Stephan Pilsinger
deutscher Politiker (CSU), MdB
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Stephan Nikolaus Pilsinger (* 17. Februar 1987 in München) ist ein deutscher Politiker (CSU) und Arzt. Seit 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages.[1]

Leben und Wirken
Pilsinger legte 2007 das Abitur am Städtischen Adolf-Weber-Gymnasium München ab und studierte im Anschluss Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach seiner Approbation als Arzt im Jahr 2015 war er bis 2017 in der Abteilung für Innere Medizin eines kommunalen Krankenhauses tätig.[2]
Von 2018 bis 2021 absolvierte er berufsbegleitend ein Fernstudium im Bereich Gesundheitsmanagement an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, das er mit dem Master of Health Business Administration (MHBA) beendete.
Bereits seit 2018 arbeitete Pilsinger neben dem Bundestagsmandat in Teilzeit als angestellter Arzt und ist seit 2025 gemeinsam mit einer Kollegin als Hausarzt selbstständig.
2023 erlangte er die Anerkennung Facharzt für Allgemeinmedizin[3][4] und wurde 2024 mit der Dissertation Molekularbiologische Untersuchung von autologen chondrocyte-like cells (mb-ACT) unter dem Einfluss des Wachstumsfaktors BMP-2 in vitro an der Ludwig-Maximilians-Universität München zum Doktor der Medizin promoviert.[1][5]
Pilsinger ist Mitglied mehrerer katholischer Studentenverbindungen. Er ist außerdem Mitglied des Bayerischen Roten Kreuzes, des Deutschen Alpenvereins und Laienmitglied des caritativen Deutschen Ordens.
Politische Laufbahn
Parteipolitisches Engagement
Im Jahr 2002 trat Stephan Pilsinger der Jungen Union München bei und war von 2013 bis zum Sommer 2019 Bezirksvorsitzender. 2005 erfolgte der Eintritt in die CSU. 2008 wurde er in den Bezirksausschuss Pasing-Obermenzing der Landeshauptstadt München gewählt.[6] Dieses Amt übte er bis 2025 aus. Seit 2015 ist er Vorsitzender der CSU Obermenzing und seit 2025 zudem Vorsitzender des Kreisverbandes der CSU München-West.[7] Darüber hinaus ist er Mitglied des CSU-Bezirksvorstandes München.
Abgeordneter im Deutschen Bundestag
Bei der Bundestagswahl 2017 wurde Stephan Pilsinger mit 33,4 % der Erststimmen im Bundeswahlkreis 220 München-West/Mitte zum Mitglied des 19. Deutschen Bundestags gewählt.[8] In der 19. Wahlperiode war Pilsinger Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Mitglied im Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln.[1] Als Stellvertretendes Mitglied gehörte er dem Unterausschuss Globale Gesundheit, dem Petitionsausschuss und dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung an.[1]
Bei der Bundestagswahl 2021 konnte Pilsinger sein Direktmandat mit 27,0 % verteidigen.[9] Sein Vorsprung vor dem Grünen Gegenkandidaten Dieter Janecek betrug 137 Stimmen. In der 20. Wahlperiode war er Ordentliches Mitglied des Gesundheitsausschusses und Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Unterausschuss Globale Gesundheit.[10]
Bei der Bundestagswahl 2025 am 23. Februar verteidigte er das Mandat mit 34,7 % erneut vor Dieter Janecek und zog in den 21. Deutschen Bundestag ein.[11] Seitdem ist Pilsinger Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie dessen stellvertretender Vorsitzender. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss sowie im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.[12]
Politische Positionen
Digitale Anwendungen im Gesundheitswesen
Pilsinger äußerte sich in gesundheitspolitischen Debatten mehrfach zur Bedeutung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen. Er verwies dabei auf Potenziale digitaler Technologien zur Verbesserung von Effizienz und Versorgungsqualität und betonte zugleich die Notwendigkeit, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung der Patienten zu gewährleisten.[13]
Vorgeburtliche Bluttests
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19. September 2019 abschließend über die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen der vorgeburtlichen Bluttests für Schwangere, die sogenannten nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT), zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beraten. Der Beschluss sieht vor, dass ein NIPT in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation erstattet werden können.[14] Anlässlich dieses Beschlusses forderte Stephan Pilsinger, Eltern minderjähriger behinderter Kinder stärker zu unterstützen und zu entlasten.[15]
Duogynon
Hauptartikel: Schering AG#Duogynon-Skandal
Bei dem Thema Duogynon handelt es sich um einen mutmaßlichen Arzneimittelskandal, der bis heute nicht aufgeklärt wurde. Zu dessen Klärung wurde ein überfraktionelles Fachgespräch mit 26 Abgeordneten auf Mitinitiative von Stephan Pilsinger veranlasst.[16] Als Ergebnis wurde ein Beschwerdebrief an die Bundeskanzlerin verfasst.
Organspende
In der Diskussion um die doppelte Widerspruchslösung gehörte Stephan Pilsinger gemeinsam mit Annalena Baerbock zu einem der Initiatoren eines Gegenvorschlags für eine freiwillige Entscheidungslösung. Darin forderte er unter anderem, dass alle Menschen in Deutschland künftig bei Verlängerung des Personalausweises und beim Hausarzt nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden. Die Widerspruchslösung lehnte er aus ethischen Gründen ab, da er der Auffassung war, dass eine Nichtäußerung keine automatische Zustimmung sein könne. Dieser Gegenvorschlag zur erweiterten Entscheidungslösung wurde im Bundestag am 16. Januar 2020 mit deutlicher Mehrheit angenommen.[17][18][19]
Blutspende
Am 22. Mai 2021 äußerte er die Auffassung, dass hinsichtlich der Ausschlusskriterien bei der Blutspende nicht wie bisher – diskriminierend – die sexuelle Orientierung (z. B. Homo- und Transsexualität), sondern „individuelles Risikoverhalten“ bei allen Spendenden ausschlaggebend sein sollte.[20]
Impfpflicht gegen COVID-19 ab 50 Jahren
Pilsinger plädiert dafür, eine Impfpflicht gegen COVID einzuführen, und zwar für alle Einwohner Deutschlands über 50. Über 80 Prozent aller an der Delta-Variante erkrankten Covid-Patienten auf Intensivstationen sind über 50 Jahre alt.[21]
Cannabisgesetz
Pilsinger lehnt die Legalisierung von Cannabis ab. Bei der Bundestagsdebatte am 23. Februar 2024, die parteiübergreifend in scharfen Ton geführt wurde, griff er die Ampel-Regierung hart an. „Sie wollen nur die Dealer schützen und nicht die Konsumenten“, warf er den Befürwortern des Gesetzes unter anderem vor.[22]
Suizidhilfe
Am 6. Juli 2023 äußerte Pilsinger bei einer Bundestagsrede in Hinblick auf Suizidhilfe, dass sein Weltbild nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspreche.[23][24]