Resolution 1917 des UN-Sicherheitsrates
Resolution des UN-Sicherheitsrats
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Die Resolution 1917 des UN-Sicherheitsrates verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 22. März 2010 einstimmig. Nach früheren Resolutionen zu Afghanistan, insbesondere die Resolutionen 1868 (2009), 1662 (2006) und 1659 (2006), verlängerte der Rat das Mandat der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) bis zum 23. März 2011 und richtete ihr Mandat neu aus, um die von der Regierung geleiteten Wiederaufbaubemühungen zu unterstützen.[1]
UN-Sicherheitsrat Resolution 1917 | |
|---|---|
| Datum: | 22. März 2010 |
| Sitzung: | 6,290 |
| Kennung: | S/RES/1917 (Dokument) |
| Abstimmung: | Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
| Gegenstand: | 0 |
| Ergebnis: | einstimmig angenommen |
| Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2010: | |
| Ständige Mitglieder: | |
| Nichtständige Mitglieder: | |
Beobachtungen
Der Rat erkannte an, dass es keine rein militärische Lösung für die Lage in Afghanistan gibt, und bekräftigte seine Unterstützung für das afghanische Volk beim Wiederaufbau seines Landes. Unterstützung wurde dem „Afghanistan Compact“, der Nationalen Entwicklungsstrategie Afghanistans und der Nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung zugesagt. Es wurde betont, dass die zentrale Rolle der Vereinten Nationen in Afghanistan darin bestehe, Frieden und Stabilität zu fördern, indem sie die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft anführen. Der Rat begrüßte ferner das anhaltende Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der Stabilität und Entwicklung des Landes, insbesondere jene Bemühungen, die die zivilen und humanitären Anstrengungen zur Unterstützung der afghanischen Regierung und ihres Volkes verstärkten.
In der Resolution wurde die Notwendigkeit eines transparenten, glaubwürdigen und demokratischen Prozesses im Vorfeld der Parlamentswahlen 2010 betont.[2] Der Rat erkannte zudem an, dass die Herausforderungen in Afghanistan in den Bereichen Sicherheit, Regierungsführung, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Entwicklung sowie in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Drogenbekämpfung und Transparenz miteinander verknüpft sind. Im Hinblick auf die Resolution 1890 (2009) wurde die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der UNAMA und der International Security Assistance Force festgestellt.
Ebenfalls wichtig war dem Rat die humanitäre Lage im Land sowie die Bereitstellung und Koordinierung humanitärer Hilfe, während gleichzeitig alle Angriffe auf humanitäre Helfer verurteilt wurden. Es wurde Besorgnis über die Sicherheitslage im Land geäußert, insbesondere über die zunehmenden gewalttätigen und terroristischen Aktivitäten der Taliban, von Al-Qaida, illegal bewaffneten Gruppen, Kriminellen und Personen, die am Drogenhandel beteiligt sind.[3]
Das Mandat der UNAMA, wie es in den Resolutionen 1662, 1746 und 1806 festgelegt ist, wurde bis zum 23. März 2011 verlängert. Es orientierte sich zudem am Grundsatz der Stärkung der Eigenverantwortung Afghanistans, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf folgenden Punkten lag:
- (a) Förderung einer kohärenteren internationalen Unterstützung für die Prioritäten der Regierung in den Bereichen Entwicklung und Regierungsführung; (b) Stärkung der Zusammenarbeit mit den internationalen Sicherheitskräften, wie in einem Bericht von Generalsekretär Ban Ki-moon empfohlen; (c) politische Kontakte und gute Dienste zur Unterstützung der Umsetzung der von Afghanistan geleiteten Versöhnungs- und Wiedereingliederungsprogramme; (d) Unterstützung und Berücksichtigung der Fortschritte bei den auf der Londoner Konferenz im Januar 2010 vereinbarten Verpflichtungen zur Wahlreform; (e) Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs zur Förderung humanitärer Bemühungen.
Er betonte zudem, wie wichtig es sei, die Präsenz der UNAMA und anderer Einrichtungen der Vereinten Nationen zu stärken und auszuweiten, und forderte den Generalsekretär auf, seine derzeitigen Bemühungen fortzusetzen, Maßnahmen zur Bewältigung der mit dieser Stärkung und Ausweitung verbundenen Sicherheitsprobleme zu ergreifen. Der Rat befasste sich ferner mit der Bekämpfung des Opiumanbaus, der Achtung der Menschenrechte, dem Schutz humanitärer Helfer, der Minenräumung, der regionalen Zusammenarbeit sowie der Stärkung der Kapazitäten der afghanischen Nationalpolizei und der afghanischen Nationalarmee.