Philipp I. von Winneburg-Beilstein

1515-1583; BER: Diplomat From Wikipedia, the free encyclopedia

Philipp I. von Winneburg-Beilstein (* um 1505[Anm. 1] in Rietberg[1]; † 6. August 1583 in Speyer[2][Anm. 2]) war Kammerrichter des Reichskammergerichts.

Herkunft und Familie

Philipp I. von Winneburg-Beilstein war ein Sohn von Konrad IV. von Winneburg-Beilstein († 1529) und dessen Frau, Barbara von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein.[3]

Philipp I. und Ursula von Rietberg (1518–1558) heirateten um den 4. März 1538 in Rietberg. Sie hatten mindestens einen Sohn, Philipp II. von Winneburg-Beilstein (1538–1600).[4]

Wirken

1561 wurde Philipp I. zum Präsidenten (Vorsitzender eines Senats) am Reichskammergericht ernannt, 1582 dann zum Kammerrichter.[5] Der Kammerrichter war der höchste Repräsentant des Gerichts und vertrat dort den Kaiser. Bereits im Jahr nach dieser letzten Ernennung verstarb Philipp I. von Winneburg-Beilstein 1583.[6]

Anmerkungen

  1. Philipp I. auf FamilySearch (Weblinks) nennt als Geburtsjahr 1514.
  2. Nicht bekannt ist, ob sich das Datum auf den gregorianischen oder den julianischen Kalender bezieht. In letzterem Fall wäre das Datum nach heutigem Kalender als 16. August zu lesen.

Einzelnachweise

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