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Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Algerien

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Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Algerien wird in der algerischen Gesellschaft abgelehnt. Abweichungen von Hetero- und Cisnormativität sind Tabuisiert, homosexuelle Handlungen, sowohl zwischen Frauen als auch zwischen Männern stehen unter Strafe, auch andere queere Lebensweisen werden staatlicherseits verfolgt.

Algerien

Geschichte

Während der Zugehörigkeit Algeriens zu Frankreich (1830–1962) wurde das Strafrecht zum einen zunehmend dem französischen Recht angeglichen, andererseits galt für die indigene Bevölkerung ein besonderes Kolonialstrafrecht. Zunächst galten französisches und islamisches Strafrecht parallel, wobei das islamische Strafrecht nur in Fällen angewendet wurde, in denen ausschließlich indigene Algerier beteiligt waren. 1859 wurde das islamische Strafrecht dann im nördlichen Landesteil komplett durch den Code pénal ersetzt, in den südlichen Landesteilen erst in den 1870er Jahren. 1881 wurde zudem der Code de l’indigénat als Strafrecht für die islamische Bevölkerung eingeführt.[1] Der französische Code pénal kennt Strafbarkeit homosexueller Handlungen nicht. Nach der Unabhängigkeit führte Algerien 1966 ein eigenes Strafgesetz ein, das unter anderem auch homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte. Dieses gilt mit Abänderungen und Ergänzungen bis heute (2026).

1994 und 1996 wurde jeweils ein Mann aufgrund seiner Homosexualität von der Groupe Islamique Armé ermordet, 2001 zwei Männer auf offener Straße gesteinigt.[2][3]

Seit den 2010er Jahren trauten Homosexuelle zunehmend sich zu outen.[4][5]

2019 wurde der Medizin-Student Assil Belalta in seinem Zimmer im Studentenwohnheim der Universität Algier ermordet. Die Täter schnitten ihm die Kehle durch und schrieben die englischen Wörter „He is gay“ (Er ist schwul) mit seinem Blut an die Wand.[6]

Zwei junge Männer wurden nach der Anklage, „homosexuelle Beziehungen“ gehabt zu haben, am 3. September 2020 von einem algerischen Gericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie wurden zusammen mit 42 weiteren Gästen, bei einer privaten Feier in El Khroub in der Nähe von Constantine festgenommen. Die Polizei bezeichnete die Feier als „homosexuelle Hochzeit“. Die 42 Gäste wurden wegen „ungebührlichen öffentlichen Verhaltens“ und wegen „Schädigung Dritter durch Verstoß gegen die Quarantänemaßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19“ zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Feier fand während der Zeit der Ausgangssperre statt. Nur wenige private algerische Medien berichteten über den Fall.[7] Es gibt Hinweise darauf, dass zwischen 2020 und 2025 weitere schwule Männer festgenommen und drei strafrechtlich verfolgt wurden.[8]

Am 26. Dezember 2022 kündigte der algerische Wirtschaftsminister Kamel Rezig den Start einer Kampagne gegen den Verkauf von Artikeln „in den Farben der LGBT-Bewegung“ mit dem Slogan an: „Schützen Sie Ihre Familie, hüten Sie sich vor Produkten, die Farben und Symbole tragen, die dem Islam und unseren moralischen Werten zuwiderlaufen“. Rechtliche Grundlage war Artikel 19 des Gesetzes 03-09 über den Verbraucherschutz und die Betrugsbekämpfung. 38.542 Artikel mit den Regenbogenfarben wurden beschlagnahmt, darunter Schulartikel, Kinderspielzeug und 4.561 Exemplare des Korans.[9][10][11]

Im August 2023 verhängte die Zensurbehörde für audiovisuelle Medien eine 20-tägige Sendesperre für den Fernsehsender Salam TV, nachdem dieser eine Filmszene gezeigt hatte, in der eine gleichgeschlechtliche Hochzeit gezeigt wurde. Der Generaldirektor des Senders entschuldigte sich öffentlich für seine „Fehleinschätzung“.[12]

In den 2020er-Jahren verstärkte sich die Ablehnung der LGBT+-Gemeinschaft, vor allem bei der jüngeren Generation. Über Dating-Apps und „soziale“ Medien wurden LGBT+-Personen Opfer von Raub und Erpressung, Straftaten, die sie gewöhnlich nicht melden, um nicht noch zusätzliche staatliche Repression auf sich zu lenken.[13]

Rechtliche Lage

Verfassung

Die Algerische Verfassung von 2020[14] gibt den Bürgern Grundrechte (Art. 34–77) und garantiert diese (Art. 35 Abs. 1). Zu den Grundrechten zählen die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 37), Recht auf Leben (Art. 38), Unverletzlichkeit der Person (Art. 39), Garantie von Privatsphäre und Ehre (Art. 47), Meinungsfreiheit (Art. 52), Vereinigungsfreiheit (Art. 53), Pressefreiheit (Art. 54) und das Recht Schutzbedürftiger auf Integration in das gesellschaftliche Leben (Art. 72).

