Wikipedia Diskussion:Artikel über lebende Personen
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Öffentliche Wahrnehmung vs. enzyklopädische Relevanz
Die Arbeitswelt verändert sich – und mit ihr die Berufsbilder, Rollen und Tätigkeitsprofile von Personen des öffentlichen Lebens. Speaker, Coaches, Content Creator, Organisationsentwickler:innen, KI-Berater:innen oder hybride Berufsrollen sind heute keine Randerscheinungen mehr, sondern etablierte Tätigkeiten mit öffentlicher Sichtbarkeit, wirtschaftlicher Relevanz und medialer Präsenz.
In Wikipedia-Biografien führt das zunehmend zu einem Konflikt: Einerseits fordert die Richtlinie für Einleitungen ausdrücklich, dass „die wichtigsten Tätigkeiten oder Rollen genannt werden sollen, für die die Person bekannt ist“. Andererseits wird in Diskussionen häufig argumentiert, bestimmte aktuelle Tätigkeiten seien nicht enzyklopädisch relevant – und dürften daher nicht in der Einleitung erscheinen, selbst wenn sie die öffentliche Wahrnehmung dominieren.
Diese Diskrepanz stellt sich besonders deutlich bei modernen Berufen dar, die nicht über Jahrzehnte institutionalisierte Berufsbezeichnungen tragen, aber dennoch mediale Resonanz, eine Fachcommunity, regulierende Verbände (z. B. ICF) und hohe öffentliche Sichtbarkeit aufweisen.
Beispiel: Einleitung zum Artikel Mathias Fischedick
Seit 18 Jahren arbeite ich als Leadership-Coach, Speaker und Autor – öffentlich dokumentiert durch Experteninterviews in Leitmedien (Spiegel, Zeit, Süddeutsche), Buchveröffentlichungen bei Piper und Rowohlt, eine eigene Radiosendung, einen Podcast sowie Keynotes für Konzerne.
Diese Tätigkeit prägt meine öffentliche Wahrnehmung deutlich stärker als mein früherer Beruf als Fernsehproduzent – der inzwischen fast 20 Jahre zurückliegt. Dennoch steht in der Einleitung meines Artikels ausschließlich:
„Mathias Fischedick (* 1970 in Essen) ist ein deutscher Fernsehproduzent, Regisseur, Hörfunkmoderator und Autor von Ratgeberliteratur.“
Versuche, die Einleitung um die Formulierung „ehemaliger TV-Produzent“ zu ergänzen, wurden mit dem Hinweis abgelehnt, ich könne ja theoretisch wieder Produzent werden. Das erstaunt umso mehr, als bei Politikern oder Ministern das „ehemals“ in Wikipedia-Einleitungen selbstverständlich verwendet wird – obwohl auch sie theoretisch wieder in ein Amt oder Mandat zurückkehren könnten. Die Uneinheitlichkeit in der Handhabung wirft Fragen auf.
Auch meine heutige Coaching-Tätigkeit solle laut Diskussion nicht in der Einleitung erwähnt werden – obwohl sie vielfach dokumentiert ist.
In der Diskussion wurde „Leadership Coach“ zudem als „Fantasiebezeichnung“ und „Marketing-Gedöns“ abgewertet, obwohl es sich dabei um einen international gebräuchlichen Begriff handelt, u. a. verwendet von der International Coaching Federation (ICF) und regelmäßig in anerkannten Wirtschaftsmedien wie Harvard Business Review, Haufeoder dem Spiegel erscheint.
Ich verstehe den Wunsch, Wikipedia vor werblicher Darstellung zu schützen. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Wie kann eine neutrale Darstellung gelingen, wenn die heute sichtbarste und bekannteste Tätigkeit einer Person aus der Einleitung ausgeschlossen wird – mit dem Argument, sie sei nicht „enzyklopädisch relevant“?
