Marla-Svenja Liebich

rechtsextremistisch aktive Person aus Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Marla-Svenja Liebich (* 19. September 1970 als Sven Liebich in Merseburg) gilt als eine der prägenden Figuren der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt und wurde durch Straftaten und Provokationen bundesweit bekannt. Von Liebich organisierte Demonstrationen führten wiederholt zu Gegenprotesten von Personen der Zivilgesellschaft, Kirchen und antifaschistischen Gruppen.

Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags wird wegen voriger queerfeindlicher Äußerungen als Provokation aufgefasst.

Leben

Liebich wuchs in Halle (Saale) auf und hat zwei Schwestern.[1] Liebich war beim Finanzamt tätig.

Im Januar 2025 wurde Liebichs Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages auf „weiblich“ gültig und öffentlich.[2][3] Der Jurist und Journalist[4] Christian Rath bezeichnete die Änderung des Geschlechtseintrags als „missbräuchlich“ sowie als „reine Provokation“. „Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt.“ Der als queerfeindlich geltende[5] Liebich selbst hatte queere Menschen „Parasiten der Gesellschaft“ genannt.[6] Der Geschlechtswechsel zog Kritik am möglichen Missbrauch des neuen Selbstbestimmungsrechtes auf sich.[7]

Der Saalekreis beantragte im Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle, den Namen wieder in „Sven Liebich“ und den Geschlechtseintrag auf „männlich“ zu ändern.[8] Liebich selbst beantragte, als Vornamen Anne Frank führen zu dürfen und den Geschlechtseintrag auf „divers“ zu ändern.[9]

Rechtsextremismus

Bereits in den 1990er-Jahren trat Liebich durch Aktivitäten in rechtsextremen Kreisen in Erscheinung, zunächst als Kopf des Netzwerkes Blood and Honour in Sachsen-Anhalt.[10] Mitte der 1990er-Jahre baute Liebich einen Versandhandel für Rechtsrock auf und betrieb bis zur Gewerbeuntersagung durch die Stadt Halle im Jahr 2023 den Hetzblog Halle Leaks[11] und den Versandhandel l & h-shirtzshop GmbH, der vor allem durch hetzerische Slogans auf T-Shirts und Buttons Aufmerksamkeit erregte.[12]

Liebich entwickelte sich zu einer zentralen Neonazifigur in Sachsen-Anhalt.[13] Liebich organisierte zahlreiche Demonstrationen, vor allem in Halle (Saale), unter anderem gegen die Asylpolitik der Bundesregierung, die Europäische Union und nannte die Medien wiederholt „Lügenpresse“. Dabei fiel Liebich regelmäßig durch das Verbreiten von Verschwörungstheorien, Antisemitismus, rassistischen, homophoben Aussagen und Beleidigungen auf. Zu Liebichs Positionen gehörte unter anderem eine Unterstützung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Liebich zeigte mehrfach das Z-Propagandasymbol.

Kritiker werfen Liebich vor, gezielt zu polarisieren und eine Stimmung der Einschüchterung in Halle und Umgebung zu fördern. Liebichs Aktionen sind laut Verfassungsschutzbericht 2022 und 2023 des Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt bundesweit „ohne Beispiel“ und der Verfassungsschutzbericht widmet Liebich im Bereich Rechtsextremismus ein eigenes mehrseitiges Unterkapitel.[12][14]

Verschwörungstheorien zur COVID-19-Pandemie

Ab Mai 2020 verbreitete Liebich Verschwörungstheorien insbesondere zur COVID-19-Pandemie in Deutschland und organisierte Proteste gegen Schutzmaßnahmen zur COVID-19-Pandemie in Deutschland mit oder rief dazu auf.[15]

Des Weiteren tätowierte sich Liebich während der Corona-Pandemie einen Judenstern mit dem Wort „ungeimpft“ und vertrieb derartige Sternanstecker auch im eigenen Onlineshop. Die Gleichsetzung der Judenverfolgung mit der Behandlung „Ungeimpfter“ während der Corona-Pandemie sorgte für Entsetzen. Es folgte eine Durchsuchung des Onlineshops.[16]

Liebich galt als eine zentrale Person der Querdenker-Bewegung in Halle.[17]

Juristische Auseinandersetzungen

Liebich war mehrfach Ziel strafrechtlicher Ermittlungen. Die Vorwürfe lauteten unter anderem Volksverhetzung, Beleidigung und die Verbreitung von verfassungsfeindlicher Propaganda. In mehreren Verfahren wurde Liebich verurteilt, darunter zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen, unter anderem wegen Volksverhetzung.

Für den tätlichen Angriff auf einen Fotografen auf einer Coronademonstration im November 2020 wurde Liebich vom Amtsgericht Leipzig im September 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall ging Liebich in Berufung.[18] Da auf Videos, die im Gericht gezeigt wurden, der Fotograf ebenfalls einen Schlag gegen Liebich ausgeführt hatte und die Situation insgesamt unklar war, wurde das Verfahren vom Landgericht Leipzig im Juli 2025 eingestellt.[19]

Seit der Namensänderung 2024 geht Liebich massenhaft juristisch gegen Nennungen des alten Namens vor. 1.000 Anzeigen nannte Liebichs X-Account im Sommer 2025 als bald erreichbares Ziel, mehr als 500 seien schon an die Polizei Halle geschickt worden.[20]

Nachdem Nius-Chefredakteur Julian Reichelt auf der Plattform „X“ Liebich das weibliche Geschlecht abgesprochen („Sven Liebich ist keine Frau“) und Liebich hiergegen eine einstweilige Verfügung beantragt hatte, entschied die zweite Zivilkammer des Landgerichts Berlin II am 18. August 2025 gegen Liebich, denn dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei im vorliegenden Fall durch das überwiegende Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und deshalb nicht rechtswidrig.[21]

Verurteilung wegen Volksverhetzung

Wegen des Vertriebs von Baseballschlägern mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ und weiterer Taten wurde Liebich im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle (Saale) erstinstanzlich (unter Einbeziehung der Strafen aus einem vorangegangenen Urteil des Amtsgerichts Halle) zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung verurteilt.[22][23] Als Berufungsinstanz bestätigte das Landgericht Halle im August 2024 das Strafmaß und die Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung, woraufhin Liebich Revision einlegte.[22][24] Die Revision scheiterte am 14. Mai 2025 auch vor dem Oberlandesgericht Naumburg, der Schuldspruch wurde somit rechtskräftig.[22][25] Liebich wurde im August 2025 zum Haftantritt schließlich ins Frauengefängnis der JVA Chemnitz geladen. Dies ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Halle für die erstmalige Ladung zum Strafantritt nach dem sächsischen Vollstreckungsplan geboten. Die endgültige Entscheidung über die Unterbringung in einem Frauen- oder Männergefängnis liegt allerdings bei der JVA selbst und wird nach individuellen Abwägungen getroffen.[26] Die Haft sollte bis zum 29. August 2025 angetreten werden - Liebich erschien jedoch nicht in der JVA.[27] Nach Liebich wird gefahndet.[28] Nach eigenen Angaben hält Liebich sich in Russland auf.[5]

Einzelnachweise

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