Strafrecht

Diese Grundrechte gelten aber offensichtlich nur für Heterosexuelle, denn homosexuelle Handlungen werden in Algerien als Straftaten klassifiziert. Es handelt sich um systematische Diskriminierung.[15] LGBTIQ-Personen sind zusätzlich einem erhöhten Risiko von Folter und Misshandlung durch die Behörden sowie in Haftfällen durch andere Insassen der Gefängnisse ausgesetzt.[16]

Das Gesetz selbst definiert die einschlägigen Begriffe nicht. Es setzt voraus, dass klar ist, was denn „eine homosexuellen Handlung“ ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts, die gegen Homosexuelle eingesetzt werden, sind:

  • Artikel 338 des Strafgesetzbuchs[Anm. 1] (Code pénal = CP) legt so, ohne den strafrechtlichen Tatbestand zu definieren, ausschließlich das Strafmaß fest. Bei homosexuellen Handlungen unter Volljährigen beträgt dieses zwei Monate bis zwei Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 500 bis 2000 Dinar.[Anm. 2] Ist eine der beteiligten Personen minderjährig, so kann sich die Strafe für den Volljährigen auf 3 Jahre Freiheitsentzug und 10000 Dinar Geldstrafe erhöhen.
    Bereits 2007 stellte der UN-Menschenrechtsausschuss fest, dass diese und weitere Bestimmungen des algerischen Strafgesetzes, insbesondere aber Artikel 338 CP, gegen Artikel 17 und 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verstoße und forderte Algerien auf, diese Bestimmungen aufheben.[17] Algerien reagierte darauf nicht.
  • Artikel 333 Abs. 2 CP stellt „outrage public à la pudeur“ (Verletzung des öffentlichen Anstands) unter Strafe – wiederum ohne dass das Gesetz definiert, was darunter zu verstehen ist. Wenn dieser öffentliche Verstoß gegen sittliches Verhalten in einer „widernatürlichen“ Handlung mit einer Person des gleichen Geschlechts besteht, beträgt die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren, die Geldstrafe 1.000 bis 10.000 Dinar.
  • Artikel 333 bis[Anm. 3] CP stellt unter Strafe Dinge zu besitzen, zu verbreiten, zu reproduzieren oder zur Schau zu stellen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Dazu gehört ausdrücklich die „unsittliche Darstellung einer Handlung gegen die natürliche Ordnung mit einer Person des gleichen Geschlechts“. Der Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe von 500.000 Dinar.
  • Artikel 334 CP behandelt die Verletzung der Sittlichkeit ohne Gewaltanwendung gegenüber einer Person unter 16 Jahren des eigenen oder anderen Geschlechts. Der Strafrahmen beträgt fünf bis zehn Jahre. Auch der Versuch ist strafbar.
  • Artikel 335 CP spricht eine Strafe von fünf bis zehn Jahren aus, wenn der Übergriff von Verwandten oder Erziehungsberechtigten ausgeht oder es sich um eine Vergewaltigung handelt.
  • Artikel 336 CP erhöht das Strafmaß auf zehn bis zwanzig Jahre Freiheitsentzug, wenn es sich um ein Opfer im Alter unter 16 Jahren handelt.
  • Artikel 337 CP bestimmt ebenso lange Haftstrafen für Personen, die eine Machtposition, z. B. als Lehrkraft, ausnutzen.

Alle diese Bestimmungen sind Teile des Abschnitts Attentats aux mœurs (Verstoß gegen die guten Sitten) des Code pénal.

