Clemens Fischer (Unternehmer)
deutscher Unternehmer und Investor
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Clemens Fischer (* 28. Mai 1975) ist ein deutscher Unternehmer und Gründer von Pharma- und Investmentkonzern Futrue. Die Werbepraxis seiner Unternehmen sowie deren Parteispenden im Umfeld der Zulassung des Cannabis-Arzneimittels Exilby waren Gegenstand öffentlicher Diskussion.

Ausbildung und Karriere
Clemens Fischer hält einen Abschluss und eine Promotion in Medizin, einen Masterabschluss in Betriebswirtschaft und einen MBA der Harvard Business School.[1] Er war zunächst unter anderem für Novartis tätig[2], ehe er den internationalen Pharma- und Investmentkonzern Futrue gründete.[3] Die Geschäftsbereiche von Futrue fokussieren sich u. a. auf die Bereiche Brain-Computer-Interfaces, Neuromodulation, Mikrobiomtherapie, Longevity, innovative Schmerztherapien sowie E-Health.[4]
Fischer hat bereits verschiedene Unternehmen/Produkte verkauft, darunter den Mahlzeitenersatz Yokebe.[5][6][7][8] Im Juni 2020 brachte Fischer sein Tochterunternehmen PharmaSGP an die Börse.[9]
Kritik
Werbung und Wirksamkeit
Fischers Firmengruppe vermarktet ihre Präparate mit hohem Werbeaufwand, unter anderem mit Fernsehspots zur Hauptsendezeit; das manager magazin bezeichnete den Nutzen mancher dieser Mittel 2019 als fraglich.[10] Das Fachblatt arznei-telegramm bemängelte 2018, die Werbung für das Reizdarmpräparat Kijimea beruhe auf einer einzigen kleinen Studie.[11] Beim Nachfolger Kijimea Reizdarm Pro hielten laut der SWR-Sendung Marktcheck selbst die Ärzte, die die zugrunde liegende Studie durchgeführt hatten, die Werbung teilweise für überzogen.[12]
Für homöopathische Präparate der Tochter PharmaSGP wie Restaxil und Neradin, die im Fernsehen gegen teils schwere Erkrankungen beworben werden, gibt es laut der Plattform Medizin Transparent der Universität für Weiterbildung Krems keine Wirksamkeitsstudien; PharmaSGP verwies auf die behördlichen Zulassungen.[13] Ein als „RubaXX Cannabis Öl“ vermarktetes Produkt enthielt laut manager magazin kein Cannabis, sondern Hanfsamenöl; Fischer verwies auf die Kennzeichnung als Nahrungsergänzungsmittel.[14] Eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen PharmaSGP wegen zu undeutlicher Pflichtangaben nach dem Heilmittelwerbegesetz wies das Landgericht München I im August 2025 ab; die Verbraucherzentrale legte Berufung ein.[15]
Parteispenden
Vor der Bundestagswahl 2025 spendete die von Fischer geführte Futrue GmbH insgesamt 560.000 Euro an vier Parteien: je 200.000 Euro an FDP und CSU, 100.000 Euro an die SPD und 60.000 Euro an die CDU.[16][17] Fischer erklärte, er habe „die politische Mitte stärken“ wollen.[18] Kritiker vermuteten einen Zusammenhang mit seinem Cannabisgeschäft, da ein zugelassenes Cannabis-Arzneimittel von der im Wahlkampf angekündigten Rücknahme des Cannabisgesetzes durch CDU und CSU hätte profitieren können; Fischer wies dies zurück.[14]
Exilby und Cannabis-Vorrangregelung
Im Juni 2026 erhielt das Cannabis-Fertigarzneimittel Exilby der Futrue-Tochter Vertanical die Zulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), allerdings nur für einen Teil der beantragten Indikation. Die Schmerzmedizinerin Ulrike Bingel bezweifelte die klinische Relevanz der Studienergebnisse.[19]
Am 10. Juli 2026 beschlossen Bundestag und Bundesrat, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr erstatten und Cannabisextrakte erst nach einem sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel bezahlen.[20] Diese Vorrangregelung gelangte kurz vor der Abstimmung per Änderungsantrag ins Gesetz, nachdem der damalige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, sie auf Frage des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger angeregt hatte.[16][21] Die Deutsche Apotheker Zeitung nannte es auffällig, dass der Vorrang kurz vor der Markteinführung von Exilby festgeschrieben wurde, dem ersten gegen chronische Schmerzen zugelassenen Cannabis-Fertigarzneimittel.[22] Der Deutsche Hanfverband bezeichnete Fischer und Vertanical als mutmaßlich größte Profiteure und verwies auf die Parteispenden.[16]
Ende August 2026 berichtete Der Spiegel unter Berufung auf interne Unterlagen, die Fachebene des BfArM habe erhebliche Zweifel am Nutzen von Exilby gehabt; der Zulassungsvorschlag beruhe laut dem Vermerk einer Sachbearbeiterin allein auf einer mündlichen Vorgabe der Behördenleitung. Das BfArM erklärte, maßgeblich sei, ob die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt seien.[22] Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen verlangte per Kleiner Anfrage Aufklärung über die Entstehung der Regelung.[20] Ende September 2026 legten die Koalitionsfraktionen Änderungen vor, die den Vorrang auf die jeweils zugelassene Indikation beschränken sollen.[21]