Wahlschablone

Hilfsmittel für blinde Menschen bei geheimen Wahlen From Wikipedia, the free encyclopedia

Eine Wahlschablone[1] (in Österreich Stimmzettelschablone genannt[2]) ist ein Hilfsmittel, das es blinden beziehungsweise stark sehbehinderten Menschen bei geheimen Wahlen ermöglicht, die Stimme ohne Hilfe einer anderen Person abzugeben. Wahlschablonen gewährleisten zusammen mit Begleitinformationen in Punktschrift oder Großdruck, oder als CD im Audio- oder DAISY-Format ein barrierefreies Wählen.

Die obere Hälfte einer Schablone für die Wahl des deutschen Bundestags aus dem Jahr 2017. Der Wahlschein wird von rechts eingelegt. An den Stellen für die Stimmabgabe befinden sich mittig kreisrunde Aussparungen: Je zwei nebeneinander für Erst- und Zweitstimme und insgesamt neun untereinander für die einzelnen Parteien. Für die Zuordnung zu den Kandidaten und Parteien sind links und rechts von den Löchern die Ziffern 1–9 in Blindenschrift und geprägter Schwarzschrift aufgedruckt.
Wahlschablone für die Bundestagswahl 2017

Verwendung in Deutschland

Nach § 45 Absatz 2 Bundeswahlordnung haben Blindenvereine vor Bundestagswahlen ein Anrecht auf Stimmzettelmuster, um rechtzeitig Wahlschablonen anfertigen und an die betroffenen Personen austeilen zu können. Zudem werden den Blindenvereinen laut § 50 Absatz 4 Bundeswahlgesetz die Kosten zur Herstellung der Schablonen erstattet.[3] Auch bei anderen Wahlen, wie Sozialwahlen[4][5], Europawahlen, Landtagswahlen[6] und – teilweise – bei Kommunalwahlen[7] werden Wahlschablonen eingesetzt.

Stimmzettelschablonen wurden erstmals 1980 bei der Bundestagswahl in Marburg eingesetzt, stießen jedoch zunächst auf behördliche Skepsis und wurden 1987 in Hessen kurzzeitig verboten. Seit 2002 sind sie im Vorgriff auf das Behindertengleichstellungsgesetz bundesweit bei Bundestagswahlen erlaubt.[8]

Verwendung in Österreich

In Österreich dürfen Wahlschablonen, hier Stimmzettel-Schablonen genannt,[2] von blinden oder stark sehbehinderten Wählern bei jeder Wahl verwendet werden und müssen diesen angeboten werden.

Vom Bundesministerium für Inneres heißt es dazu:

„Blinde oder stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können für die Stimmabgabe ein „Hilfsmittel zur Ermöglichung der selbständigen Wahlausübung“ (eine Stimmzettel-Schablone) verwenden. Jedes Wahllokal muss über Stimmzettel-Schablonen verfügen. […]

Wenn blinde oder stark sehbehinderte Personen nicht im Besitz einer Stimmzettel-Schablone sind, hat die Wahlleiterin oder der Wahlleiter gleichzeitig mit dem Stimmzettel eine solche anzubieten.“[9]

Einzelnachweise

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