Volksabstimmungen in der Schweiz 2026
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Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2026.
In der Schweiz sind auf Bundesebene zwölf Volksabstimmungen bei vier Urnengängen am 8. März, am 14. Juni, am 27. September und am 29. November vorgesehen. Dabei handelt es sich um sieben Volksinitiativen, eine Volksinitiative mit Gegenentwurf und Stichfrage, drei fakultative Referenden und ein obligatorisches Referendum.
Als weiterer Abstimmungstermin ist der 29. November festgelegt worden.[1]
Abstimmungen am 8. März 2026
Ergebnisse
| Nr. | Vorlage | Art | Stimm- berechtigte | Abgegebene Stimmen | Beteiligung | Gültige Stimmen | Ja | Nein | Ja-Anteil | Nein-Anteil | Stände | Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 682.1[2] | Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» | VI | 5'656'176 | 3'133'322 | 55,40 % | 3'028'036 | 1'381'191 | 1'646'845 | 45,61 % | 54,39 % | 9:14 | nein | |
| 682.2[3] | Bundesbeschluss vom 17. September 2025 über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative) | GE | 5'656'176 | 3'133'322 | 55,40 % | 2'955'062 | 2'169'303 | 785'762 | 73,41 % | 26,59 % | 23:0 | ja | |
| 682.3[4] | Stichfrage zu Bargeld-Initiative und Gegenentwurf | SF | 5'656'176 | 3'133'322 | 55,40 % | 2’939’549 | Erläuterung im entsprechenden Kapitel weiter unten | ||||||
| 683[5] | Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» | VI | 5'656'176 | 3'157'469 | 55,82 % | 3'123'278 | 1'188'459 | 1'934'819 | 38,05 % | 61,95 % | 0:23 | nein | |
| 684[6] | Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» | VI | 5'656'176 | 3'143'544 | 55,58 % | 3'063'223 | 897'355 | 2'165'868 | 29,29 % | 70,71 % | 0:23 | nein | |
| 685[7] | Bundesgesetz über die Individualbesteuerung | FR | 5'656'176 | 3'149'672 | 55,69 % | 3'063'799 | 1'662'477 | 1'401'322 | 54,26 % | 45,74 % | ja | ||
Bargeld-Initiative
Regelmässig durchgeführte Umfragen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ergaben ein verändertes Zahlungsverhalten der Bevölkerung. Einerseits werden im Alltag für Zahlungen mittlerweile mehrheitlich Debitkarten, Kreditkarten oder Online-Bezahldienste verwendet, andererseits wird Bargeld weiterhin sehr geschätzt. Die «Freiheitliche Bewegung Schweiz» wollte verhindern, dass Münzen und Banknoten abgeschafft oder verdrängt werden. Ebenso wollte sie sicherstellen, dass der Schweizer Franken nicht durch eine blosse Gesetzesänderung ersetzt werden kann. Zu diesem Zweck reichte sie im Februar 2023 eine Volksinitiative ein, die zwei neue Bestimmungen in der Bundesverfassung verlangte. Erstens sollte der Bund sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zweitens sollte es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizer Franken durch eine andere Währung zu ersetzen. Unterstützung erhielt die Initiative von der SVP und verschiedenen Kleinparteien am linken und rechten Rand des politischen Spektrums. Sie argumentierten, dass Banknoten und Münzen Teil des Alltags seien. Bargeld könne auch eingesetzt werden, wenn digitale Zahlungssysteme ausfallen. Es sei zudem ein Ausdruck persönlicher Freiheit und sozialer Teilhabe und sichere Privatsphäre und Selbstbestimmung. Der Bundesrat, eine grosse Mehrheit des Parlaments und Wirtschaftsverbände lehnten die Initiative ab. Das Anliegen sei zwar berechtigt, doch die Initiative verwende ungeeignete Formulierungen.[8] Eine Mehrheit der Abstimmenden und der Kantone lehnte die Initiative ab.
Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative
Der Bargeld-Initiative stand ein Bundesbeschluss entgegen, der im September 2025 von National- und Ständerat mit grosser Mehrheit verabschiedet wurde und als direkter Gegenentwurf zur Abstimmung gelangte. Laut den Befürwortern nehme er die berechtigten Anliegen der Initiative auf und stärke die rechtliche Stellung des Bargelds und des Frankens als Währung. Zu diesem Zweck würden bereits bestehende gesetzliche Bestimmungen in die Verfassung überführt. Diese seien bewährt, rechtlich eindeutig und in der Praxis erprobt. Die Initiative hingegen verwende neue Formulierungen, was unnötigerweise Fragen zur Auslegung aufwerfe. Die Initianten lehnten den Gegenentwurf ab, da auf einen Teil ihrer Forderungen gar nicht eingegangen worden sei. Es sei darin nicht von «Banknoten oder Münzen» die Rede, sondern lediglich von «Bargeld», womit auch eine staatliche Digitalwährung gemeint sein könne. Teilweise wurde auch kritisiert, dass sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenentwurf unnötig seien, da weder Bargeld noch Franken bedroht seien.[8] Fast drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone nahmen die Vorlage an.
Stichfrage
Da die Initiative abgelehnt und der Gegenentwurf angenommen wurde, hatte die Stichfrage letztlich keine Auswirkungen. Bei einem «doppelten Ja» hätte das Volk mit 1'841'208 zu 1'098'341 Stimmen den Gegenentwurf bevorzugt. Tessin und Jura wären die einzigen Kantone gewesen, die der Initiative den Vorzug gegeben hätten.
SRG-Initiative
Am 4. März 2018 war die Volksinitiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren deutlich mit über 70 Prozent der Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt worden. Ein Komitee bestehend aus Exponenten der SVP, der FDP und des Gewerbeverbands wollte sich mit dieser Niederlage nicht abfinden und reichte im August 2023 eine neue Volksinitiative ein, die weniger weit ging. Sie forderte eine Senkung der jährlichen Haushaltsgebühr von derzeit 335 Franken auf 200 Franken. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen sollten ganz von der Abgabe befreit werden. Ausserdem sollte die Kürzung ausschliesslich zulasten der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gehen, während private Anbieter gleich viel wie bisher erhalten hätten. Gemäss den Befürwortern habe die SRG ihre Tätigkeiten weit über den Service public ihrer Konzession ausgedehnt. Sie müsse deshalb ihr Angebot auf ein für die «Allgemeinheit unerlässliches Grundangebot» beschränken, wodurch die unternehmerische Freiheit der privaten Anbieter gestärkt werde und die Privathaushalte entlastet würden. Der Bundesrat, die Mehrheit des Parlaments sowie zahlreiche Wirtschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen hielten die Initiative für zu weitgehend. Die SRG habe bereits einen Sparauftrag erhalten, wodurch die Jahresgebühr ohnehin auf 300 Franken sinken werde. Unternehmen seien zukünftig erst ab einem Jahresumsatz von 1,2 statt 0,5 Millionen Franken abgabepflichtig. Bei Annahme der Initiative müsste die SRG ihre Programme deutlich reduzieren und Sendungen streichen. Insbesondere würde es weniger Berichterstattung aus den Regionen geben und bestehende Standorte würden wegfallen, was letztlich zum Abbau von 3000 Arbeitsplätzen führen würde. Die Schweizer Kultur würde weniger unterstützt, Werbemittel würden ins Ausland abfliessen und die SRG könnte ihren Informationsauftrag nicht mehr wie bisher erbringen, was schädlich für die Demokratie sei.[8] Mehr als drei Fünftel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.
