Amtsgericht Künzelsau
Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
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Das Amtsgericht Künzelsau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Heilbronn.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Künzelsau unter der Adresse Schillerstraße 13. Der Gerichtsbezirk umfasst gemäß Anlage Nr. 45 des baden-württembergischen Gerichtsorganisationsgesetzes[1] die Gemeinden Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Künzelsau, Mulfingen, Niedernhall, Schöntal sowie Weißbach.
Übergeordnete Gerichte
Das Amtsgericht Künzelsau ist Eingangsgericht (Gericht erster Instanz). Ihm übergeordnet ist das Landgericht Heilbronn sowie im weiteren Instanzenzug das Oberlandesgericht Stuttgart und der Bundesgerichtshof.
Geschichte
Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Künzelsau Sitz des Oberamtes Künzelsau für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Künzelsau für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Künzelsau wurde aufgehoben und das Amtsgericht Künzelsau neu gebildet. Es war dem Landgericht Hall zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 29.110 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.[2]
1931 wurde das Landgericht Hall aufgehoben und das Amtsgericht Künzelsau dem Landgerichts Heilbronn zugeordnet.