Kreis Glatz
preußischer Landkreis in Schlesien
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der preußische Kreis Glatz in Schlesien bestand in unterschiedlichen Abgrenzungen von 1742 bis 1945. Seine Kreisstadt war die Stadt Glatz. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zum Powiat Kłodzki der Woiwodschaft Niederschlesien in Polen.
| Kreis Glatz | |
|---|---|
| Wappen Landkreis | |
| Preußische Provinz | Schlesien (1816–1919, 1938–1941) Niederschlesien (1919–1938, 1941–1945) |
| Regierungsbezirk | Breslau |
| Kreisstadt | Glatz |
| Letzter Landrat | Heinrich Klosterkemper (1937–1945) |
| Fläche | 852,37 km² (1939) |
| Einwohner | 123.130 (1939) |
| Bevölkerungsdichte | 144 Einwohner/km² (1939) |
| Städte | 5 |
| Landgemeinden | 96 |
![]() | |
| Der Kreis Glatz in den Grenzen von 1855 bis 1932 | |
Verwaltungsgeschichte
Nach der Eroberung des größten Teils von Schlesien durch Preußen im Jahre 1741 wurden durch die königliche Kabinettsorder vom 25. November 1741 in Niederschlesien die preußischen Verwaltungsstrukturen eingeführt.[1] Dazu gehörte die Einrichtung zweier Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau sowie deren Gliederung in Kreise und die Einsetzung von Landräten zum 1. Januar 1742.
Aus der Grafschaft Glatz wurde der Kreis Glatz gebildet, als dessen erster Landrat Ernst Anton von Pannwitz eingesetzt wurde.[2][3] Der Kreis Glatz war im 18. Jahrhundert der sowohl nach Fläche als auch nach Einwohnerzahl größte schlesische Kreis und war in die sechs Distrikte Glatz, Habelschwerdt, Landeck, Lewin, Neurode und Wünschelburg gegliedert.[2] Er gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer Breslau, bis er im Zuge der Stein-Hardenbergischen Reformen 1815 dem Regierungsbezirk Reichenbach der Provinz Schlesien zugeordnet wurde.[4]
Zum 1. Januar 1818 wurde aus den beiden Distrikten Habelschwerdt und Landeck des Kreises Glatz der neue Kreis Habelschwerdt gebildet.[2][5] Nach der Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach wurden die Kreise Glatz und Habelschwerdt am 1. Mai 1820 dem Regierungsbezirk Breslau zugeteilt.
Am 2. August 1855 wurde aus den Distrikten Neurode und Wünschelburg des Kreises Glatz der neue Kreis Neurode mit Sitz in der Stadt Neurode gebildet.[2][6]
Der Freistaat Preußen teilte zum 8. November 1919 die Provinz Schlesien in die Provinz Niederschlesien mit den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz und die Provinz Oberschlesien, bestehend aus dem Regierungsbezirk Oppeln. Zum 30. September 1928 wurden im Kreis Glatz wie im übrigen Preußen nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt.[7] Zum 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Neurode wieder aufgelöst und mit dem Kreis Glatz zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurden die Landgemeinden Neu Wilmsdorf aus dem Kreis Habelschwerdt und Wiltsch aus dem Kreis Frankenstein in den Kreis Glatz umgegliedert.[8] Der NS-Staat setzte mit dem preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durch.
Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien Oberschlesien zur Provinz Schlesien zusammengeschlossen, was jedoch zum 18. Januar 1941 rückgängig gemacht wurde.
Am Ende des Zweiten Weltkriegs eroberte die Rote Armee im Mai 1945 das Kreisgebiet und unterstellte es wenig später ortsweise dem im März 1945 gebildeten Verwaltungsbezirk II der Wiedergewonnenen Gebiete der Volksrepublik Polen.[9] In der Folgezeit wurde die einheimische Bevölkerung, beginnend ab Juni 1945 in Form „wilder Vertreibungen“, ab Anfang 1946 in systematischer Weise aus dem Kreisgebiet weitgehend vertrieben. Zugleich wurden an ihrer Stelle Polen angesiedelt. Die neu angesiedelten Bewohner waren teilweise Zwangsumgesiedelte aus Ostpolen, das an die Sowjetunion gefallen war.
Einwohnerentwicklung
Landräte
|
|
Kommunalverfassung
Der Kreis Glatz gliederte sich seit dem 19. Jahrhundert in Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Gemeinden
Der Kreis Glatz umfasste zuletzt fünf Städte und 96 Landgemeinden:[18]
Zum Kreis gehörte außerdem der unbewohnte Forstgutsbezirk Reinerz. Bis 1937 fanden im Kreis die folgenden Eingemeindungen statt:
|
|
Ortsnamen
In der Zwischenkriegszeit wurden mehrere Gemeinden umbenannt, u. a. sieben Orte aus dem Böhmischen Winkel:
|
Geographie
Der Kreis entsprach zuletzt ungefähr der nördlichen Hälfte der ehemaligen Grafschaft Glatz und hat etwa geographische Breite 50.3°–50.6° sowie Länge 16.2°–17°. Er bildete mit dem Kreis Habelschwerdt den von Bergen umgebenen Glatzer Kessel im Südwesten Niederschlesiens. Die den Kreis umgebenden Gebirge waren:
- Eulengebirge (Góry Sowie)
- Reichensteiner Gebirge (Góry Złote)
- Glatzer Schneegebirge (Masyw Śnieżnika)
- Bielengebirge (Góry Bialskie),
- Adlergebirge (Góry Orlickie; tschech. Orlicke hory)
- Habelschwerdter Gebirge (Góry Bystrzyckie) und
- Heuscheuergebirge (Góry Stołowe, tschech. Stolové hory)
Literatur
- Gustav Neumann: Geographie des Preußischen Staats. 2. Auflage, Band 2, Berlin 1874, S. 209–210, Ziffer 23.
- Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Schlesien und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. Dezember 1871. Berlin 1874, S. 146–153 (Faksimile in der Google-Buchsuche).
- Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der preussischen Monarchie, Band 3, Teil, Halle, S. 207–264.
- Michael Rademacher: Deutsche Verwaltungsgeschichte von der Reichseinigung 1871 bis zur Wiedervereinigung 1990. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.