Dabei gilt laut Richtlinie:
„Die Einleitung eines biografischen Artikels beschreibt, wie die Person öffentlich wahrgenommen wird. Sie sollte die wichtigsten Tätigkeiten oder Rollen nennen, für die die Person bekannt ist.“
Genau das trifft auf meine Arbeit als Coach zu. Dass sie nicht relevant genug für einen eigenständigen Wikipedia-Artikel sei, ist nicht das Thema – in der Einleitung einer bestehenden Biografie jedoch zählen laut Richtlinie öffentliche Bekanntheit und Kontextualisierung.
Die Formulierung „Autor von Ratgeberliteratur“ ist korrekt. Aber die Einleitung bleibt insgesamt bei einer Berufsbezeichnung, die meine heutige Arbeit nicht mehr widerspiegelt.
Statt sie kategorisch aus der Einleitung auszuklammern – und sie im Beispiel „Coach“ als Werbung abzutun – sollte aus meiner Sicht geprüft werden, ob die heutige Tätigkeit nicht sachlich, belegt und im Sinne der Richtlinien ergänzt werden kann.
Ich würde mich über eine differenzierte Einschätzung freuen – und danke allen, die hier konstruktiv mitlesen. --Mathias Fischedick (Diskussion) 11:56, 29. Mai 2025 (CEST)
Kinderlosigkeit
In der Richtlinie wird zwar definiert, wann Kinder, einschließlich Adoptivkinder, erwähnt werden können, jedoch nicht wann das Fehlen (leiblicher) Kinder erwähnt werden sollte/darf. Meiner Ansicht nach sollte auch hier der Vorrang der Privatsphäre gelten und dies nicht genannt werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:24, 19. Jul. 2025 (CEST)
- Dazu bedarf es meiner Meinung nach weder einer Richtlinie noch der Privatsphäre. Nicht existente Dinge oder Personen gehören selbstverständlich nicht erwähnt. Oder soll demnächst auch noch explizit erwähnt werden, dass eine Lemmaperson kein Haus besitzt, keine Tierhaarallergie hat, oder nicht vorbestraft ist? --Stepro (Diskussion) 18:52, 19. Jul. 2025 (CEST)
- Steht nur leider z. B. in den Artikeln zu Gerhard Schröder und Angela Merkel. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:57, 19. Jul. 2025 (CEST)
- Bei beiden Artikeln steht nicht einfach "Person hat keine Kinder"; sondern aufgeschlüsselt bei Merkel "Ehe war kinderlos, aber Ehemann brachte Kinder aus anderer Beziehung mit", bei Schröder "Beziehung blieb ohne leibliche Kinder, aber Paar adoptierte Kinder". Da kann man natürlich trotzdem sagen, relevant ist nur "haben adoptiert" und was nicht haben, kann weggelassen werden; aber die Information der Kinderlosigkeit ist da ja auch so in Gesamtkontext eingegliedert, dass es zum Rest dazugehört und vielleicht auch gerechtfertigt werden könnte. --Blobstar (Diskussion) 19:23, 19. Jul. 2025 (CEST)
- Darum geht es doch. Die Regel wäre, es nicht zu nennen. Gibt es Gründe dafür (und entsprechende Belege), kann es auch mal genannt werden. Wir reden über Regeln, nicht über Gesetze.--Meloe (Diskussion) 19:25, 19. Jul. 2025 (CEST)
- +1 zu @Blobstar und @Meloe. Natürlich kann es gute Gründe für Ausnahmen geben, diese liegen hier m. E. vor. Auch bei einer sehr prominenten Abtreibungsgegnerin könnte das evtl. relevant sein. Aber das sind eben Ausnahmen. --Stepro (Diskussion) 21:00, 19. Jul. 2025 (CEST)
- Darum geht es doch. Die Regel wäre, es nicht zu nennen. Gibt es Gründe dafür (und entsprechende Belege), kann es auch mal genannt werden. Wir reden über Regeln, nicht über Gesetze.--Meloe (Diskussion) 19:25, 19. Jul. 2025 (CEST)
