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Windhausen (Feldatal)

Ortsteil von Feldatal From Wikipedia, the free encyclopedia

Windhausen ist ein Ortsteil von Feldatal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Schnelle Fakten Gemeinde Feldatal ...
Windhausen
Gemeinde Feldatal
Koordinaten: 50° 39′ N, 9° 12′ O
Höhe: 409 (386–417) m
Fläche: 11,14 km²[1]
Einwohner: 235 (30. Juni 2018)[2]
Bevölkerungsdichte: 21 Einwohner/km²
Postleitzahl: 36325
Vorwahl: 06637
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Geographische Lage

Windhausen liegt am Vogelsberg im Naturpark „Hoher Vogelsberg“, entlang der Rhein-Weser-Wasserscheide.[3] Durch den Ort führt die Landesstraße 3070.

Geschichte

Der archäologische Fund des Diadems von Windhausen lässt schon eine Besiedlung zur Bronzezeit vermuten. Die älteste schriftliche Erwähnung von Windhausen erfolgte im Jahr 1302, als der ortsansässige Niederadlige „Giso von Winthusen“ erwähnt wird.[4] In einer Urkunde von 1325 werden die Zehntverhältnisse des Dorfes geregelt.[5]

Der Ortsname wird in der Namensforschung als „dem Wind ausgesetzte Siedlung“ erklärt.[6] Er besitzt das gleiche Bestimmungswort wie der Hof Windhain.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Windhausen:

„Windhausen (L. Bez. Alsfeld) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 2 3⁄4 St. von Alsfeld, hat 1 Kirche, 83 Häuser und 461 Einwohner, die alle evangelisch sind und die größtentheils zum Bauernstand gehören.“[7]

Am 31. Dezember 1971 wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Ermenrod, Groß-Felda, Kestrich, Köddingen, Stumpertenrod, Windhausen und Zeilbach zur neuen Großgemeinde Feldatal zusammengeschlossen.[8]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Windhausen angehört(e):[1][9][10]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Windhausen das Amt Ulrichstein zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Windhausen fiel in den Gerichtsbezirk des Landgerichts Alsfeld. Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde am 1. Dezember 1838 Windhausen an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.[18]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[19]

Im Jahre 1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[20] Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten[21], und Windhausen kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Alsfeld. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

• 1791:385 Einwohner[13]
• 1800:400 Einwohner[22]
• 1806:425 Einwohner, 75 Häuser[15]
• 1829:461 Einwohner, 83 Häuser[7]
• 1867:365 Einwohner, 77 bewohnte Gebäude[23]
• 1875:398 Einwohner, 78 bewohnte Gebäude[24]
Windhausen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2018
Jahr  Einwohner
1791
  
385
1800
  
400
1806
  
425
1829
  
461
1834
  
467
1840
  
450
1846
  
457
1852
  
414
1858
  
419
1864
  
411
1871
  
402
1875
  
398
1885
  
407
1895
  
417
1905
  
400
1910
  
394
1925
  
391
1939
  
384
1946
  
584
1950
  
475
1956
  
391
1961
  
360
1967
  
369
1970
  
369
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
249
2018
  
235
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1][2]; Zensus 2011[25]

Religionszugehörigkeit

• 1829:461 evangelische (= 100 %) Einwohner[7]
• 1961:325 evangelische (= 90,28 %) und 32 (= 8,89 %) katholische Einwohner[1]

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Evangelische Kirche in Windhausen

Bauwerke

Vereine

Das kulturelle Dorfleben prägen folgende Vereine:

  • Gesangverein 1877 e. V. Windhausen
  • Jugendgruppe Windhausen
  • Obst- und Gartenbauverein Windhausen
  • Freiwillige Feuerwehr Windhausen

Infrastruktur

Persönlichkeiten

  • Ludwig Haberkorn (1810–1873), Abgeordneter der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen und Oberförster in Windhausen
  • Konrad Neeb (1851–1899), Abgeordneter der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen
  • Johannes Steuernagel (1805–1870), Abgeordneter der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen

Literatur

Commons: Windhausen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Alsfeld) und Verwaltung.
  3. Aam 31. Dezember 1971 wurde Windhausen mit anderen Gemeinden der neu gebildeten Gemeinde Feldatal eingegliedert.

Einzelnachweise

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