Klimafonds-Initiative
Mit dem am 18. Juni 2023 angenommenen Klima- und Innovationsgesetz hatte sich die Schweiz dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu senken. Für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems standen dem Bund jährlich 2 Milliarden Franken zur Verfügung, ebenso wurden jährlich über 500 Millionen für die Förderung der Biodiversität eingesetzt. Zudem wurden mit den Erträgen aus der CO2-Abgabe und dem Emissionsrechtehandel klimafreundliche Technologien gefördert. Den Sozialdemokraten und den Grünen war das zu wenig, weshalb sie im Februar 2024 eine Volksinitiative einreichten. Sie forderte die Einrichtung eines Fonds für eine sozial gerechte Klima- und Energiepolitik, in den bis 2050 jährlich ein Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Schweiz hätte einbezahlt werden sollen. Damit gefördert werden sollten die Verminderung der Treibhausgasemissionen, der sparsame und effiziente Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Biodiversität sowie die CO2-Abscheidung und -Speicherung. Unterstützung erhielten die Initianten von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Gegen die Initiative stellten sich der Bundesrat, die meisten der im Parlament vertretenen Parteien sowie Wirtschaftsverbände. Der Bund betreibe bereits heute eine wirksame und ausgewogene Klimapolitik, die nicht nur auf Subventionen, sondern auch auf Lenkungsinstrumente und Vorgaben setze. Der Fonds hätte den Bundeshaushalt jedes Jahr mit Mehrausgaben in Milliardenhöhe belasten. Bei einer Annahme der Initiative wäre ein Grossteil der Verantwortung für das Erreichen der Klimaziele auf den Staat übertragen, was den Anreiz für Private und die Wirtschaft geschwächt hätte.[8] Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.
Individualbesteuerung
Das Schlagwort «Heiratsstrafe» kritisiert den Umstand, dass Verheiratete bisher steuerlich schlechter gestellt waren als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies passierte, weil Einkommen und Vermögen der Eheleute zusammengerechnet wurden und diese dadurch diese in eine höhere Progressionsstufe gelangten. Unverheiratete wurden jedoch individuell besteuert, auch wenn sie als Paar zusammenlebten. Nachdem 2021 eine Volksinitiative «für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» eingereicht worden war, beschloss das Parlament im Juni 2025 das Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag. Bis spätestens 2032 soll bei Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern für Verheiratete und Unverheiratete derselbe Steuertarif gelten. Zehn Kantone ergriffen daraufhin das Kantonsreferendum gegen dieses Gesetz und erhielten dabei Unterstützung durch zwei Komitees. Ihrer Ansicht nach sei der Systemwechsel unnötig, denn die Kantone hätten längst wirksame Massnahmen gegen die Heiratsstrafe umgesetzt und eine Änderung auf Bundesebene sei auch ohne Eingriff in die Steuerautonomie der Kantone möglich. Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit geringerem Zweiteinkommen würden steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung (insbesondere vermögende Doppelverdienerpaare). Ebenso müssten gesamtschweizerisch rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen durch die Verwaltung zu verarbeiten, was zu hohen Mehrkosten führen würde. Der Bundesrat und das Parlament argumentierten hingegen, dass mit der Individualbesteuerung eine grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen künftig weniger oder gleich viel direkte Bundessteuer bezahle.[8] Eine relativ deutliche Mehrheit der Abstimmenden nahm die Vorlage an.
Abstimmungen am 14. Juni 2026
Ergebnisse
| Nr. | Vorlage | Art | Stimm- berechtigte | Abgegebene Stimmen | Beteiligung | Gültige Stimmen | Ja | Nein | Ja-Anteil | Nein-Anteil | Stände | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 686[9] | Eidgenössische Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» | VI | 5'668'117 | 3'336'837 | 58,86 % | 3'302'103 | 1'492'857 | 1'809'246 | 45,21 % | 54,79 % | 10:13 | nein |
