Friedrich Heinrich Häberlin

Schweizer Jurist und Politiker From Wikipedia, the free encyclopedia

Friedrich Heinrich Häberlin (* 16. Dezember 1834 in Bissegg; † 16. Oktober 1897 in Frauenfeld; heimatberechtigt in Bissegg) war ein Schweizer Jurist und ein radikal-demokratischer, später freisinniger Politiker.

Porträt von Friedrich Heinrich Häberlin

Leben

Familie

Friedrich Heinrich Häberlin entstammte der Familie Häberlin, die im politischen und gesellschaftlichen Leben des Kantons Thurgau eine bedeutende Rolle spielte.[1] Seine Eltern waren der Jurist und Politiker Hans Konrad Häberlin (* 22. oder 23. August 1789 in Bissegg; † 1. oder 3. Juni 1850 ebenda)[2][3] und dessen Ehefrau Elisabetha (* 20. Januar 1795 in Amlikon; † 3. Dezember 1853), die Tochter des Müllers und Gerichtsvogts Heinrich Hugentobler.

Sein Bruder war der spätere Politiker Eduard Häberlin.

Im Jahr 1868 schloss Friedrich Heinrich Häberlin die Ehe mit Anna Maria (* 16. Februar 1846 in Herisau; † 30. Januar 1922)[4], der Tochter von Johann Jakob Gmünder, der als Arbeiter und Briefträger tätig war. Sie hatten zwei Töchter, Anna (* 7. Juli 1870 in Weinfelden; † 4. Januar 1937 in Frauenfeld)[5][6] und Dora (* 1875; † 20. Mai)[7][8], sowie einen Sohn, dieser war der spätere Bundespräsident Heinrich Häberlin.

1883 erfolgte die Umsiedlung nach Frauenfeld.

Die Beisetzung von Friedrich Heinrich Häberlin erfolgte in Oberkirch.

Ausbildung und berufliches Wirken

Häberlin erhielt seine schulische Ausbildung an der Sekundarschule in Weinfelden und am Gymnasium in Zürich. Nach Beendigung der Ausbildung widmete er sich dem Studium der Rechtswissenschaften, das er zwischen 1852 und 1857 an den Universitäten Basel, Heidelberg und Berlin absolvierte. Diese akademische Ausbildung an verschiedenen deutschsprachigen Hochschulen verschaffte ihm eine umfassende juristische Grundlage und prägte sein späteres berufliches und politisches Wirken. Im Jahr 1859 erhielt er das thurgauische Anwaltspatent, womit ihm die Ausübung des Anwaltsberufs im Kanton Thurgau gestattet wurde.

Seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt begann Häberlin 1859 in Weinfelden, wo er bis 1883 eine Anwaltskanzlei führte. Parallel zu seiner anwaltlichen Tätigkeit übernahm er verschiedene Funktionen im Gerichtswesen des Kantons. Von 1862 bis 1863 wirkte er als Schreiber des Bezirksgerichts Arbon, bevor er zwischen 1865 und 1878 in verschiedenen Funktionen am Bezirksgericht Weinfelden tätig war. In dieser Zeit bekleidete er von 1872 bis 1875 das Amt des Präsidenten dieses Gerichts.

Im Jahr 1893 wurde ihm die Wahl zum ordentlichen Richter am Bundesgericht angetragen, die er jedoch ablehnte. Dennoch wirkte er von 1880 bis 1897 als Suppleant (Ersatzrichter) am höchsten schweizerischen Gericht und stand damit bei Bedarf für richterliche Aufgaben zur Verfügung; sein Nachfolger als Suppleant am Bundesgericht war Karl Alfred Fehr.[9]

Politisches Wirken

Friedrich Heinrich Häberlin zählte zu den führenden Persönlichkeiten der radikal-demokratischen Bewegung im Kanton Thurgau und auf eidgenössischer Ebene.

Neben seiner beruflichen Tätigkeit übernahm er diverse Bezirksämter: So fungierte er von 1865 bis 1872 als Vizestatthalter von Weinfelden und wirkte seit 1869 als Mitglied sowie Aktuar im Bezirksrat.

