Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Berliner Regierungsbehörde
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Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (kurz: SenKultGZ)[1] ist eine von zehn Fachverwaltungen des Berliner Senats im Range eines Landesministeriums und als solche Teil der Landesregierung. Sie verantwortet als oberste Landesbehörde das gem. Landesorganisationsgesetz (LOG) eingerichtete Politikfeld Kultur in der deutschen Hauptstadt.
| Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt — SenKultGZ — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Berlin |
| Stellung | Oberste Landesbehörde |
| Hauptsitz | Berlin |
| Senator | Stefan Evers (CDU) |
| Netzauftritt | berlin.de |
Geschichte
Die Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten wurde 1977 gegründet und bestand in dieser Form zunächst fast 20 Jahre. Am 25. Januar 1996 wurde die Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten in die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur eingegliedert und 2006 schließlich in die Senatskanzlei integriert.
Zum 8. Dezember 2016 wurde die Kulturverwaltung als Senatsverwaltung für Kultur und Europa aus den bisherigen Geschäftsbereichen Kultur und Europaangelegenheiten der Senatskanzlei sowie dem Bereich Denkmalschutz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung neu gebildet. Mit dem Regierungswechsel im Zuge der Wiederholungswahl im Februar 2023 wurde der Denkmalschutz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zugeordnet, die Zuständigkeit für Europa der Senatskanzlei. Von dort erhielt die Kulturverwaltung das Referat Engagement- und Demokratieförderung.
Kultursenator ist seit dem 29. April 2026 Stefan Evers (CDU). Der Senator wird durch Staatssekretäre unterstützt, derzeit sind dies Cerstin Richter-Kotowski für den Bereich Kultur und Alexander Straßmeir für den Bereich Gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Aufgaben und Organisation

Seit der Bildung des Senates Wegner im April 2023 ist die Senatsverwaltung neben den Bereichen Kunst und Kultur sowie den Angelegenheiten der Religionen, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften auch für die Engagement- und Demokratieförderung zuständig.
Dienstsitz der Senatsverwaltung ist das Gebäude Brunnenstraße 188–190 nahe des Rosenthaler Platzes in Berlin-Mitte. Das Gebäude befindet sich im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) und wird von der Berlin Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet. Hier befand sich bis 1936 der Hauptsitz der Firma Weinberger, einst die bedeutendste Lebensmittelgroßhandlung Berlins bevor das jüdische Unternehmen systematisch boykottiert, geplündert und schließlich zwangsliquidiert wurde.[2] Sanierungsbedingt ist die Senatsverwaltung ab Juli 2026 bis voraussichtlich Ende 2029 interimistisch am landeseigenen Verwaltungsstandort Fehrbelliner Platz 4 in Berlin-Wilmersdorf untergebracht.
Abteilung I (Kultur)
Die von Alexander Steinhilber geleitete Abteilung Kultur untergliedert sich in vier Referate und die Stabsstelle Controlling:
- I A: Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen
- I B: Einrichtungsförderung für Bühnen, Orchester, Tanz, Literatur, Interdisziplinäre Einrichtungen
- I C: Einrichtungsförderung für Gedenkstätten, Museen, Bildende Kunst
- I D: Stadtkultur, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen
Die Senatsverwaltung fördert ca. 100 Kultur-Einrichtungen dauerhaft.
