Franz Joseph von Spaur, Pflaum und Valeur

Kammerrichter des Reichskammergerichts From Wikipedia, the free encyclopedia

Graf Franz Joseph von Spaur, Pflaum und Valeur (* 19. oder 29. August 1725 in Innsbruck; † 1. August 1797 in Wetzlar[1]) war Kammerrichter des Reichskammergerichts.

Herkunft und Familie

Franz Joseph war der Sohn von Johann Franz Wilhelm Graf von Spaur, Regierungs-Präsident und Statthalter von Tirol und dessen Frau Anna Maximiliana, geborene Gräfin Trapp.[2]

Am 24. Mai 1754 heirateten Franz Joseph Graf von Spaur und Therese Gräfin von Stadion, Tochter des kurmainzischen Großhofmeisters, Anton Heinrich Friedrich von Stadion (1691–1768), in Warthausen.[3] Aus dieser Ehe gingen zwei Söhne hervor:

Ausbildung

Franz Joseph von Spaur besuchte das Gymnasium der Jesuiten in Innsbruck, dann die dortige Universität, an der er Philosophie und Rechtswissenschaften studierte. Es folgte 1746 eine Kavalierstour zusammen mit seinem Bruder Johann. Sie lernten dabei unter anderem den Kurfürsten von Mainz, Johann Friedrich Karl von Ostein (1689–1763), dessen Großhofmeister, Anton Heinrich Friedrich von Stadion und den Reichshofratspräsidenten Johann Joseph Wilhelm von Wurmbrand-Stuppach (1670–1750) kennen.[6]

Wirken

Nach Rückkehr von der Reise lud Anton Heinrich Friedrich von Stadion den jungen Juristen nach Mainz ein, wo er eine Stelle als Rat und den Titel eines Kammerherren des Kurfürsten erhielt.[7] 1754 wurde er Vitztum (Chef der kurfürstlichen Verwaltung) für die Stadt Mainz.[8] Unter seiner Verwaltung entstand das Mainzer Armenhaus mit Arbeitsanstalt und er verbesserte das Feuerlöschwesen.[9]

Kaiser Franz I. verlieh Franz Joseph von Spaur 1757 in Nachfolge des verstorbenen Freiherrn Philipp Carl Anton von Groschlag zu Dieburg die Stelle des römisch-katholischen Präsidenten (Vorsitzender eines Senats) am Reichskammergericht und ernannte ihn zum kaiserlichen Rat.[10] 1763 verstarb der Kammerrichter, Fürst Karl Philipp Franz zu Hohenlohe-Bartenstein, und der Kaiser setzte Franz Joseph von Spaur zum Nachfolger ein. Seine Amtsführung war nicht unumstritten, was unter anderem in die Zweiten Wetzlarer Reichskammergerichtsvisitation (1767–1776) mündete.[11] Dabei wurden eine Reihe von Korruptionsfällen aufgedeckt – ansonsten kam bei der Visitation nicht viel heraus. Hinsichtlich seiner Qualitäten als Kammerrichter ist überliefert, dass in seinem Nachlass an Büchern nur das Neue Testament und ein Corpus Juris Cameralis[12] vorgefunden wurden und er im Übrigen wenig auf fremde Autoritäten gab.[13] Dazu ist allerdings anzumerken, dass der Kammerrichter am Reichskammergericht – entgegen der Bezeichnung des Amtes – an Entscheidungen und Urteilen des Gerichts nicht beteiligt war. Ihm oblagen vielmehr Aufgaben der Geschäftsverteilung, Aufsicht und Repräsentation.

Werke

  • Directorial-Meinung oder die Abkürzung der Kammergerichts-Relationen. Regensburg
  • Unmassgebliches Gutachten, Gedanken und Vorschläge an die gesetzgebende Macht, zum Besten der Gerechtigkeit und Abstellung der Missbräuche bei den Restitutionssachen an dem k. k. Kammergericht von Seiten des Kammerrichters
  • Directorial-Meinung über die Missbräuche der Sollicitatur und deren Abstellung. Regensburg 1791.
  • Auszug aus einer ungedruckten Präposition des Herrn Kammerrichters zu einer Prädeliberation – das Anzügliche einer in Druck erschienenen Comitial-Abstimmung über den Kammeral-Bericht, das hiesige Bauwesen betreffend

Literatur

Einzelnachweise

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