Auch aufgrund scheinbar neutraler gesetzlicher Bestimmungen zu kommerziellem Sex, öffentlicher Unsittlichkeit und dem „Umgang mit schlechten Charakteren“, die unverhältnismäßig gegen LGBT+-Personen angewendet werden, kommt es zu deren strafrechtlicher Verfolgung.[18]

Antidiskriminierung

Während die Verfassung antidiskriminierende Grundrechte enthält, werden diese Bestimmungen jedoch aufgrund der gesellschaftlichen Lage nicht zugunsten queerer Menschen angewandt. Infolge dieser Lage gibt es in Algerien keine Antidiskriminierungsgesetze.[19] In Medien findet sich das Thema LGBT+-Diskriminierung aufgrund staatlicher Zensur nicht.[20]

Ehe und Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft oder Ehe sind nach der rechtlichen Lage in Algerien unzulässig, Adoptionen in solchen Verbindungen deshalb nicht möglich.[21]

Der erste bekannte Versuch, eine Hochzeitszeremonie für ein gleichgeschlechtliches Paar in der arabischen Welt zu veranstalten – getarnt als Geburtstagsparty –, endete am 16. Mai 2005 in einem Hotel in Waharan mit einem Polizeieinsatz.[22]

Soziale Lage

Allgemeingesellschaftlich

In Algerien sind Armee, Islam und eine konservative gesamtgesellschaftliche Grundhaltung bestimmend. Homosexualität und andere queere Lebensweisen sind in der algerischen Gesellschaft tabuisiert.[23] Soziale Kontrolle und die Vorgaben des traditionellen Islam sind in der algerischen Gesellschaft vorherrschend.[24] Die Pressefreiheit ist stark eingeschränkt.[Anm. 4] Medien spielen eine aktive Rolle bei der Verbreitung von Verleumdungen und Drohungen gegen LGBTQ+-Personen.[25] Diese wurden so auch Opfer einer groß angelegten Medienkampagne, die ihr Privatleben und ihre Homosexualität öffentlich machte.[26]

Angesichts des Drucks ihrer Angehörigen heiraten viele Homosexuelle schließlich eine Person des anderen Geschlechts. Menschen begehen wegen des gesellschaftlichen Drucks Selbstmord[27], „Ehrenmorde“ durch Familienangehörige oder Nachbarn sind keine Seltenheit.[28] Auch staatlicherseits wird Druck ausgeübt. So gibt es inoffizielle Hausbesuche durch die Polizei, um einzuschüchtern, was auch dazu führte, dass LGBT+-Personen gegenüber ihren Familien geoutet wurden.[29]

Im Juni 2022 wurden bei einer gemeinsamen Razzia der Wirtschafts- und Finanzabteilung der Kriminalpolizei und der Handelsdirektion in der Provinz Biskra 81 Exemplare des Korans beschlagnahmt, nachdem ein Hinweis eingegangen war, dass die Bücher Seiten in Regenbogenfarben enthielten. Die Behörden brachten die Bücher zum Wissenschaftlichen Ausschuss der Direktion für religiöse Angelegenheiten und Stiftungen in Biskra, der entschied, dass sie vernichtet werden sollten, da sie „Homosexualität fördern“. Im März 2023 wurden aus demselben Grund weitere Exemplare des Korans beschlagnahmt.[30]

Queere Selbsthilfe

Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, die Gründung und Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in Algerien regeln, sind Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Das behindert auch Gruppen, die sich für LGBT+*-Menschen oder mit denen sich LGBT+*-Menschen für deren Rechte einsetzen. Diese Rechtslage birgt für sie erhebliche Risiken und macht es Nichtregierungsorganisationen, die sich mit Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität befassen, praktisch unmöglich, sich als Verein registrieren zu lassen.[31] Im September 2023 nahm die Polizei in Ain Temouchent einen Mann unter dem Vorwurf fest, im Internet für Homosexualität „geworben“ zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Dinar.[32]

In den „sozialen“ Netzwerken wurden gleichwohl von LGBT+-Menschen mehrere Gruppen gegründet. Auch wenn sie die Aufhebung diskriminierender Vorschriften anstreben, konzentriert sich die algerische LGBT+-Gemeinschaft in der Praxis eher darauf, zu einer Selbstakzeptanz zu finden als auf institutionelle oder rechtliche Veränderungen.[33]

In mehreren Fällen erfolgten im Rahmen friedlicher Demonstrationen zum Thema LGBT+ Festnahmen.[34]

Als nationaler LGBT-Tag wurde von Abu Nawas der 10. Oktober („Ten/Ten“) ins Leben gerufen.[35]

Abu Nawas

Abu Nawas war die erste Selbsthilfegruppe, die in Algerien entstand. Sie wurde 2007 gegründet.[36]