Der Kultur-Abteilung als Behördenteile nachgeordnet sind das Berliner Landesarchiv,[3] das Brücke-Museum und die Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Fünf unselbstständige Landesbetriebe (sogenannte LHO-Betriebe) sind weiterhin Teil der Landesverwaltung, haben aber eine größere Flexibilität bei der Bewirtschaftung der ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel (Konzerthaus, Deutsches Theater, Volksbühne, Maxim-Gorki-Theater, Theater an der Parkaue). Die Senatsverwaltung übt über sie die Rechts- und Fachaufsicht aus. Ebenfalls Teil der (mittelbaren) Landesverwaltung, aber rechtlich selbstständig sind die zwölf großen Landeskulturstiftungen (darunter die Stiftung Oper in Berlin, Stiftung Berliner Philharmoniker, Stiftung Zentral- und Landesbibliothek, Stiftung Deutsches Technikmuseum und Stiftung Stadtmuseum). Sie unterliegen der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung. Dem Geschäftsbereich der Senatsverwaltung sind schließlich fünf landeseigene Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugeordnet (Friedrichstadt Palast GmbH, Hebbel am Ufer GmbH, Kulturprojekte Berlin GmbH, Musicboard Berlin GmbH, Kulturraum Berlin gGmbH). Die Gesellschafterfunktion nimmt die Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der landesweiten Beteiligungsverwaltung wahr. Für die Finanz- und Leistungsüberwachung der dauergeförderten Einrichtungen ist ein Beteiligungscontrolling bei der Senatsverwaltung eingerichtet (Fachverfahren Controlling institutioneller Zuwendungsempfänger, CiK).
Im Bereich der sogenannten freien Szene vergibt die Senatsverwaltung spartenbezogene sowie spartenübergreifende Projektmittel sowie Preise und Stipendien an in Berlin lebende Kunstschaffende. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage von Bewerbungen und dem Votum von unabhängigen Fachjurys. Das Antrags- und Zuwendungsverfahren erfolgt weitgehend digital (Fachverfahren eGovernment Künstlerförderung, eGoKüf).
Mit der Kulturprojekte Berlin GmbH steuert die Senatsverwaltung eine landeseigene Gesellschaft, die u. a. im Auftrag des Landes Berlin kulturelle Großveranstaltungen wie die Berlin Art Week, Lange Nacht der Museen oder die Jubiläen zum Mauerfall eigenständig konzipiert und umsetzt.[4] Aufsichtsratschef ist das für Kultur zuständige Senatsmitglied.[5] In der landeseigenen Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung[6] wurden seit Anfang 2019 sukzessive die maßgeblichen Initiativen zur Realisierung chancengleicher kultureller Teilhabe zusammengeführt, namentlich die Geschäftsbereiche Diversitätsentwicklung,[7] Kulturelle Bildung (mit dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung[8]) und Teilhabeforschung.[9] Seit 2022 ist die Stiftung auch Trägerin der Servicezentrum für die bezirklichen Musikschulen.[10] Den Vorsitz im Stiftungsrat führt das für Kultur zuständige Senatsmitglied; die Funktion ist aktuell auf die Staatssekretärin für Kultur delegiert.
Rechtliche Grundlagen der Kulturförderung sind zum einen in spezifischen Gesetzen zu finden (beispielsweise Museumsstiftungsgesetz, Archivgesetz), vor allem aber in den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO).
Abteilung II (Gesellschaftlicher Zusammenhalt)
In der von Grit Großkurth geleiteten Abteilung II sind der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie das Referat Engagement- und Demokratieförderung zusammengefasst.
Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften koordiniert die Beziehungen des Landes Berlin zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Zu den Grundlagen der Arbeit des Bereichs gehört u.a. das sog. Religionsverfassungsrecht, das in den Art. 4 (Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit) sowie den über Art. 140 des Grundgesetzes fortwirkenden Artikeln 136 und 137 der Weimarer Reichsverfassung kodifiziert ist. Geregelt sind so u.a. der Religionsunterricht an Schulen oder die Seelsorge in staatlichen Einrichtungen (z.B. Krankhäuser oder Gefängnisse). Diese sog. Staatsleistungen gehen historisch auf den Reichsdeputationshauptbeschluss von 1803 zurück und stellen andauernde Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen für die seinerzeit erfolgten Enteignungen kirchlichen Besitzes dar. Für den Religionsunterricht sind im Berliner Haushalt Mittel in Höhe von ca. 100 Mio. € p.a. veranschlagt.
