Sipavibart
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Sipavibart ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der monoklonalen Anikörper (mAB). Unter dem Namen Kavigale (Hersteller: AstraZeneca) wurde er im Januar 2025 in der europäischen Union (EU) zugelassen zur Vorbeugung von COVID-19.
| Sipavibart (INN[1]) | ||
|---|---|---|
| Andere Namen |
AZD-3152 | |
| Masse/Länge Primärstruktur | ca. 148 kDa | |
| Bezeichner | ||
| Externe IDs |
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| Arzneistoffangaben | ||
| ATC-Code | J06BD09 | |
| Wirkstoffklasse | Antivirale monoklonale Antikörper | |
Die Verabreichung erfolgt als Infusion in eine Vene (intravenös) oder Injektion in einen Muskel (intramuskulär).
Eigenschaften
Sipavibart ist ein IgG1λ-Antikörper und besteht aus je zwei identischen schweren Ketten und zwei identischen leichten Ketten, die über Disulfidbrücken verbunden sind. Die Endung -bart steht – gemäß der 2022 eingeführten neuen mAB-Nomenklatur – für einen künstlichen Antikörper (artificial antibody), bei dem die konstanten Regionen (Fc) modifiziert wurden. Sipavibart enthält in der Fc-Region zwei Dreifachmutationen: Die eine soll die Fc-vermittelte Effektorfunktionen reduzieren und die andere dient der Verlängerung der Plasmahalbwertszeit.[2]
Die Herstellung erfolgt durch rekombinante DNA-Technologie in einer Zelllinie aus Ovarien des Chinesischen Zwerghamsters (CHO-Zellen).[3]
Wirkungsmechanismus
Sipavibart bindet spezifisch an die Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 („Coronavirus“). Dies verhindert, dass das Virus an den humanen Angiotensin-konvertierenden Enzym-2-Rezeptor (ACE2) bindet. Die Fusion des Virus mit der Wirtszellmembran und somit sein Eintritt in die Wirtszelle wird unterbunden[3] (passive Immunisierung).
Medizinische Verwendung
Anwendungsgebiet
Das zugelassene Anwendungsgebiet ist die Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung (COVID-19) bei Personen ab 12 Jahren und mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind.[3]
Nebenwirkungen und Anwendungsbeschränkungen
Als häufigsten unerwünschten Wirkungen wurden Reaktionen an der Injektionsstelle beobachtet. Zur Anwendung in der Schwangerschaft liegen keine Daten vor. Es ist bekannt, dass IgG1-Antikörper die Plazentaschranke passieren.[3]
Durchbruchinfektionen sind möglich.[3] Sipavibart basiert auf derselben Plattformtechnologie wie eines der zuvor zugelassenen monoklonalen Antikörperprodukte, zeigte jedoch eine breitere (verglichen wurde es mit der Kombination Tixagevimab/Cilgavimab[3]) neutralisierende Wirkung bei allen historischen und vielen späteren SARS-CoV-2-Varianten, darunter XBB.1.5, XBB.1.16, XBB.2.3 und BA.2.86.[4] Im November 2024 vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) publizierte Daten zeigten, dass KP.3 zu jener Zeit die wichtigste im EWR zirkulierende SARS-CoV-2-Variante war, neben anderen Varianten in geringen Prozentsätzen. Diese Varianten tragen mit Ausnahme von BA.2.86 alle die Mutation F456L im Spike-Protein, gegen die Sipavibart in vitro keine Neutralisationsaktivität gezeigt hat und somit voraussichtlich keinen Schutz gegen symptomatisches COVID-19 bietet.[4][3] Die Notfall-Einsatzgruppe der europäischen Arzneimittelagentur (ETF) warnte im Dezember 2024, dass Sipavibart somit nicht verwendet werden sollte, wenn vorwiegend Varianten mit der Mutation F456L im Umlauf sind.[4]