Der Gründer von Abu Nawas, Yahia Zaidi, war Mitbegründer von MantiQitna, einem transnationalen Netzwerk für Menschenrechte im Nahen Osten und dem nördlichen Afrika. MantiQitna und Alouen haben ihre Anliegen insbesondere vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vorgetragen.[37]

Alouen

„Alouen“ bedeutet auf Arabisch „Farben“ und wurde 2011 gegründet. Ziel der Vereinigung ist, Homosexuellen, Bisexuellen und Transgender-Personen in Algerien die Möglichkeit zu geben, sich zusammenzuschließen, um gegen Diskriminierung zu kämpfen. Das Gründen eines solchen Vereins ist in Algerien illegal. Ziele von Alouen waren, jegliche Form von Diskriminierung und Gewalt gegen diese zu bekämpfen, deren Akzeptanz und Integration in der algerischen Gesellschaft zu fördern und zum Kampf gegen AIDS und andere sexuell übertragbare Krankheiten beizutragen.[38][39] Alouen ist seit 2021 nicht mehr aktiv.[40]

Eine der ersten großen Initiativen von Alouen war die Gründung eines Online-Radiosenders. Der ging im Juli 2013 – ausschließlich über Skype – auf Sendung.[41]

Aus Alouen heraus wurden zwei Internet-Zeitschriften gegründet: Das Lesbenmagazin „Lexo Fanzine“[42] und 2014[43][44] eines für LGBT+-Personen allgemein, das vierteljährlich oder dreimal im Jahr in französischer und arabischer Sprache erscheinende „El Shad“.[Anm. 5][45]

Weitere Organisationen

Eine weitere Organisation, Ligue Algerienne pour la Defense des Droits de l’homme (LADDH), die sich auch – aber nicht nur – um die Rechte queerer Menschen kümmerte, wurde von der Regierung im Januar 2023 aufgelöst.[46]

Auswanderung

Das schwierige und gefährliche Leben als LGBT+-Person in Algerien veranlasst Betroffene zunehmend, das Land zu verlassen. Das französische Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen (L'Office français de protection des réfugiés et apatrides – OFPRA) schätzte in seinem Tätigkeitsbericht von 2019 in Bezug auf Asylanträge von Algeriern in Frankreich, dass die Zahl der LGBT+-Personen, die solche Anträge stellen, stark zunimmt.

In Deutschland werden Menschen, die in Algerien als LGBT+-Personen verfolgt werden, spätestens seit 2023 als Flüchtlinge anerkannt.[47]

Einzelne Identitäten

Lesben unterliegen der Gefahr von Zwangsverheiratung und „korrigierenden“ Vergewaltigungen. Dagegen bietet auch das 2015 zum Schutz von Frauen vor Gewalt geänderte Strafgesetzbuch keinen Schutz. Die Anpassungen erfolgten vor allem hinsichtlich der Gewalt durch den Ehepartner und sexuelle Belästigung an öffentlichen Orten. Zudem ist die Umsetzung des Gesetzes und weiterer Bestimmungen mangelhaft. Lesben sind so weiterhin mehrfach von Diskriminierung betroffen – sowohl hinsichtlich der Kriminalisierung des sexuellen Aktes, der mangelnden Definition einer Vergewaltigung, als auch durch den sozialen Druck von Familie und Gesellschaft.[48]

Eine rechtliche Regelung zum Status intersexueller Menschen gibt es in Algerien nicht[49], eine legale Geschlechtsangleichung ist nicht möglich.[50] Die geänderte Geschlechtsidentität einer Transperson wird in amtlichen Dokumenten rechtlich nicht anerkannt.

Siehe auch

Literatur

Anmerkungen

  1. Aufgrund hoher Inflation sind diese Geldstrafen (3,45 bis 13,40 €) heute ohne Bedeutung.
  2. „Artikel 333 bis“ wird in deutschsprachigen Texten auch als „Artikel 333a“ bezeichnet.
  3. Hinsichtlich der Pressefreiheit nahm Algerien 2026 den 145. Platz von 180 bewerteten Staaten ein (Rangliste im Detail. In: Reporter ohne Grenzen; abgerufen am 10. Mai 2026).
  4. „Shad“ wurde ursprünglich von Heterosexuellen verwendet, um Homosexuelle zu bezeichnen und bedeutet „unnormal“.
  5. In seiner Tendenz verharmlost das Papier – im Gegensatz zu allen anderen Quellen – die Situation in Algerien erheblich, wohl um die Zahl erfolgreicher Asylanträge zu minimieren.

Einzelnachweise

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