Naturschutzgebiet Blumenstein

Naturschutzgebiet in Brilon, Nordrhein-Westfalen, Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Naturschutzgebiet Blumenstein mit einer Größe von 9,85 ha liegt nördlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören. Der Großteil des NSG gehört zum FFH-Gebietes Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303). Das NSG ist zum Großteil vom Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa umgeben. Nur südlich und östlich grenzt teilweise das Landschaftsschutzgebiet Offenland am nördlichen Ortsrand Brilon an.

Bereich der Bergkuppe Großer Blumenstein im NSG
Bergkuppe Großer Blumenstein mit Magerrasenbereich
Bereich der Bergkuppe Kleiner Blumenstein
Ostrand vom Blumenstein, während Entbuschungsarbeiten vom Landschaftspflegetrupp der Biologischen Station Hochsauerlandkreis
Ostrand vom Großen Blumenstein 2025
Ostrand vom Großen Blumenstein nach Entbuschungsarbeiten vom Landschaftspflegetrupp im Dezember 2020

Gebietsbeschreibung

Beim NSG handelt es sich um die beiden Bergkuppen Großer Blumenstein und Kleiner Blumenstein mit Grünland darum. An beiden Kuppen treten Kalkfelsen offen zu Tage. Am Großen Blumenstein erreichen zwei Felsbereiche eine Höhe von etwa acht Meter, wobei der östliche Felsen aus einen früheren kleinen Steinbruch hervorging. Es befinden sich Grünlandbereiche mit Hecken und Feldgehölzen im NSG. Teils befinden sich dichte Gebüsche aus Hasel und Schlehe im Schutzgebiet. Weiterhin prägen Sukzessionsgehölze sowie vereinzelte alte Buchen die Teilfläche. Zum Grünland gehören auch arten- und blütenpflanzenreiche Magerrasen und Magerweiden. Das Schutzgebiet wird mit Rindern beweidet.

Zum Naturschutzgebiet Blumenstein führt der Landschaftsplan aus: „Das Gebiet repräsentiert mit seinen Magerweiden und Kalk-Halbtrockenrasen in typischer Weise die Vegetation und Struktur von Kalkkuppen im Briloner Raum. Die drei Teilflächen stellen wichtige Bestandteile im regionalen Verbund von Kalkkuppen und -rücken im Briloner Raum. Der Artenreichtum der flachgründigen Magerweiden sollte durch extensive Beweidung aufrechterhalten werden.“

Der Westteil vom Großen Blumenstein und der Kleine Blumenstein befindet sich im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege, während der Ostteil vom Großen Blumenstein dem Land NRW gehört. Im Oktober 2019[1] führte ein Lohnunternehmen am Ostteil vom Großen Blumenstein großflächige Entbuschungsarbeiten durch. Der Landschaftspflegetrupp der Biologischen Station Hochsauerland räumte diese Bereiche bis zum 30. April 2021 auf, wobei das abgesägte Buschwerk teils verbrannt wurde. Am Kleinen Blumenstein wurden solche Entbuschungs-Arbeiten bereits 2018 bis 2019 durchgeführt. Durch Zurückdrängen der Verbuschung sollte Insekten, Reptilien, Vögel und Pflanzen wie Flechten, Moosen und Orchideen wieder mehr Lebensraum geschaffen werden.[2]

Pflanzen- und Tierarten im NSG

Schutzzweck

Im NSG soll das Grünland mit Hecken und Feldgehölzen geschützt werden. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde. Der Landschaftsplan führt zum Schutzzweck auf: „Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Biotopmosaiks aus überwiegend extensiv genutztem Magergrünland, Hecken und Feldgehölzen als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen; Sicherung und tlw. Extensivierung der überkommenen Grünlandnutzung auf Flächen mit hohem ökologischem Standortpotenzial durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks; Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.“

Verbote

Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Blumenstein wie bei den anderen 31 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[3]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

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