- Bei beiden Artikeln steht nicht einfach "Person hat keine Kinder"; sondern aufgeschlüsselt bei Merkel "Ehe war kinderlos, aber Ehemann brachte Kinder aus anderer Beziehung mit", bei Schröder "Beziehung blieb ohne leibliche Kinder, aber Paar adoptierte Kinder". Da kann man natürlich trotzdem sagen, relevant ist nur "haben adoptiert" und was nicht haben, kann weggelassen werden; aber die Information der Kinderlosigkeit ist da ja auch so in Gesamtkontext eingegliedert, dass es zum Rest dazugehört und vielleicht auch gerechtfertigt werden könnte. --Blobstar (Diskussion) 19:23, 19. Jul. 2025 (CEST)
- Steht nur leider z. B. in den Artikeln zu Gerhard Schröder und Angela Merkel. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:57, 19. Jul. 2025 (CEST)
Ehegatten (und andere nahestehende Personen)
Aus der FAZ vom 25.7.2025, S. 15:
BGH urteilt zu Berichten über Promi-Ehepartner Wer mit einem Prominenten verheiratet ist, selbst aber nicht in der Öffentlichkeit steht, muss keine identifizierende Berichterstattung hinnehmen, solange sie oder er nicht in der Öffentlichkeit als Ehepartner aufgetreten ist. Das hat der Bundesgerichtshof am 22. Juli entschieden (Az. VI ZR 217/23). In einer Pressemitteilung schreibt der Anwalt Christian Schertz, der das Urteil erstritten hat, der Bundesgerichtshof habe „die Persönlichkeitsrechte von Ehepartnern prominenter Personen massiv gestärkt“ und damit ein vorinstanzliches Urteil des Kammergerichtes Berlin aufgehoben. Die Entscheidung, meint Schertz, werde die künftige Rechtssprechung zur Berichterstattung über Prominenten-Ehen über den Einzelfall hinaus „prägen“. Es sei ein „Meilenstein für den Schutz der Privatsphäre und Anonymität nicht in der Öffentlichkeit stehender Personen“. Vertreten hatte Schertz einen Mandanten gegen die „Bild“-Zeitung.
Ergeben sich daraus Beschränkungen und/oder Richtlinien für unsere Berichte über Ehegatten (und ggf. andere nahestehende Personen) von Lemmapersonen? --Runtinger (Diskussion) 16:18, 26. Jul. 2025 (CEST)
- Sehr kurz, und ohne den Fall im Einzelnen nachgelesen zu haben, kraft Jurakenntnissen und 19 Jahren WP-Erfahrung: Im Grunde nein. Diese Angehörigen, die selbst keine Relevanz haben, fallen unter Wp:Bio im Zweifel für die Privatsphäre, und hatten schon immer ungenannt zu bleiben. Wir müssen also nur besser aufpassen. Man könnte das auch bei den Kindern Prominenter unter Änderung der Überschrit einarbeiten, um es klarzustellen, aber zwingend ist das nicht. --Tobias Nüssel (Diskussion) 16:26, 26. Jul. 2025 (CEST)
- Hallo, ich zwar kein Jurist, aber es gibt genügend "Blätter", die den Namen öffentlich schreiben. Wenn man dies als Quelle angibt, hat man einen Namen. Es gibt aber auch Prominente, die ihre Familie kompellt aus der Öffentlichkeit raushalten. Dann hat man keinen Namen. das weiss man nur das dies verheiratet ist.--Vielen Dank und viele Grüße Benutzer:Woelle_ffm (Diskussion) 08:11, 27. Okt. 2025 (CET)
Umgang mit Schulzeit und Ausbildung
Lemma: Schauspieler/Künstler, dessen Biographie im Studium einsetzt
Ich habe ein online einsehbares PDF-Dokument gefunden, das Angaben zur weiterführenden Schule der Person enthält. Eine Bebilderung macht sehr deutlich, dass es sich nicht um eine Namensdoppelung handeln dürfte. Damit wird der Ausbildungszeitraum und -ort konkreter eingrenzbar. Der aktuelle Stand des Artikels legt jedoch bereits nahe, in welcher Stadt die Person aufgewachsen ist.