Das Referat Engagement- und Demokratieförderung hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für Engagement und gelebte Demokratie zu verbessern. Es stärkt die gesamtstädtische Infrastruktur für Engagement- und Demokratieförderung, setzt zentrale, themenübergreifende oder modellhafte Formate um bzw. fördert diese und koordiniert die gesamtstädtische Planung entsprechender Maßnahmen aller Hauptverwaltungen und Bezirke.[11] Seit 2024 administriert der Bereich zudem den sog. Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus. Zu dessen Mittelvergabe hatte das Abgeordnetenhauses von Berlin einen Untersuchungsausschuss ("Fördergeld") eingerichtet, der seinen Abschlussbericht im August 2026 vorlegte.
Abteilung ZS (Zentrale Services)
Die von Helge Rehders geleitete Abteilung Zentraler Service vereint die Querschnittsbereiche des Ressorts und untergliedert sich in fünf Referate:
- ZS A: Finanzen und Prüfdienst
- ZS B: Personal und Innere Dienste
- ZS C: IT und Digitalisierung
- ZS D: Grundsatz und Recht
- ZS E: Bau und Liegenschaften
Die landeseigenen Kulturliegenschaften befinden sich seit ihrer Überführung aus dem ehemaligen Fachvermögen der Kulturverwaltung (2009-12) hauptsächlich in den beiden Immobilien-Sondervermögen SILB und SODA und bilden dort die sog. „Kulturportfolien“. Darunter befinden sich bedeutende Bauwerke wie Brandenburger Tor, Philharmonie, Konzerthaus, Deutsches Theater, Volksbühne, Schaubühne, Haus der Wannsee-Konferenz, Bauhaus-Archiv, Märkisches Museum oder Brücke Museum. Die Überlassung an die nutzenden Einrichtungen erfolgt im sog. Mieter-Vermieter-Modell. Die dafür erforderlichen Mieten, Betriebs- und Nebenkosten (sog. Kosten des Facility Managements, FM) sind Teil des Zuschusses an die jeweiligen Einrichtungen. Insgesamt werden über den Kulturhaushalt FM-Mittel in Höhe von über 100 Mio. € ausgereicht. Die Verwaltung der Sondervermögen obliegt der landeseigenen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Einrichtungen wie die Stiftung Oper in Berlin oder die Stiftung Berliner Mauer sind selbst Eigentümerinnen der von ihnen genutzten Liegenschaften. Diverse Einrichtungen mieten zudem Flächen von privaten Eigentümern an. Ziel der Senatsverwaltung ist es, zwingend betriebsnotwendige räumliche Infrastrukturen öffentlicher oder landeseigener Organisationen so weit wie möglich in landeseigenen Liegenschaften unterzubringen. Zudem sollen für ähnliche Raumbedarfe von Einrichtungen perspektivisch gemeinsame Infrastrukturen geschaffen werden (z. B. Probebühnenzentren, Zentrallager, Zentraldepots), um Synergiepotentiale zu heben und die Infrastrukturen unabhängiger vom privaten Immobilienmarkt aufzustellen.
In der landeseigenen Kulturraum Berlin gGmbH (KRB)[12] – einer Tochtergesellschaft der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung – haben Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin am Ende der 18. Wahlperiode (2016–2021) wichtige Infrastrukturthemen gebündelt.[13] Dazu gehört – neben weiteren Raumthemen wie die Konzeption eines Kulturkatasters[14] – v. a. die operative Verantwortung für das landeseigene Arbeitsraumprogramm,[15] in dem über Generalmieter Kunstproduktionsorte wie Ateliers oder Musikprobenräume angemietet und zu geförderten Preisen an Kunstschaffende untervermietet werden.[16] Auch hier verfolgt das Ressort den langfristigen Ansatz, möglichst viele Arbeitsräume in landeseigenen Objekten unterzubringen, um unabhängiger vom volatilen Immobilienmarkt zu werden. Aktuell sind ca. 25 % der ca. 2.000 Arbeitsräume in Landesliegenschaften untergebracht. Den Vorsitz im Aufsichtsrat der KRB führt das für Kultur zuständige Senatsmitglied; aktuell ist die Funktion auf die Staatssekretärin für Kultur delegiert.
