Naturschutzgebiet Brandige Mühle

Naturschutzgebiet in Brilon, Nordrhein-Westfalen, Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Naturschutzgebiet Brandige Mühle mit einer Größe von 7,38 ha liegt nordwestlich von Brilon in Nordrhein-Westfalen. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welches zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehört. Das NSG gehört zum FFH-Gebiet Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303).

Naturschutzgebiet Brandige Mühle
Felsen

Gebietsbeschreibung

Schutzzweck

Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde. Der Landschaftsplan führt zum Schutzzweck auf: „Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Biotopmosaiks aus überwiegend extensiv genutztem Magergrünland, Hecken und Feldgehölzen als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen; Sicherung und tlw. Extensivierung der überkommenen Grünlandnutzung auf Flächen mit hohem ökologischem Standortpotenzial durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks; Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems ‚Natura 2000‘.“

Verbote

Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Brandige Mühle wie bei den anderen 31 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]

Siehe auch

Literatur

Quellenangaben

Related Articles

Wikiwand AI