Amtsgericht Haslach
Gericht im Großherzogtum Baden
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Das Amtsgericht Haslach war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Haslach im Großherzogtum Baden. Zunächst gehörte es zum Bezirk des Hofgerichtes des Mittelrheinkreises, später des Kreis- und Hofgerichtes Offenburg.
Geschichte
Das Amtsgericht Haslach wurde im Jahr 1857 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung in Baden während der staatlichen Neuorganisation nach der Revolution 1848/49 gegründet. Sein räumlicher Zuständigkeitsbereich umfasste mit Haslach, Bollenbach, Fischerbach, Hausach, Hofstetten, Mühlenbach, Schnellingen, Steinach, Sulzbach und Welschensteinach die zehn Gemeinden des 1857 aufgelösten Bezirksamtes Haslach.[1]
Dem Gericht war das Hofgericht des Mittelrheinkreises in Bruchsal übergeordnet.[2] Im Jahre 1864 nahm das Kreis- und Hofgericht Offenburg die Stellung des übergeordneten Gerichtes ein.[3] Im Jahre 1872 wurde das Amtsgericht Haslach aufgehoben und das Amtsgericht Wolfach übernahm dessen Bezirk.[4]