Summa Perusina
Summenapparat zu den ersten acht Büchern des spätantiken Codex Iustinianus (CJ)
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Die sogenannte Summa Perusina, präziser bezeichnet als Adnotationes Codicum domini Justiniani, ist eine Kommentierung der ersten acht Bücher des spätantiken Codex Iustinianus (CJ). Erhalten geblieben ist die Zusammenstellung in einer einzigen selbstständigen Handschrift (Codex unicus) aus dem 10. Jahrhundert, die in der Kapitularbibliothek in Perugia aufbewahrt wird (Biblioteca Capitolare, 32).[1]
Ursprünglich wurde der Text als Glossenapparat am jeweiligen Rand von Codexhandschriften eingepflegt.[2] Die letztlich überlieferte Handschrift wurde erst später verfasst. Diese bricht inmitten eines Wortes mit dem Zeilenende (Si te absen) zu CJ 8, 53, 8 ab, was Rückschlüsse darauf zulässt, dass mehr an Text summiert gewesen sein muss. Federico Patetta, Herausgeber der bis heute maßgeblichen Edition, nahm an, dass die Bearbeitungen sich nur auf die ersten neun Bücher des Codex Iustinianus bezogen, denn die letzten drei Bücher seien in der Zeit vor dem 12. Jahrhundert gleichsam in Vergessenheit geraten.[3] Patteta stellte fest, dass der Grundtext auf einer bereits unvollständigen CJ-Ausgabe beruhte, die im Zeitraum vom 8. bis zum 10. Jahrhundert in Italien den originären CJ verdrängen sollte.[4] Demgegenüber vertritt Detlef Liebs die Auffassung, dass alle zwölf Bücher des Codex von den Kommentierungen erfasst gewesen seien. Aus seiner Sicht deute nichts darauf hin, dass die Entstehung der Summa im 7. Jahrhundert („eher in seiner ersten Hälfte“), an eine Abspaltung der letzten drei Bücher gekoppelt gewesen sei. Liebs geht zudem davon aus, dass die Handschrift dem Rechtsunterricht gewidmet war und ihren Ausgangspunkt in Rom habe.[1]
An Patetta allerdings anschließend,[5] hob Liebs hervor, dass der Autor der Handschrift – er nennt ihn Perusin – ein möglicherweise minderbezahlter Verwaltungsjurist der päpstlichen Kurie, durchaus in der Lage gewesen sei, schwierige Sachverhalte korrekt zu erfassen und auch weiterzuentwickeln. Gleichwohl seien seiner juristischen und sprachlichen Befähigung deutliche Grenzen gezogen gewesen, auch seien Antriebsprobleme aufspürbar. Patetta und Liebs führen das auf Überforderung zurück, denn neben Flüchtigkeitsfehlern strotze der Text von „Verballhornungen und Verfälschungen, diese zugunsten der Kirche“.[6] Inwieweit tatsächlich ein persönlicher Motivationsmangel vorlag, oder ein derartiges Handeln einfach dem Zeitgeist entsprach, lässt sich zielsicher nicht nachweisen. Die zahllosen Emendationsvorschläge des Rechts- und Wirtschaftshistorikers Enrico Besta zur textkritischen Verbesserung des Aussagewerts der Handschrift[7] seien jedenfalls nicht zielführend gewesen.[8]
Paläografische Untersuchungen der Handschrift haben Ende der 2000er-Jahre durch eine Faksimileausgabe eine Aufwertung erfahren.[9] Wolfgang Kaiser fasst die gewonnenen Erkenntnisse Ciarallis und Longos zusammen,[10] die jeweils von zwei Schreibern der Handschrift ausgehen, wobei der zweite Schreiber auf den letzten zwei Seiten überhaupt erst in Erscheinung trete. Der erste der beiden Schreiber sei der Schriftarten Carolina und Beneventana mächtig gewesen. Der zweite Schreiber sei dem griechischen Schriftsystem gefolgt. Auch Longo favorisiert Rom,[11] Ciaralli Kampanien[12] als Entstehungsort der Handschrift.
In Rom blieb die Summe bis ins 11. Jahrhundert präsent, denn in Gerichtsurteilen Ottos III. und Heinrichs II. sind einzelne Stellen der Summa Perusina erwähnt. Andere Stellen der Summa wurden einer Handschrift der Epitome Iuliani angehängt, wieder andere dem Breviar lectio legum (einst lex legum). Nachdem sie über Jahrhunderte vergessen war, entdeckte Barthold Georg Niebuhr die Summa 1817 wieder.[13]
Ausgaben
- Gustav Ernst Heimbach: Anekdota zur byzantinischen Gesetzgebung / Teil 2. Iustiniani codicis summam Perusinam anonymique scriptoris collectionem viginti quinque capitulorum item Ioannis Scholastici Patriarchae Constantinopolitani collectionem octoginta septem capitulorum, et Syntomon diairesin tōn nearōn tu Iustinianu, novellarumque constitutionum indicem Reginae, denique anonymique scriptoris De peculiis tractatum. 1969, Neudruck der Ausgabe Leipzig 1840. S. I–XXVII und 1–144. (Digitalisat)
- Federico Patetta: Adnotationes Codicum Domini Justiniani (Summa Perusina) [= Bullettino dell'Istituto di diritto romano 12 (1899)] (Rom; 1900; repr. Florenz, 2008 zum Faksimile)
- C. Radding und A. Ciaralli: Das Corpus Iuris Civilis im Mittelalter: Manuskripte und Überlieferung vom sechsten Jahrhundert bis zur juristischen Wiedergeburt (Leiden, 2007). S. 42 f. und 69 f.
Literatur
- Antonio Ciaralli, Vittorio Longo: Due contributi a un riesame della Summa Perusina (Perugia, Bibl. Cap. ms 32), Scrittura e Civiltà 25 (2001). S. 1–62.
- Wolfgang Kaiser: Adnotationes codicum domini Iustiniani (Summa Perusina). Riproduzione facsimilare del manoscritto, hrsgg. von der Accademia Romanistica Costantiniana und der Facoltà di Giurisprudenza di Perugia, nota introduttiva di Giuliano Crifò e Maria Campolunghi. Verbunden mit: Adnotationes codicum domini Justiniani (Summa Perusina); kritische Ausgabe von Federico Patetta: Riproduzione anastatica dell'edizione comparsa nel Bullettino dell'Istituto di Diritto Romano, anno XII, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Romanistische Abteilung), Band 127, Heft 1, 2010, S. 626–629.
- Wolfgang Kaiser: Die Epitome Iuliani. (Frankfurt, 2004) S. 335–346.