Naturschutzgebiet Flotsberg

Naturschutzgebiet in Brilon, Nordrhein-Westfalen, Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Naturschutzgebiet Flotsberg mit einer Größe von 17,63 ha liegt südlich von Wülfte im Stadtgebiet von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören. Große Teile des NSG gehören zum FFH-Gebietes Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303).

Naturschutzgebiet Flotsberg oberhalb der Deponie
Zentraler Bereich des NSG mit viel Magerwiesen-Margerite
Naturschutzgebiet Flotsberg südlicher Bereich
Märzenbecher im NSG
Mulcharbeiten im NSG

Gebietsbeschreibung

Schutzzweck

Im NSG sollen die Grünlandbereiche geschützt werden. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde. Der Landschaftsplan führt zum Schutzzweck auf: „Erhaltung und Optimierung einer für den Arten- und Biotopschutz wertvollen und für das Briloner Kalkplateau typischen Kalkkuppe mit strukturreichen Halbtrocken- und Magerrasen; Sicherung einer wichtigen Kernfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen und Grünlandgesellschaften; Schutz von Teilbereichen wegen ihrer landeskundlichen bzw. ornithologischen Bedeutung; Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems ‚Natura 2000‘.“

Verbote

Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Flotsberg wie bei den anderen 30 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

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