Bezirk Gurk
Bezirk im Herzogtum Kärnten
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Der Bezirk Gurk war ein von 1854 bis 1868 bestehender Gemischter Bezirk im Herzogtum Kärnten. Das Gemischte Bezirksamt hatte seinen Sitz in Gurk.
Zuständigkeit
Das Bezirksamt Gurk war für Verwaltungsaufgaben und für Gerichtsaufgaben der untersten gerichtlichen Instanz zuständig und war somit ein sogenanntes Gemischtes Bezirksamt. Es fungierte auch als Untersuchungsgericht.[1]
Für Grundlastenablösungs- und Regulierungsgeschäfte des Gurker Bezirks war jedoch das Friesacher Bezirksamt zuständig,[2] und für Bauangelegenheiten sowie für die Funktion als Untersuchungsgericht das Bezirksamt St. Veit.[3]
Geschichte
Im Zuge der Reformen in Österreich nach der Revolution 1848/1849 wurden als neue Behörden die Bezirkshauptmannschaften für die politische Verwaltung sowie die Bezirksgerichte als unterste gerichtliche Instanz geschaffen. Diese Trennung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit blieb aber nicht lange aufrecht: 1854 wurden die Bezirkshauptmannschaften und die Bezirksgerichte wieder aufgelöst und stattdessen Bezirksämter geschaffen, die in den meisten Fällen sowohl für politische als auch für gerichtliche Aufgaben zuständig waren und daher Gemischte Bezirksämter genannt wurden. 1868 stellte man die Trennung zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit wieder her.
Das Gemischte Bezirksamt Gurk nahm seine Tätigkeit am 30. Oktober 1854 auf. Per 31. August 1868 wurde es aufgelöst.
Die politische Verwaltung wurde danach wieder durch die Bezirkshauptmannschaft St. Veit ausgeübt, und für die Gerichtsbarkeit wurde das Bezirksgericht Gurk zuständig.