1869 wurde er auch in den Thurgauer Kantonsrat gewählt, dem er bis 1883 angehörte. Während dieser vierzehnjährigen Tätigkeit im kantonalen Parlament wurde er dreimal zum Präsidenten des Kantonsrats gewählt.

Im Jahr 1883 erfolgte auch seine Wahl in den Regierungsrat des Kantons Thurgau, dem er bis zu seinem Tod angehörte; ihm folgte Albert Böhi als Regierungsrat.[10] Er stand dem Departement der Justiz und Polizei sowie des Vormundschafts- und Armenwesens vor; auch war er als Stellvertreter des Erziehungsdepartements während einer Reihe von Jahren Mitglied der Aufsichtskommission der Kantonsschule.

Auf eidgenössischer Ebene wurde Häberlin, als Nachfolger des zurückgetretenen Adolf Deucher, am 7. Juli 1873 in den Nationalrat gewählt, dem er bis zu seinem Lebensende angehörte. Er gehörte dort verschiedenen Kommissionen an, unter anderem der Militärkommission sowie der Kommission für den Eisenbahnrückkauf. Im Jahr 1888/1889 übte er das Amt des Vizepräsidenten aus. Während dieser fast fünfundzwanzigjährigen Tätigkeit in der grossen Kammer der Bundesversammlung erwarb er sich den Ruf eines sachkundigen und engagierten Parlamentariers. Den Höhepunkt seiner parlamentarischen Laufbahn erreichte er in den Jahren 1889 und 1890, als er zum Präsidenten des Nationalrats gewählt wurde und damit die Verhandlungen der Volksvertretung leitete. Sein Nachfolger im Nationalrat wurde Johann Konrad Egloff (1838–1907)[11].[12]

Als Politiker setzte sich Häberlin insbesondere für zwei Reformprojekte ein, die das schweizerische Wirtschafts- und Verkehrswesen nachhaltig prägten. Er engagierte sich mit Nachdruck für die Schaffung des eidgenössischen Obligationenrechts, das 1881 in Kraft trat und eine wichtige Vereinheitlichung des Handels- und Wirtschaftsrechts in der Schweiz darstellte. Ebenso trat er für den Rückkauf der Eisenbahnen durch die öffentliche Hand ein, eine Frage, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu den kontroversesten politischen Themen in der Schweiz gehörte.[13]

Wirtschaftliche Tätigkeiten

Neben seiner politischen und juristischen Tätigkeit engagierte sich Friedrich Heinrich Häberlin in vielfältiger Weise in der Wirtschaft und in verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen. Von 1872 bis zu seinem Tod gehörte er dem Verwaltungsrat der Thurgauer Kantonalbank an und trug damit zur Entwicklung des kantonalen Bankwesens bei. Nach der Annahme des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen (siehe Geschichte der Schweizer Eisenbahn) wurde Häberlin vom Bundesrat auch zum Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Nordostbahn gewählt.

Seine Verbundenheit mit dem gewerblichen und wirtschaftlichen Leben des Kantons manifestierte sich in seiner Präsidentschaft des Thurgauischen Handwerker- und Gewerbevereins sowie in seiner Führung des Thurgauischen Handels- und Industrievereins von 1870 bis 1874. In Anerkennung seiner Verdienste um die Förderung von Handel und Gewerbe wurde ihm 1892 die Ehrenmitgliedschaft dieses Vereins verliehen.

Kirchliches Wirken

Auch im kirchlichen Bereich übernahm Häberlin bedeutende Ämter. Er stand der evangelischen Synode des Kantons Thurgau[14] von 1873 bis 1875 als Präsident vor und leitete in den Jahren 1873 bis 1875 sowie erneut von 1878 bis 1897 den Kirchenrat, dem er von 1873 bis 1875 sowie von 1878 bis 1897 als Präsident vorstand.

Militärische Laufbahn

Im militärischen Bereich brachte Friedrich Heinrich Häberlin es bis zum Rang eines Oberstleutnants. Im Zuge seiner militärischen Laufbahn stieg er bis zum Bataillonskommandanten auf und übernahm nach der Einführung des Landsturms schliesslich das Kommando über ein Landsturmregiment.

Mitgliedschaften

Friedrich Heinrich Häberlin war Mitglied der Sektion Basel der Studentenverbindung Helvetia.

Literatur

Einzelnachweise

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