Philipp I. von Winneburg-Beilstein
1515-1583; BER: Diplomat
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Philipp I. von Winneburg-Beilstein (* um 1505[Anm. 1] in Rietberg[1]; † 6. August 1583 in Speyer[2][Anm. 2]) war Kammerrichter des Reichskammergerichts.
Herkunft und Familie
Philipp I. von Winneburg-Beilstein war ein Sohn von Konrad IV. von Winneburg-Beilstein († 1529) und dessen Frau, Barbara von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein.[3]
Philipp I. und Ursula von Rietberg (1518–1558) heirateten um den 4. März 1538 in Rietberg. Sie hatten mindestens einen Sohn, Philipp II. von Winneburg-Beilstein (1538–1600).[4]
Wirken
1561 wurde Philipp I. zum Präsidenten (Vorsitzender eines Senats) am Reichskammergericht ernannt, 1582 dann zum Kammerrichter.[5] Der Kammerrichter war der höchste Repräsentant des Gerichts und vertrat dort den Kaiser. Bereits im Jahr nach dieser letzten Ernennung verstarb Philipp I. von Winneburg-Beilstein 1583.[6]
Weblinks
Anmerkungen
- Philipp I. auf FamilySearch (Weblinks) nennt als Geburtsjahr 1514.
- Nicht bekannt ist, ob sich das Datum auf den gregorianischen oder den julianischen Kalender bezieht. In letzterem Fall wäre das Datum nach heutigem Kalender als 16. August zu lesen.