Ist eine belegte Nennung der Schule im Artikel zulässig? Herzlichen Dank für jede Einschätzung. --PaulAsimov (Diskussion) 17:28, 26. Okt. 2025 (CET)
- Wenn ich einen reputablen Beleg für den Schulbesuch habe, setze ich das immer in biographische Artikel, egal ob die Person lebt oder schon tot ist. Auch die Schulzeit ist ein wesentliches biographisches Faktum. Wenn ich dich richtig verstehe, ist es hier aber so, dass du keinen Beleg hast, der sagt „X hat von dann bis dann das Y-Gymnasium in Z besucht“, sondern diese Tatsache selbst erschlossen hast. Da wäre zu prüfen, ob es sich nicht um Theoriefindung handelt. --Jossi (Diskussion) 20:18, 26. Okt. 2025 (CET)
- Ich sehe das kritischer: Der konkrete Schulname ist in Bezug auf das enzyklopädisch relevante Wirken der Person meist ohne Belang. Damit entfällt die Rechtfertigung ihn offenzulegen. Ok ist es natürlich, wenn Schule oder Lemmaperson das selber öffentlich gemacht haben, aber eine Verwertung z. B. alter Schuljahrbücher halte ich bei lebenden Personen für unzulässig, weil das keine öffentlichkeitsgerichteten Publikationen sind. --Rudolph Buch (Diskussion) 21:07, 26. Okt. 2025 (CET)
- Angaben über das nicht-öffentliche Leben einer Lemmaperson sind verwendbar, wenn sie von der Person selbst veröffentlicht worden sind (was natürlich per se keine Gewähr bietet, dass sie stimmen) oder in allgemein zugänglichen veröffentlichten Werken aufegenommen worden sind. Schon bei Presseberichten beginnt die Grauzone. Selbst recherchierte Angaben bleiben im Grundsatz draußen, insbesondere dann, wenn es nicht so ganz klar ist, ob der Beleg veröffentlicht ist. Öffentlich zugänglich ist da kein Synonym von. Angaben zum Privatleben generell eher sparsam, wenn sie für die relevanzstiftende Tätigkeit oder Eigenschaft nicht von Belang sind und wir nicht von Goethe, Einstein oder Thomas Mann reden. Im Zweifelsfall eher weglassen.--Meloe (Diskussion) 07:49, 27. Okt. 2025 (CET)
- Zudem ist die Zuordnung rein über Namen oder wie hier über die Ähnlichkeit einer Fotografie problematisch (selbst der Anfrager schreibt ja nur von "dürfte"). Auch wenn es nur eine kleine Anzahl von Fällen sein wird, bei denen man sich irrt, der Schaden kann für die betroffene Person groß sein, wenn solche Irrtümer aus der Wikipedia heraus den Weg in andere Publikationen finden und dann kaum mehr aus der Welt zu schaffen sind. --Magiers (Diskussion) 08:14, 27. Okt. 2025 (CET)
- Hallo zusammen, wenn es zur Findung einer Person wichtig ist, würde ich es reinschreiben oder wenn es eine bekannte Schule ist. Weiterhin würde ich es reinschreiben, wenn Bekannt A und B haben sich dort kennengelernt.--Vielen Dank und viele Grüße Benutzer:Woelle_ffm (Diskussion) 08:17, 27. Okt. 2025 (CET)
- Zudem ist die Zuordnung rein über Namen oder wie hier über die Ähnlichkeit einer Fotografie problematisch (selbst der Anfrager schreibt ja nur von "dürfte"). Auch wenn es nur eine kleine Anzahl von Fällen sein wird, bei denen man sich irrt, der Schaden kann für die betroffene Person groß sein, wenn solche Irrtümer aus der Wikipedia heraus den Weg in andere Publikationen finden und dann kaum mehr aus der Welt zu schaffen sind. --Magiers (Diskussion) 08:14, 27. Okt. 2025 (CET)
- Angaben über das nicht-öffentliche Leben einer Lemmaperson sind verwendbar, wenn sie von der Person selbst veröffentlicht worden sind (was natürlich per se keine Gewähr bietet, dass sie stimmen) oder in allgemein zugänglichen veröffentlichten Werken aufegenommen worden sind. Schon bei Presseberichten beginnt die Grauzone. Selbst recherchierte Angaben bleiben im Grundsatz draußen, insbesondere dann, wenn es nicht so ganz klar ist, ob der Beleg veröffentlicht ist. Öffentlich zugänglich ist da kein Synonym von. Angaben zum Privatleben generell eher sparsam, wenn sie für die relevanzstiftende Tätigkeit oder Eigenschaft nicht von Belang sind und wir nicht von Goethe, Einstein oder Thomas Mann reden. Im Zweifelsfall eher weglassen.--Meloe (Diskussion) 07:49, 27. Okt. 2025 (CET)
