schuljahr 2017/2018 weitgehend den bayerischen Grundwortschatz.[5] Hamburgs sogenannter Basiswortschatz umfasst 785 Wörter.[6] Rheinland-Pfalz entwickelte keinen eigenen Rechtschreib-Grundwortschatz und orientiert sich stattdessen an Bayern, Hessen und Hamburg.[7] Nordrhein-Westfalen hat einen mit 533 Wörtern deutlich kleineren Grundwortschatz, der allerdings im Laufe der Grundschulzeit um einen individuellen Wortschatz von etwa 200 Wörtern erweitert werden soll.[8] Mecklenburg-Vorpommern wiederum definiert einen sog. Mindestwortschatz für die Grundschulen. Er enthält 360 Wörter für die Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie 392 Wörter für die Jahrgangsstufen 3 und 4.[9]
Aktuell gibt es keinen einheitlichen, verbindlichen Rechtschreib-Grundwortschatz für ganz Deutschland, sondern lediglich länderspezifische. Auch in Österreich und in der Schweiz gibt es keine landesweit übergreifenden Grundwortschätze für alle Grundschulen. Sofern sie vorliegen, sind sie kantons- oder bundeslandspezifisch.
Die Festlegung auf einen quantifizierbaren Rechtschreib-Grundwortschatz geht von der inzwischen überholten Annahme aus, dass Rechtschreibkompetenz aus der Summe auswendig gelernter und deshalb richtig geschriebener Wörter besteht. Die Schwierigkeiten, die Grundschulkinder mit der deutschen Orthographie haben, ähneln sich zwar in vielerlei Hinsicht. Sie sind jedoch nicht identisch. Kompetente Rechtschreibung resultiert aus Wortwissen und Konstruktionsleistungen von Lernenden, die im individuellen Rechtschreiberwerbsprozess die Prinzipien der deutschen Orthographie verstehen und anwenden gelernt haben.
Literatur
- Friedrich Wilhelm Kaeding (Hrsg.): Häufigkeitswörterbuch der deutschen Sprache. Festgestellt durch einen Arbeitsausschuß der deutschen Stenographie-Systeme. Selbstverlag des Herausgebers, Steglitz bei Berlin: 1898.
- Hans-Heinrich Plickat: Deutscher Grundwortschatz: Wortlisten und Wortgruppen für Rechtschreibunterricht und Förderkurse. Weinheim, Basel: Beltz, 1980. ISBN 3-407-62037-3
- Walter Schultze: Der Wortschatz der Grundschule. Eine Zusammenschau auf Grund einer kritischen Analyse. Stuttgart: Klett, 1956.
- Petra Stanat / Stefan Schipolowski / Camilla Rjosk / Sebastian Weirich / Nicole Haag (Hrsg.): IQB-Bildungstrend 2016. Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der 4. Jahrgangsstufe im zweiten Ländervergleich. Münster/New York: Waxmann 2017.