| 687[10] | Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz) | FR | 5'668'117 | 3'303'080 | 58,26 % | 3'222'782 | 1'690'622 | 1'532'160 | 52,46 % | 47,54 % | – | ja |
10-Millionen-Initiative
Im April 2024 reichte die SVP eine Volksinitiative ein. Sie verlangte vom Bundesrat Massnahmen bei Asylrecht und Familiennachzug, sollte die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz vor 2050 die Marke von 9,5 Millionen überschreiten. Sollte die Bevölkerung bis 2050 auf über 10 Millionen angewachsen sein und während einer Frist von zwei Jahren keine nennenswerte Begrenzung gelingen, sollte das seit 1999 geltende Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union gekündigt werden. Zu den Befürwortern gehörten auch die EDU, das Mouvement citoyens genevois sowie einzelne kantonale Gewerbe- und Bauernverbände. Sie argumentierten, die ihrer Ansicht nach «unkontrollierte Massenzuwanderung» müsse zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen begrenzt werden, um die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung sowie der Sozialversicherungen zu erhalten. Ab 2050 hätte der Bundesrat den Grenzwert von 10 Millionen um einen allfälligen Geburtenüberschuss erhöhen können. Neben dem Bundesrat sprachen sich die meisten im Parlament vertretenen Parteien gegen die Initiative aus, ebenso zahlreiche Wirtschafts- und Berufsverbände. Die Begrenzung der Bevölkerungszahl würde es Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors erschweren, weiterhin die nötigen Arbeitskräfte zu rekrutieren; besonders stark betroffen wären das Gesundheitswesen und die Baubranche. Würde die Personenfreizügigkeit gekündigt, so würden auch sämtliche anderen bilateralen Verträge mit der Europäischen Union hinfällig, was unabsehbare wirtschaftliche Schäden vergleichbar mit dem Brexit zur Folge hätte. Ebenso wäre die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen in Frage gestellt, was zu weitreichenden negativen Folgen in den Bereichen Asyl und Verbrechensbekämpfung führen würde. Unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit schaffe die Initiative ausschliesslich Probleme und biete keine Lösungen.[11] Die Initiative wurde mit rund 55 Prozent der Stimmen abgelehnt, das Ständemehr erreichte sie ebenfalls nicht.
Revision des Zivildienstgesetzes
Seit 1996 besteht für Militärdienstpflichtige die Möglichkeit, ersatzweise einen Zivildienst zu leisten, der 1,5 Mal so viele Diensttage umfasst. Angesichts der zunehmenden Zahl an Zivildienstleistenden wurde die Befürchtung geäussert, dass der Schweizer Armee zu wenig Personal zur Verfügung stehen werde. Ein im September 2025 vom Parlament angenommener Bundesbeschluss sah sechs Verschärfungen des Zivildienstgesetzes vor, um den nachträglichen Übertritt vom Militär- in den Zivildienst zu erschweren. Der Bundesrat rechnete mit 40 Prozent weniger Zulassungen von Zivildienstleistenden. Der Zivildienstverband CIVIVA, die Jungen Grünen, die Grünen, die SP, die EVP und weitere Organisationen brachten im Januar 2026 erfolgreich das Referendum zustande. Die geplante Abschreckung vom Zivildienst schwäche das Engagement in Heimen, Spitälern, sozialen Institutionen und Schulen, im Umweltschutz sowie in der Land- und Alpwirtschaft massiv – alles Bereiche, in denen ohnehin bereits Personalmangel herrsche. Andererseits werde auch die Armee nicht profitieren, da medizinische Ausmusterungen deutlich zunehmen würden. Insgesamt würden weniger junge Menschen einen Dienst an der Gesellschaft leisten, was das Milizsystem als Ganzes schwäche. Die Befürworter der Vorlage fanden sich überwiegend in den Reihen von SVP, FDP und Mitte. Sie argumentierten hauptsächlich damit, dass die Armee in Zukunft voraussichtlich nicht über genügend Personal und insbesondere nicht über ausreichend Fachkräfte verfügen werde. Zudem könnten Zivildienstleistende ihre Einsätze flexibler planen als Militärdienstleistende, was eine unerwünschte Besserstellung sei.[11] Die Vorlage wurde mit knapper Mehrheit angenommen.
