Westfalentarif
Tarifverbund des öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen
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Der Westfalentarif (WT) ist ein Tarifverbund des öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Er umfasst den Bereich des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und grenzt an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), an die Länder Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie an die Niederlande und die dortigen Verkehrsverbünde. 19 Landkreise und kreisfreie Städte sind direkt am Westfalentarif beteiligt. Nach dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ist es der flächenmäßig drittgrößte Tarifraum Deutschlands.

Der Verbund bildet einen der vier Tarifräume in Nordrhein-Westfalen. Innerhalb des Tarifraums des Westfalentarifs gibt es die fünf Teilräume Münsterland, Teuto OWL, Hochstift, Ruhr-Lippe und Westfalen-Süd. Für Fahrten zwischen den Tarifräumen der vier Tarifverbünde in NRW wird der Landestarif (NRW-Tarif) angewendet.
Geschichte
Die Verbandsversammlung des NWL hat im Oktober 2011 erste Voraussetzungen für einen Westfalentarif geschaffen. Daraufhin wurde ein Projektbüro bei der OWL Verkehr GmbH in Bielefeld eingerichtet. Im August 2013 konnten bereits einige Tarifharmonisierungen vorgenommen und eine Schülerfreizeitkarte („FunTicket“) sowie ein Jobticket für ganz Westfalen-Lippe eingeführt werden. Die zunächst genannten Startzeitpunkte 2015 bzw. 2016 konnten jedoch nicht gehalten werden. 2017 wurde eine Verbundgesellschaft (Westfalentarif GmbH) mit Sitz in Bielefeld gegründet. Der Verbundstart erfolgte nach rund fünf Jahren Planung am 1. August 2017.
Der Westfalentarif löste die Tarife der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe („Ruhr-Lippe-Tarif“), der Verkehrsgemeinschaft Münsterland („Münsterland-Tarif“), der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd, des Nahverkehrsverbundes Paderborn-Höxter („Hochstift-Tarif“) und der OWL Verkehr GmbH („der Sechser“) ab.[1] Außerdem ersetzte er zwischen diesen Bereichen den NRW-Tarif.
Tarifmodell

Der Westfalentarif (WT) mit rund 300 Tarifgebieten, die Gemeindegrenzen entsprechen, ist regional aufgebaut; er umfasst die Regionen Ostwestfalen-Lippe – geteilt in den bisherigen „Der Sechser“ mit neuer Bezeichnung „TeutoOWL“ (T) und Paderborn/Höxter (H) – und Münsterland bzw. Ruhr/Lippe (M) sowie Südwestfalen (S). Allgemeine Preisstufen sind 1 bis 11, wobei 11 eine Netzwirkung für Westfalen besitzt. In den fünf weiterhin bestehenden Verbundregionen gibt es teils unterschiedliche Tarifangebote für die Preisstufen bis höchstens 10; hinter dieser Preisstufen stehen jeweils die regionsspezifische Kennung T, H, M oder S. Die für den gesamten WT-Tarifraum gültige Preisstufe wird mit 11W ausgewiesen. Zusätzlich gibt es die Stadtpreisstufe 0 (Null) und den Kurzstreckentarif K.
Die Preisstufen 7T, 6H, 5S und 9M (Münsterland) bzw. 10M (Ruhr/Lippe) gelten bei Tages-/ Zeittickets jeweils für die gesamte Tarifregion. Die Zeitkarten können durch stark ermäßigte Anschlusstickets bis zur Preisstufe 11W erweitert werden, ausgenommen hiervon sind Tagestickets. Ganztagstickets sind teurer als zwei Einzeltickets. Wie in allen NRW-Verbünden können Hunde kostenlos mitgenommen werden, für Fahrräder ist ein „FahrradTagesTicket“ nötig – bei Tagestickets ist die Mitnahme eines Fahrrads inbegriffen.
Der Westfalentarif gilt in allen Bussen, Stadtbahnen sowie in den Nahverkehrszügen im Tarifgebiet. Bis auf Weiteres können auch die Intercity-Züge der Linie 34 (Nahverkehrsfreigabe) zwischen Dortmund und Siegen im Abschnitt mit Fahrausweisen des Westfalentarifs genutzt werden.[2] Für Nachtbusse werden in einigen Städten Zuschläge oder gesonderte Fahrkarten benötigt. Außerdem gelten durch moBiel verkaufte HandyTickets für das Stadtgebiet nur in Stadtbus und Stadtbahn, nicht in Regionalzügen. Vergünstigungen mit einer Bahncard der Deutschen Bahn werden nicht gewährt.
