Herzdorf
Wüstung auf der Gemarkung Schweinrich bei Wittstock/Dosse
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Herzdorf ist eine Wüstung, deren Standort sich auf der Gemarkung Schweinrich am östlichen Rand des Stadtgebietes von Wittstock/Dosse nahe der Grenze zur Stadt Rheinsberg im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Norden von Brandenburg befand. Im 18. Jahrhundert wurde der Name auf eine neu angelegte Siedlung am Rande von Schweinrich übertragen, die inzwischen mit dem Ort zusammengewachsen ist.
Geschichte
1320 wurde das Dorf „Hartwighestorppe“ erstmals urkundlich erwähnt, als die Herren von Mecklenburg es an den Bischof von Havelberg verliehen. Dadurch wurde ein Angriff auf das Dorf ein solcher auf die Kirche und die Südgrenze Mecklenburgs gegen eventuelle Expansionsbestrebungen Brandenburgs und der Herrschaft Ruppin abgesichert. Es handelte sich dem Namen nach also um das Dorf eines Lokators Hartwig. Erst spätere Erwähnungen (1418 „tu Harstorpe“, um 1550 „Harstorp“) haben Ähnlichkeiten mit dem inzwischen üblich gewordenen Namen, der keinen Bezug mehr zur ursprünglichen Bezeichnung und ihrer Bedeutung aufweist. Das mittelalterliche Runddorf lag etwa 300 Meter südlich der alten Straße von Wittstock nach Flecken Zechlin am äußersten Rand eines Grenzvorsprungs der Gemarkung Schweinrich. Dieser Standort ist archäologisch durch Keramik-Scherben und dunkle Verfärbungen auf der früheren Ackerfläche nachgewiesen. Außerdem verzeichnen Karten aus dem 18. Jahrhundert an dieser Stelle den Flurnamen „Die Wörden“, also „Die Hofstellen“.
1418 muss Herzdorf bereits als brandenburgisch gegolten haben, denn Mecklenburger Raubritter brannten zwei Höfe ab und richteten weiteren Schaden an. Danach wird der Ort nicht wieder erwähnt. 1492 wurde vom Bischof zu Havelberg ein Lehnschulzengut zu Herzdorf an die Brüder Zadrian, „Lehschulzen zu Herzdorf“ verliehen, wobei es sich um die Bestätigung bereits bestehender Verhältnisse handelte. 1508 werden den Zadrian (weitere?) zwei Hufen „im wüsten Felde“ beliehen. Um 1550 hingegen war das „wüste Feld“ Herzdorf von den Bauern von Sewekow gepachtet. 1571 wurde der Besitz der Bischöfe von Havelberg vom Brandenburger Kurfürsten eingezogen, die Feldmark Herzdorf gehörte fortan zum Amt Zechlin. 1575 besaßen die Bauern zu Schweinrich 26 Hufen auf der Feldmark, daneben hatte auch die Kirche zu Schweinrich „einen Platz Acker“. Der Pfarrer zu Schweinrich bekam Pacht von zwei Hufen. 1583 und nochmals 1651 wurde berichtet, dass die Zadrian zu Schweinrich mit 4 Hufen am Schulzengut bzw. mit dem Schulzengut selbst belehnt waren. Eine Vermessung von 1752 erbrachte eine Gesamtgröße der Feldmark von 3043 Morgen und 25 Quadratruten.
1754 übernahm die Bauerngemeinde Schweinrich die gesamte Feldmark als Erbzinsgut gegen die Verpflichtung zum Aufbau einer Kolonie, in der 11 Büdner siedeln sollten. Diese Siedlung entstand aber als Hauszeile direkt am Dorf Schweinrich und nicht auf der alten Feldmark, die dann ganz in der Gemarkung Schweinrich aufging.
Heutige Situation
Die ehemalige Feldmark Herzdorf war bis etwa 1950 vorwiegend ackerbaulich genutzt. Danach mussten die Bauern ihr Land zu einem geringen Preis an die sowjetische Besatzungsmacht verkaufen oder wurden von dieser enteignet.[1] In der Folge entstand hier ein Bombenabwurfplatz. Die Straße Wittstock-Flecken Zechlin, die heutige L 15, wurde erst nach Norden verlegt und später, bei einer Erweiterung des Übungsgeländes, für den zivilen Verkehr gänzlich gesperrt. Pläne der Bundeswehr, das Gelände nach Abzug der Sowjetarmee weiter militärisch, vor allem zum Üben des Abwurfs ungelenkter Bomben zu nutzen, stießen auf den Widerstand der Bevölkerung. Am 27. Dezember 1992 fand auf der kurz zuvor wieder freigegebenen L 15 eine „Lichterkette“ mit 5000 Teilnehmern als eine der ersten großen Protestkundgebungen statt.[1] Erst 2010 verzichtete das Ministerium für Verteidigung endgültig auf diese Liegenschaft.
Das Gelände ist heute im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Wegen der von den mannigfachen militärischen Altlasten ausgehenden Gefahren ist es der Öffentlichkeit nicht zugänglich.[2] Der Bereich der ehemaligen Dorfstelle ist heute mit Heide, die Flächen beiderseits der L 15 mit (vorwiegend) Nadelwald bewachsen. Die L 15 ist gleichzeitig Nordgrenze des FFH-Gebietes Wittstock-Ruppiner Heide. Das gesamte Gebiet gehört zum Naturpark Stechlin-Ruppiner Land.
Literatur
- Lieselott Enders: Herzdorf, In: Historisches Ortslexikon für Brandenburg, Teil I Prignitz, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1997 S. 344
- Das Rheinsberg-Fürstenberger Seengebiet, Werte unserer Heimat Band 25, Akademie-Verlag Berlin (Ost) 1974