Abstimmungen am 27. September 2026
| Nr. | Vorlage | Art | Stimm- berechtigte | Abgegebene Stimmen | Beteiligung | Gültige Stimmen | Ja | Nein | Ja-Anteil | Nein-Anteil | Stände | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Eidgenössische Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»[12] | VI | – | – | – | – | – | – | – | – | – | ||
| Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»[12] | VI | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
Neutralitätsinitiative
Die Neutralitätsinitiative wurde wenige Wochen nach der russischen Vollinvasion auf die Ukraine von Kreisen um Christoph Blocher lanciert. Damit sollen Sanktionen gegen das russische Regime verboten werden. Die Initianten bezeichneten diese Sanktionen als Kriegsmittel und sahen damit die Neutralität verletzt. Auch eine partielle militärische Zusammenarbeit mit der NATO und der EU wollte die Initiative unterbinden.[13][14] Die Initiative wurde mit Ausnahme der SVP von allen Parteien abgelehnt. Die Gegner betonten, dass die Initiative einseitig Russland bevorzuge und sprachen deshalb von der «Pro-Putin-Initiative».[15] Im Parlament wurde erst in der Einigungskonferenz ein Antrag abgelehnt, der der Initiative einen direkten Gegenentwurf entgegenstellen wollte. Damit wäre zwar die allgemeine Definition der Neutralität in der Bundesverfassung aus dem Initiativtext übernommen worden, aber eine Zusammenarbeit z. B. mit der NATO und Sanktionen z. B. gegen Russland wären weiterhin möglich geblieben. Wäre der Gegenentwurf zustande gekommen, so soll Christoph Blocher vorgeschlagen haben, die Initiative zurückzuziehen.[15] Im Abstimmungskampf stellte das federführende Pro-Komitee «Wahrung der Schweizer Neutralität» die Initiative als Garant für Frieden («Kein Krieg.») dar. Das Komitee verfügte für die Abstimmungskampagne über rund 3,8 Millionen Franken. Davon wurden etwa 2 Millionen Franken von Christoph Blocher eingebracht und weitere 1,3 Millionen Franken von der Organisation Pro Schweiz.[16][17] Die Contra-Seite formierte sich im «Überparteilichen Komitee Nein zur Neutralitätsinitiative» und warnte auf den Abstimmungsplakaten davor, dass die Initiative die Neutralität zerstöre.[18] Das Komitee steht unter der Leitung von Economiesuisse, welche 1,2 Millionen Franken in den Abstimmungskampf einbringt.[19] SP und Grüne haben zusätzliche eine eigene Kampagne lanciert, welche das russische Regime als direkten Profiteur der Neutralitätsinitiative bezeichnete («Milliarden für Putins Krieg?»).[18] Für diese Kampagne stehen 0,3 Millionen Franken zur Verfügung.[20]
Ernährungsinitiative
Die Ernährungsinitiative fordert, dass mehr Lebensmittel in der Schweiz produziert werden, um damit die Abhängigkeit vom Ausland zu reduzieren. Konkret soll der Netto-Selbstversorgungsgrad innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 70 Prozent erhöht werden.[21] Diesen engen Zeitrahmen erachten die Gegner als nicht erreichbar, weshalb die Initiative im Nationalrat wie auch im Ständerat keine Zustimmung erhielt. Das Parlament empfahl die Volksinitiative sogar einstimmig zur Ablehnung.[22] Im Abstimmungskampf engagierte sich der Verein «Sauberes Wasser für alle» für die Initiative und verfügte über rund 0,7 Millionen Franken.[23] Die Gegnerschaft wurde durch den Schweizerischen Bauernverband vertreten, welcher rund 1,5 Millionen Franken in den Abstimmungskampf investierte und dabei auf Zuwendungen von diversen Branchenverbänden (Proviande, Schweizer Milchproduzenten, Gastrosuisse und weitere) zählen konnte.[24] Der Bauernverband warnte auf den Abstimmungsplakaten vor einem angeblichen «Vegan-Zwang».[25]
Abstimmungen am 29. November 2026
| Nr. | Vorlage | Art | Stimm- berechtigte | Abgegebene Stimmen | Beteiligung | Gültige Stimmen | Ja | Nein | Ja-Anteil | Nein-Anteil | Stände | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer[26] | OR | – | – | – | – | – | – | – | – | – | ||
| Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»[26] | VI | – | – | – | – | – | – | – | – | – | ||
| Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskrimierung der Ehe endlich abschaffen»[26] | VI | |||||||||||
| Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz)[26] | FR |
Weblinks
- Chronologie Volksabstimmungen mit allen Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848 (admin.ch)
- Swissvotes – Datenbank zu den Schweizer Volksabstimmungen (Universität Bern)