Zwangsabtreibung

Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren From Wikipedia, the free encyclopedia

Als Zwangsabtreibung bezeichnet man einen Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren.

Täter kann jeder sein (z. B. der Partner oder die Eltern der Schwangeren); in einigen Staaten gab es auch behördlich erzwungene Fälle (vgl. unten).

Zwangsabtreibung beschneidet die Rechte auf Sexualität und Fortpflanzung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Schwangeren und das Recht auf Leben des Ungeborenen (Nasciturus).

Deutschland

Geltendes Recht

Der Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland nach §§ 218 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel bei Begehung gegen den Willen der Schwangeren vor. Liegt kein besonders schwerer Fall vor, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Allerdings ergibt sich durch die in Tateinheit stehende gefährliche Körperverletzung seit der Verschärfung dieses Tatbestands 1998 eine Höchststrafe von zehn Jahren.

Eine Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter kommt in Betracht, wenn der Schwangeren ein schwerer Gesundheitsschaden droht[1]; in Notfällen gilt § 630d Abs. 1 Satz 4 BGB.

Geschichte

§ 220 Reichsstrafgesetzbuch bestrafte Abtreibung ohne Einwilligung der Schwangeren mit Zuchthaus von zwei bis fünfzehn Jahren; wenn durch die Tat der Tod der Schwangeren verursacht wurde, mit zehn bis fünfzehn Jahren oder lebenslangem Zuchthaus. 1926 wurde § 220 aufgehoben, § 218 Absatz 6 drohte für Abtreibung ohne Einwilligung der Schwangeren nun Zuchthaus von einem bis fünfzehn Jahren, bei mildernden Umständen Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren an.[2]

In der Zeit des Nationalsozialismus ließ ab 1943 § 8 der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft Ausnahmen vom Abtreibungsverbot aus rassistischen Gründen zu.[3] Von Zwangsabtreibung betroffen waren unter anderem Zwangsarbeiterinnen. Zudem wurden im Rahmen einer Eugenik und nationalsozialistischen Rassenhygiene Kinder aus Gründen einer so genannten Euthanasie ermordet; auf Grundlage des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurden Menschen durch Zwangssterilisation unfruchtbar gemacht. Während andererseits die Bestrafung verbotener Abtreibungen verschärft wurde, entfielen besondere Bestimmungen für Zwangsabtreibung. Infolge der Milderung der Bestrafung in der SBZ wurden solche Bestimmungen wieder eingeführt, in Westdeutschland aus dem gleichen Grund 1974.

Österreich und Liechtenstein

In Österreich und Liechtenstein wird Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn die Tat den Tod der Schwangeren zur Folge hat, mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Täter wird nicht bestraft, wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Rettung der (ggf. bewusstlosen) Schwangeren aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr unter Umständen vorgenommen wird, unter denen ihre Einwilligung nicht rechtzeitig zu erlangen ist (§ 98 Strafgesetzbuch (Österreich) bzw. § 97 Strafgesetzbuch (Liechtenstein)).

Schweiz

In der Schweiz wird Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft (Artikel 118 Absatz 2 Strafgesetzbuch). Bei Schwangeren, die nicht urteilsfähig sind, kann die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter die Zustimmung zu einem wegen Notlage der Schwangeren straflosen Schwangerschaftsabbruch erteilen (Artikel 119).

Nordkorea

Nach Zeugenaussage von Soon Ok Lee vor dem Senat der Vereinigten Staaten 2002 werden in Nordkorea schwangere Gefangene in Lagern zu Schwangerschaftsabbrüchen durch Injektionen gezwungen; trotzdem lebend geborene Babys würden gleich nach der Geburt getötet.[4]

Volksrepublik China

In der Volksrepublik China gab es, um die bis 2015 verfolgte Ein-Kind-Politik durchzusetzen, laut Medienberichten auch Zwangsabtreibungen[5][6] und Zwangssterilisationen[6]. Bekam eine Frau ein weiteres Kind, musste die Familie hohe Geldstrafen zahlen und mit weiteren Nachteilen rechnen. In einigen Regionen durfte eine Familie, deren erstes Kind ein Mädchen war, jedoch ein weiteres Kind bekommen. Diese Ungleichbehandlung wurde von Menschenrechtsorganisationen stark kritisiert.[6]

Zu den öffentlich bekannt gewordenen Fällen gehört die 31-jährige Pan Chunyan (chinesisch 潘春煙), die im achten Monat der Schwangerschaft zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen wurde.[7] Im Juni 2012 wurde der Fall der 23-jährigen Feng Jianmei (冯建梅) bekannt, die im siebten Monat zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen wurde.[8][9][10][11]

Von Zwangsabtreibungen waren auch Menschen in Tibet betroffen, berichtet unter anderem die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte.[12]

Siehe auch

Einzelnachweise

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