- Ich sehe das kritischer: Der konkrete Schulname ist in Bezug auf das enzyklopädisch relevante Wirken der Person meist ohne Belang. Damit entfällt die Rechtfertigung ihn offenzulegen. Ok ist es natürlich, wenn Schule oder Lemmaperson das selber öffentlich gemacht haben, aber eine Verwertung z. B. alter Schuljahrbücher halte ich bei lebenden Personen für unzulässig, weil das keine öffentlichkeitsgerichteten Publikationen sind. --Rudolph Buch (Diskussion) 21:07, 26. Okt. 2025 (CET)
Veraltetes Beispiel?
Wir führen das Beispiel
- "Einem Akademiker, der in Würdigung seiner physikalischen Forschungsergebnisse eingetragen ist, wird vorgeworfen, eine Studentin unsittlich berührt zu haben. Sie erzählt die Geschichte der Studentenzeitung der Universität und eine Satirezeitschrift greift sie im Rahmen eines Textes über Sexualbeziehungen von Hochschullehrern auf. Keine andere Zeitung wiederholt die Angaben. Der Dozent hat keine Stellungnahme abgegeben. – Diese Beschuldigung sollte nicht im Artikel stehen. Sie ist für die Bedeutung des Mannes irrelevant, denn er ist außerhalb seiner Arbeit kaum interessant, die Quellen sind wenig zuverlässig und die Konsequenzen einer Verbreitung können für den Betroffenen schwerwiegend sein."
Ich halte das für veraltet. Sowohl die Formulierung ("unsittlich berührt") für eine vorgeworfene sexuelle Belästigung ist altertümlich als auch der geschilderte Verlauf: Hier macht das mutmaßliche Opfer die Belästigung publik und das wars auch schon. Das halte ich heute angesichts einschlägiger Straftatbestände, Institutioneller Schutzkonzepte und universitärer Compliance Managementsysteme für eher nicht mehr prototypisch. Bei einem Universitätsprofessor, der mit so einem Vorwurf belegt wird, würden üblicherweise auf mehreren Ebenen Verfahren zur Klärung initiiert, und die Frage, ob wir deren Ausgang im Artikel berücksichtigen, durfte um einiges komplizierter zu beantworten sein als in dem gegebenen Beispiel. Ich wäre dafür, das mal zu erneuern. --Superbass (Diskussion) 21:38, 19. Nov. 2025 (CET)
- Ich sehe das ähnlich. Angesichts der mittlerweile deutlich veränderten Haltung gegenüber sexuell motivierten Übergriffen erscheint das Beispiel unter heutigen Bedingungen konstruiert. Wenn eine Satirezeitschrift über einen solchen Vorfall berichten würde, hätte das mit Sicherheit weitere öffentliche Reaktionen zur Folge und könnte von dem betreffenden Akademiker kaum schweigend ausgesessen werden. Von daher halte ich das Beispiel für realitätsfremd und ungeeignet. --Jossi (Diskussion) 12:45, 20. Nov. 2025 (CET)
- Vielleicht ein weniger problematisches Beispiel als Vorschlag:
- "Ein Akademiker, der in Würdigung seiner physikalischen Forschungsergebnisse eingetragen ist, hat einen Nachbarschaftsstreit bei dem ihm vorgeworfen wird die Hecke des Nachbarn in Brand gesteckt zu haben. Der Nachbar erzählt einem Reporter vom Streit, der darauf in der Lokalzeitung einen kurzen Artikel verfasst. Ein Satirezeitung greift den Fall als Beispiel für eskalierende Nachbarschaftsstreitigkeiten auf. Keine andere Zeitung wiederholt die Angaben. – Diese Beschuldigung sollte nicht im Artikel stehen. Sie ist für die Bedeutung des Mannes irrelevant, denn er ist außerhalb seiner Arbeit kaum interessant, die Quellen sind wenig zuverlässig und die Konsequenzen einer Verbreitung können für den Betroffenen schwerwiegend sein.
