Meldestelle Respect!
seit 2017 bestehende zivilgesellschaftliche Anlaufstelle gegen Hass und Hetze im Netz der Jugendstiftung Baden-Württemberg
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Die Meldestelle Respect! im Netz (Eigenschreibweise: REspect! im Netz) ist eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Anlaufstelle gegen Hass und Hetze im Netz der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Das Ziel der Meldestelle ist es, gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen, indem ein anonymisiertes Melde- und Anzeigeverfahren gewährleistet wird.[1][2][3]
| Meldestelle REspect! | |
|---|---|
| Gründungsdatum | 2017 |
| Träger | Jugendstiftung Baden-Württemberg |
| Zweck | Stärkung der Zivilgesellschaft gegen Hassrede im Internet |
| Methode | Rechtsdurchsetzung, Beratung, Advocacy, Bildungsangebote |
| Aktionsraum | |
| Webseite | www.meldestelle-respect.de |
Organisation
Die Meldestelle mit Sitz in Sersheim[4] ist eine Institution der Jugendstiftung Baden-Württemberg. REspect! im Netz kooperiert mit der Bayerischen Staatsregierung und wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.[5]
Seit 1. Januar 2025 ist REspect! zusammen mit Das NETTZ, HateAid, Neue deutsche Medienmacher*innen, Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft, Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur teil von toneshift - Netzwerk gegen Hass im Netz und Desinformation.[6]
Aufgaben
Die Meldestelle REspect! hat es sich zur Aufgabe gemacht, „dem Trugbild ‚Internet als rechtsfreier Raum‘ entgegenzutreten und die Online-Sphäre zu einem sicheren Ort zu machen“. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet sie mit verschiedensten Partnerorganisationen aus Zivilgesellschaft, Forschung und Sicherheitsbehörden zusammen.[7][8]
Seit dem 1. Oktober 2024 hat die Meldestelle nach Zulassung durch die Bundesnetzagentur als Trusted Flagger (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) für Online-Plattformen in Deutschland zudem die Aufgabe, unter Konzentration auf soziale Netzwerke und Video-Plattformen wie Facebook, X, Instagram, TikTok, YouTube und Telegram „illegale Inhalte, Hass und Fake News“ zu identifizieren und zu melden, so dass diese aufgrund der Verpflichtung der Plattformen, „auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren“, „sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden“.[4]
Arbeitsweise
Internetnutzer, denen Hatespeech im Netz begegnet, haben die Möglichkeit, diese über die Meldemaske der Meldestelle Respect! anonym zu melden.[9] Die Meldestelle Respect! überprüft eingehende Meldungen mithilfe speziell geschulter juristischer Fachkräfte auf strafrechtliche Relevanz. Sind diese der Meinung, dass ein Straftatbestand im Rahmen eines Offizialdelikts vorliegt, erfolgt als nächster Schritt eine Übermittlung des Falls durch die Meldestelle in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Die Meldenden bleiben dabei anonym.[10] Per E-Mail werden die Meldenden über den Status ihrer Meldung (Stand der Einschätzung) sowie das weitere Vorgehen informiert und erhalten weiterführende Tipps, z. B. zu Beratungsstellen.[8] Die von der drohenden Löschung betroffenen Benutzer werden hingegen nicht informiert.
In Fällen, in denen es sich nach Einschätzung der Meldestelle um ein Antragsdelikt handelt (eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, bei der die betroffenen Personen selbst Strafantrag stellen müssen), kann die Meldestelle Respect! bei der Anzeigeerstattung keine Anonymität gewährleisten. Für meldende Personen, die in Bayern wohnen, kann die Meldestelle Respect! die Strafanzeige auf direktem Weg an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterleiten. Die Polizei Bayern verlinkt auf ihrer Website seit dem 1. Juni 2023 die Meldemaske von Respect! und weitere Informationen zu dieser Meldestelle.[11]
Sollte es sich um strafrechtlich nicht relevante Formen von Hatespeech handeln, erfolgt eine Verweisberatung zu Partnern wie z. B. „kompetent vor Ort. Gegen Rechtsextremismus“ oder „HateAid“ u. v. m.[8] Wenn die Meldestelle Respect! einen Verstoß gegen deutsches Recht vermutet, beantragt sie die Löschung des Beitrags. Sollte dem Löschantrag nicht stattgegeben werden, erfolgt eine Beschwerde beim Bundesamt für Justiz (BfJ).[8]
Statistik
Relevante Straftatbestände
Der im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem BKA entstandene Straftatenkatalog – bestehend aus den relevanten Straftatbeständen – setzt sich wie folgt zusammen:
- § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
- § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
- § 126a StGB – Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
- § 130 StGB – Volksverhetzung
- § 131 StGB – Gewaltdarstellung
- § 140 StGB – Belohnung und Billigung von Straftaten
- § 166 StGB – Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
- § 188 StGB – Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
- § 241 StGB – Bedrohung
In Einzelfällen werden auch weitere Straftatbestände bearbeitet.
Sonstiges
Neben dem Online-Meldeformular unter www.meldestelle-respect.de und der Möglichkeit, Hatespeech anonym zu melden, informiert die Meldestelle REspect! meldende Personen über weitere Anlaufstellen (Verweisberatung), veranstaltet Vorträge, Workshops und Fortbildungen im Themenfeld (oft in Kooperation mit anderen Anlaufstellen gegen Hatespeech) und leistet Aufklärungsarbeit, z. B. durch Publikationen und Social-Media-Arbeit (vor allem über Instagram).[8]
Kritik
Kritisiert wird, dass Respect! auch bei erlaubter freier Meinungsäußerung Maßnahmen ergreift.
Die Neue Zürcher Zeitung schrieb: „Meldestellen, die unter dem Vorwand der vermeintlich wohlgesinnten Zivilgesellschaft gegen Äusserungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorgehen, sind nichts anderes als staatlich geförderte Zensurapparate.“[13]
REspect! weist den Vorwurf zurück, Zensur auszuüben oder gegen unliebsame Meinungsäußerungen vorzugehen. In mehreren Interviews, unter anderem mit Der Spiegel, erklärte die Vorstandsvorsitzende der Jugendstiftung Baden-Württemberg, Petra Densborn, dass REspect! keine eigenen Löschentscheidungen treffe und nicht aktiv nach Inhalten suche. REspect! prüfe ausschließlich Inhalte, die aus der Bevölkerung gemeldet wurden, auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz.[14]
Die auf der Website von REspect! regelmäßig veröffentlichen Zahlen zeigen, dass ein erheblicher Teil der gemeldeten Inhalte von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht weiterverfolgt wird. Nur wenn ein Anfangsverdacht auf einen strafbaren Inhalt besteht, wird die Meldung an das Bundeskriminalamt weitergeleitet, wo eine erneute Prüfung erfolge. Die Entscheidung über mögliche Ermittlungen liege anschließend bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, während über Löschungen allein die jeweiligen Plattformbetreiber entscheiden. Über strafrechtliche Konsequenzen entscheiden letztlich ausschließlich die unabhängigen Gerichte.[15]
Weblinks
- Website
- Hass im Netz: Hier kann man Kommentare Melden, Zeitungsverlag Waiblingen, 26. Juni 2017
- So arbeitete eine Meldestelle für den Hass im Netz, Badische Zeitung, 12. August 2017