Im Tarifgebiet gilt auch das Deutschlandticket in allen Verkehrsmitteln. Das Quer-durchs-Land-Ticket ist in allen Nahverkehrszügen gültig.
Tarifreform
Die Westfalentarif GmbH beschloss, dass Fahrkartenpreise künftig ausschließlich jeweils zum 1. Januar angepasst werden.[3] Auch sollen ab dem 1. April 2027 nur noch die vier Preisstufen A, B, C und D existieren.[4]
Fahrgastrechte
Bei Ansprüchen wegen Verspätungen und Ausfällen von Verkehrsmitteln durch Verkehrsunternehmen, welche im Auftrag des WT fahren, gilt für Fahrgäste die NRW-Mobilitätsgarantie.
Verkehrsgebiet des Westfalentarifs

Das Verkehrsgebiet umfasst die Landesteile Westfalen und Lippe ohne die ausschließlich zum Bereich des Tarifverbundes Rhein-Ruhr (VRR) gehörenden Städte Bochum, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Hattingen, Herne, Herten, Marl, Recklinghausen und Sprockhövel.
Netz Münsterland / Ruhr-Lippe (M)
(angeboten werden Netztickets „Münsterland“, „Ruhr-Lippe“ und „Netz Übergang“)
Netz TeutoOWL (T)
Netz Paderborn/Höxter (Hochstift, H)
Netz Südwestfalen (S)
Beteiligte Verkehrsunternehmen
Folgende Verkehrsunternehmen wenden den Westfalentarif an:
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Busverkehrsunternehmen
- BVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH
- go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH
- PaderSprinter GmbH
- Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH
- Weser-Egge-Bus GmbH & Co. KG
- BVR Busverkehr Rheinland GmbH
- EBR-Busreisen GmbH
- EVG Euregio-Verkehrsgesellschaft GmbH & Co. KG
- Gronemann GmbH
- Husmann Reisen GmbH
- Josef Kottenstedte GmbH
- Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG
- Regionalverkehr Münsterland GmbH
- StadtBus Bocholt GmbH
- Stadtwerke Münster GmbH
- Veelker GmbH & Co. KG
- Verkehrsgesellschaft Ahlen GmbH
- Verkehrsgesellschaft Breitenbach mbH & Co. KG
- Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
- Verkehrsbetrieb Wilhelm Schäpers GmbH & Co. KG
- WB Westfalen Bus GmbH
- MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH
- Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
- Stadtwerke Hamm GmbH
- Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH
- Bünder Express H. Frentrup GmbH & Co. KG
- Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH
- Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH
- Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft (mhv) mbH
- MKB-MühlenkreisBus GmbH
- moBiel GmbH
- Omnibusbetrieb Linke Lemgo GmbH
- OVG Omnibus-Verkehrs-Gesellschaft Bünde mbH & Co. KG
- Stadtverkehr Detmold (SVD) GmbH
- Stadtbus Gütersloh GmbH
- Stadtverkehrsgesellschaft Bünde mbH
- Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH
- Stadtwerke Lemgo GmbH
- Stoffregen Omnibusbetrieb GmbH
- Teutoburger-Wald-Bus Rehm & Söhne GmbH & Co. KG
- Transdev Ostwestfalen GmbH
- VlothoBus GmbH
- W. Wellhausen GmbH & Co. KG
- WWB WeserWerreBus GmbH
- Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH
- Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd
Übergangsbereiche
Rhein-Ruhr
1. Anwendung auf allen Linien im Übergang, Binnenverkehr VRR
- kreisfreie Stadt Dortmund
- kreisfreie Stadt Hagen
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Kreis Recklinghausen
2. Anwendung auf ein- bzw. ausbrechenden Buslinien im Übergang, Binnenverkehr VRR
Oberbergischer Kreis
Anwendung auf ein- bzw. ausbrechenden Buslinien im Übergang, Binnenverkehr VRS
Niedersachsen
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Anwendung auf Bahn- und Buslinien im Tarifgebiet Osnabrück/Belm (im Binnenverkehr Tarif der VOS).
