Karl Gottlob von Burgsdorff
kursächsischer Beamter
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Karl Gottlob von Burgsdorff (* 14. Oktober[Anm. 1] 1704 in der Niederlausitz; † 31. August 1766 in Zeitz) war ein sächsischer Beamter und von 1740 bis 1742 Assessor (Richter) am Reichskammergericht.[1]
Herkunft und Familie
Sein Vater war Georg Christoph von Burgsdorff (1673–1741), ein hoher Beamter in sächsischen Diensten, seine Mutter, Rahel (1683–1751), war eine geborene Freiin von Gersdorff.[2] Die Familie Burgsdorff war ein altes und angesehenes märkisches Adelsgeschlecht.[3]
Karl Gottlob von Burgsdorff war zweimal verheiratet[4]:
1. Henriette Sophie Freiin von Gersdorff.[Anm. 2] Aus dieser Ehe stammten[5]:
- Christoph Gottlob von Burgsdorff (1736–1807), Präsident des kursächsischen Oberkonsistoriums und Konferenzminister.
- Rahel Sophie (1737–1781). Sie heiratete 1763 Samuel Freiherr von Richthofen (1713–1786), Landrat des preußischen Kreises Jauer
- Johanna Friederike (1738 oder 1742–1823)
- Karl Adolf (1740–1763), studierte Rechtswissenschaften
- Friedrich Adolph von Burgsdorff (1743–1799), kursächsischer Kanzler
2. Karoline Frederike Wilhelmine von Ende (1723–1770). Aus dieser Ehe stammte[6]:
- Louise Wilhelmine Charlotte (1750–1833), verheiratet und geschieden
Ausbildung
Karl Gottlob von Burgsdorff wurde durch einen Hofmeister erzogen und studierte ab 1728 Rechtswissenschaften in Halle und ab 1731 in Leipzig. Er beendete das Studium 1732 ohne formellen Abschluss.[7]
Wirken
1732 begann Karl Gottlob von Burgsdorff seine Laufbahn als Richter („Assessor“) am kursächsischen Oberhofgericht Leipzig. 1734 wechselte er als „wirklicher Appellationsrat“ zum Appellationsgericht Dresden.[8]
1738 verzichtete der durch Kursachsen zu präsentierende Assessor am Reichskammergericht, Heinrich Gottlob von Miltitz, – wohl aus familiären Gründen – auf diese Funktion. Daraufhin präsentierte Kurfürst Friedrich August II.[Anm. 3] Karl Gottlob von Burgsdorff dem Gericht sofort als Nachfolger. Der Akkreditierungsprozess nahm mehr als zwei Jahre in Anspruch. Am 19. September 1740 leistete er seinen Amtseid am Reichskammergericht.[9]
Gottlob von Burgsdorff wurde in Wetzlar nicht glücklich. Er war dort fast durchgehend krank und arbeitsunfähig. Er vertrug weder das Klima in Wetzlar noch die mit dem Assessorat verbundene Bürotätigkeit. Seit August 1741 war er in Wetzlar nicht mehr anwesend und betrieb seinen Rücktritt vom Amt. Weil für einen solchen Rücktritt eine Reihe von Hemmnissen bestanden, benötigte er dafür Dispense. Als er die im April 1742 alle erhalten hatte, trat er zurück.[10]
In der Folge wurde er Hofmeister von Herzogin Friederike von Sachsen-Weißenfels und Mitglied der Regierung des Herzogtums Sachsen-Weißenfels. Dazu erhielt er den Titel eines „Geheimen Rats“. Ab 1746 war er ältester Geheimer Rat im Geheimen Ratskollegium des Herzogtums. 1747 wechselte er als Kanzler der Stiftsregierung nach Zeitz[Anm. 4], ein Amt, das er bis zu seinem Tod 1766 ausübte.[11]
Literatur
- Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X
Weblinks
- Franckesche Stiftungen (Hg.): Burgsdorff, Karl Gottlob von. In: Digitale Sammlungen der Franckeschen Stiftungen
Anmerkungen
- Franckesche Stiftungen (Weblinks); alternativ wird auch der 31. August 1704 genannt (Jahns, S. 261).
- Die Familie von Henriette Sophie ist die gleiche wie die der Mutter, allerdings aus einer anderen Linie (Jahns, S. 265).
- Vermutlich ist das Stift Naumburg-Zeitz gemeint.