- Grüße --Naronnas (Diskussion) 13:51, 20. Nov. 2025 (CET)
- Ja, das ist besser. Da hier offenbar bewusst ein weniger gravierender Vorfall gewählt wurde, würde ich allerdings vorschlagen, im letzten Satz statt „schwerwiegend" eher „nachteilig“ zu schreiben. --Jossi (Diskussion) 16:49, 20. Nov. 2025 (CET)
- +1, mir fällt auch gerade kein besonders lebensnahes Beispiel ein, daher wäre dieses zumindest besser als das ursprüngliche. --Superbass (Diskussion) 18:05, 20. Nov. 2025 (CET)
- Ja, das ist besser. Da hier offenbar bewusst ein weniger gravierender Vorfall gewählt wurde, würde ich allerdings vorschlagen, im letzten Satz statt „schwerwiegend" eher „nachteilig“ zu schreiben. --Jossi (Diskussion) 16:49, 20. Nov. 2025 (CET)
- Vielleicht ein weniger problematisches Beispiel als Vorschlag:
Umgang mit ebenfalls "medial tätigen" Kindern
Lemma: deutschsprachiger Moderator
In einer Talksendung hat kürzlich ein Gast, Zustimmung der Beteiligten suggerierend, Angaben zum Kind eines Prominenten gemacht, durch die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf Namen, Beruf, Position und Arbeitgeber des Kindes sowie temporäre Überschneidungen der Tätigkeiten geschlossen werden kann; das Kind tritt ebenfalls medial in Erscheinung. Im Lemma des Vaters ist z. Zt. lediglich das Geburtsjahr des Kindes genannt. Scheint eine Nennung von Beruf und Namen hier zulässig? Herzlichen Dank für jede Einschätzung! --PaulAsimov (Diskussion) 15:47, 24. Nov. 2025 (CET)
- Gegenfrage: Welches Interesse haben wir und die Öffentlichkeit an der Offenlegung?
- Wenn das Kind so präsent in den Medien ist wie eine Tochter von Boris Becker oder Kate&William, womöglich schon für einen eigenen Artikel relevant wäre, dann sollten wir das benennen.
- Wenn das Kind gerade erst am Beginn einer Karriere steht und nur beiläufig ohne Verbindung mit den Eltern öffentlich sichtbar wird, dann erstmal abwarten. Insbesondere dieses müsste die Abstammung explizit bekanntgeben, denn dessen Persönlichkeitsrechte wären zu schützen. Wobei der Schutz insbesondere auf die minderjährigen unter den Angehörigen abzielt.
- VG --PerfektesChaos 16:19, 24. Nov. 2025 (CET)
- Aus meiner Sicht könnten wir hier unsere Relevanzkriterien zugrunde legen. Wenn das Kind voraussichtlich einen Wikipedia-Artikel erhalten wird oder bereits einen hat, kann es genannt werden, sofern die Beteiligten die verwandtschaftliche Beziehung bereits öffentlich gemacht haben bzw. sie bereits mehrfach in der Öffentlichkeit rezipiert wurde.. --Berlinschneid (Diskussion) 17:16, 24. Nov. 2025 (CET)