Landkreis Osnabrück
1. Anwendung auf den Bahnstrecken Bünde–Osnabrück−Ibbenbüren (RE 60, RB 61) und Osnabrück−Lengerich im Übergang.
Nicht in den Westfalentarif einbezogen sind Bissendorf (Haltepunkt Wissingen) und Melle (Haltepunkte Westerhausen, Melle und Bruchmühlen). Fahrten ab Hasbergen und Hagen am Teutoburger Wald (Haltepunkt Natrup-Hagen) in Richtung Osnabrück sind ebenfalls nicht einbezogen. Nicht gültig in VOS-Verkehrsmitteln. Eine spätere Integration ist geplant.
2. Anwendung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht gültig in VOS-Verkehrsmitteln
- Stadtteil Neuenkirchen der Stadt Melle
- Bad Iburg
- Bad Laer
- Glandorf
3. Gültig auf der Bahnlinie „Haller Willem“ (RB 75) ab Osnabrück bzw. dem Haltepunkt Dissen – Bad Rothenfelde.
Besonderer Übergangstarif für Bahn und Busse der VOS im Netz „TeutoOWL“ für Georgsmarienhütte (Haltepunkte Oesede, Kloster Oesede) und Hilter (Haltepunkte Wellendorf, Hilter). Tickets aus den anderen WT-Netzen (Kennbuchstaben M, H, S, W) inklusive „Netz Westfalen“ sind in Georgsmarienhütte und Hilter sowie in Bussen der VOS in Dissen und Bad Rothenfelde nicht gültig. Einbeziehung in den Westfalentarif ist geplant.
4. Integration geplant, Westfalentarif nicht gültig
- Belm (außerhalb des VOS-Tarifgebiets Osnabrück/Belm)
- Ostercappeln
- Bad Essen
- Bohmte
Landkreis Diepholz
Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht im Binnenverkehr
Landkreis Nienburg/Weser
Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht im Binnenverkehr
Landkreis Schaumburg
Landkreis Hameln-Pyrmont
- Bad Pyrmont Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht im Binnenverkehr
Landkreis Holzminden
- Holzminden Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr
Hessen
Landkreis Kassel
- Bad Karlshafen Anerkennung im ein- und ausbrechenden Bahn- und Busverkehr, nicht im Binnenverkehr
- Trendelburg Anerkennung im ein- und ausbrechenden Busverkehr, nicht im Binnenverkehr
Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Volkmarsen einzelne Buslinien
- Diemelstadt einzelne Buslinien
- Bad Arolsen einzelne Buslinien
- Diemelsee einzelne Buslinien
- Lichtenfels einzelne Buslinien
- Willingen Anerkennung im Bus- und Bahnverkehr (Bahnhalte Willingen, Usseln), nicht im Binnenverkehr
Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Biedenkopf einzelne Buslinien
- Breidenbach einzelne Buslinien
Lahn-Dill-Kreis
- Dietzhölztal einzelne Buslinien
- Haiger ein- und ausbrechende Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr
- Dillenburg ein- und ausbrechende Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr
Rheinland-Pfalz
Westerwaldkreis
- Verbandsgemeinde Rennerod einzelne Buslinien
- Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) einzelne Buslinien
Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
Anerkennung im ein- und ausbrechenden Bahn- und Busverkehr, nicht im Binnenverkehr
Niederlande
Provinz Overijssel
- Enschede, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur RB 51, RB 64, Taxibus T 88 und nur im Übergang)
- Overdinkel, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Taxibus T 5)
Provinz Gelderland
- Aalten, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Bus C 11 des Stadtbusses Bocholt)
- Dinxperlo, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Bus C 7 des Stadtbusses Bocholt)
- Winterswijk, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Bus R 71 und Taxibus T 10 und nur im Übergang)
Weblinks
- offizieller Internetauftritt zum WestfalenTarif
- WestfalenTarif Tarifbestimmungen. (PDF; 5,66 MB) In: westfalentarif.de. WestfalenTarif GmbH, abgerufen am 17. Mai 2026.
- Der Tarifraum des WestfalenTarifs. (PDF; 6,97 MB) In: westfalentarif.de. WestfalenTarif GmbH, abgerufen am 17. Mai 2026.