Weichbild

Gebiet, das innerhalb von Orts- oder Stadtgrenzen liegt, ein Gebiet mit eigener Gerichtsbarkeit oder (allgemeiner) ein städtischer Raum From Wikipedia, the free encyclopedia

Weichbild ist ursprünglich ein rechtsgeschichtlicher Begriff und bezeichnet einen städtischen Bezirk vor den Stadtmauern, der der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war. Verwandt ist der westfälische Begriff Wigbold. Als Weichbild wird auch das Sächsische Weichbildrecht[1] bezeichnet, das sich zum Teil in Ausgaben des Sachsenspiegels findet. In Schlesien war bis zur preußischen Inbesitznahme im 18. Jahrhundert ein Weichbild ein kreisähnlicher Verwaltungsbezirk.

In der modernen Stadtplanung hat sich der Begriff Weichbild im 20. Jahrhundert gewandelt und bezeichnet städtebaulich denjenigen Zwischenbereich des Stadtbildes, der locker bebaut im Übergang von dicht bebauter Kernstadt und grüner Umgebung liegt.

Begriff und Geschichte

Der Wortteil Weich- kommt dabei von einem alten Wort für ‚Siedlung‘ (lateinisch vīcus, siehe auch -wik als Endung von Ortsnamen).

Bei der Ableitung des Wortes Weichbild wird allgemein vom westgermanischen Wort althochdeutsch wīh, altsächsisch wīk, niederländisch wijk ausgegangen, entlehnt aus lateinisch vīcus ‚Dorf‘ (nächstgrößere Einheit: oppidum ‚Stadt‘). Der zweite Bestandteil des Wortes, -bild, stammt von einem westgermanischen Wort für ‚gerecht‘ ab, verwandt mit Unbill und billig.

Die fünf Weichbilde der Stadt Braunschweig

Aus dem Weichbild leitet sich auch die Bezeichnung für den geographischen Bereich dieses Rechts ab (parallel zu „Grafschaft“ usw.), die dann die ursprüngliche Bedeutung verdrängte und zur Bildung des Begriffs „Weichbild-Recht“ führte, das im gleichbedeutenden Sinne mit Stadtrecht angewandt wurde. Für etliche deutschsprachige Städte bildeten die Weichbild-Bestimmungen in den Magdeburger Weistümern von 1188 die Grundlagen für ihre eigenen Verordnungen.[2] „Weichbild“ bezeichnete damit dann auch größere Gemeinden mit stadtähnlichen Rechten (Minderstadt), war jedoch in diesem Sinne nur in einigen Regionen üblich. So existieren in Braunschweig noch heute die ursprünglichen fünf Weichbilde, aus denen sich die heutige Stadt durch deren Zusammenschluss entwickelte. Die Braunschweiger Weichbilde tragen noch immer ihre alten Namen: Altewiek, Altstadt, Hagen, Neustadt und Sack. Jedes von ihnen verfügte über ein eigenes Rathaus, einen eigenen Rat, eine eigene Pfarrkirche und eine unterschiedliche Bevölkerungsstruktur.[3]

Weichbild nannte man ferner bestimmte, hauptsächlich städtische Rechte und Besitzformen, so die Erbleihe (das „Weichbildgut“), dann eine Rente überhaupt („Weichbildrente“).

Im Osnabrücker Land wurden im 19. Jahrhundert Bramsche und Ostercappeln als Weichbild bezeichnet.[4]

Wigbold

Die Grundform des Wortes Weichbild ist auch in der Bezeichnung Wigbold zu finden. Wickbileden ist für das Jahr 1142 nachgewiesen. Als Wicbilede wird es erstmals urkundlich im Jahr 1170 in Leipzig erwähnt, und als Wickbolde findet es sich 1259 in Bremen.[5]

Insbesondere in Westfalen gibt noch heute die alte Bezeichnung Wigbold (auch Wiegbold). Im 19. Jahrhundert bzw. in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden u. a. Ochtrup, Metelen, Westerkappeln, Wolbeck, Harsewinkel und Ottenstein Wigbold genannt. Die Orte Nienborg, Schöppingen und Südlohn führten die Bezeichnung Wigbold noch bis zum 30. Juni 1969.

Weichbilder in Schlesien

Als Weichbilder wurden in Schlesien bis zur preußischen Inbesitznahme im Jahre 1740 die Gebietseinheiten bezeichnet, in die die schlesischen Teilfürstentümer gegliedert waren. Diese Einteilung bestand im Wesentlichen schon seit dem Mittelalter. Die schlesischen Weichbilder dienten als Gerichts-, Steuer- und Militärbezirke und umfassten in der Regel eine Stadt mitsamt ihrem Umland. Die Weichbildstände traten zum Weichbildtag zusammen und wählten den Landesältesten. Nach der preußischen Inbesitznahme wurden im Rahmen der Einführung der brandenburgischen Kreisverfassung die meisten Weichbilder in Kreise überführt; lediglich einige kleinere Weichbilder wurden jeweils zu einem Kreis zusammengefasst. Die meisten amtierenden Landesältesten wurden vom preußischen König Friedrich II. übernommen und als Landrat eingesetzt.[6][7]

Weichbildsteine und -säulen

Die rechtlichen Grenzen des Weichbildes einer Stadt wurden durch sogenannte „Weichbildsteine“ bzw. „-säulen“ markiert, siehe z. B. Weichbildsteine (16.–18. Jahrhundert) in Dresden, das Connewitzer Kreuz (16. Jahrhundert) in Leipzig und die Weichbildsäulen (18. Jahrhundert) von Freiberg.

Weichbild im Städtebau

In der modernen Stadtplanung hat sich der Begriff Weichbild im 20. Jahrhundert gewandelt und wird städtebaulich für denjenigen Zwischenbereich des Stadtbildes verwendet, der locker bebaut im Übergang von dicht bebauter Kernstadt und grüner Umgebung liegt. Typischerweise wurden im 19. und frühen 20. Jahrhundert beispielsweise die neuen Stadtbahnhöfe im Weichbild, d. h. am Rand der sich öffnenden Altstädte errichtet.[8]

Allgemeiner und unschärfer wird unter Weichbild in Städtdtebau und Denkmalpflege auch die nähere oder weitere Umgebung eines Gebäudes oder eines Ensembles verstanden, insbesondere der Umgebungsschutz.[9] Auch für die Umgebung von Landschaften wird der Begriff Weichbild verwendet.[10]

Wiktionary: Weichbild – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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