Amtsgericht Öhringen

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amtsgericht Öhringen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Heilbronn.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Öhringen unter der Adresse Karlsvorstadt 18. Der Gerichtsbezirk umfasst gemäß Anlage Nr. 63 des baden-württembergischen Gerichtsorganisationsgesetzes[1] die Gemeinden Bretzfeld, Kupferzell, Neuenstein, Öhringen, Pfedelbach, Waldenburg sowie Zweiflingen.

Übergeordnete Gerichte

Das Amtsgericht Öhringen ist Eingangsgericht. Ihm übergeordnet ist das Landgericht Heilbronn sowie im weiteren Instanzenzug das Oberlandesgericht Stuttgart und der Bundesgerichtshof.

Geschichte

Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Öhringe Sitz des Oberamtes Öhringe für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Öhringe für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Öhringe wurde aufgehoben und das Amtsgericht Öhringe neu gebildet. Es war dem Landgericht Hall zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 31.111 Gerichtseingesessene und drei Richterstellen.[2]

1931 wurde das Landgericht Hall aufgehoben und das Amtsgericht Öhringe dem Landgericht Heilbronn zugeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

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