Oberzensurgericht
Gericht in Preußen
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Das Oberzensurgericht war ein Gericht in Preußen, das als Nachfolger des Oberzensurkollegiums von 1843 bis 1848 existierte.
Geschichte
Nach den Karlsbader Beschlüssen wurde unter Friedrich Wilhelm III. mit der preußischen Zensur-Verordnung vom 18. Oktober 1819 das Oberzensurkollegium geschaffen, das für die Überwachung und Genehmigung von Veröffentlichungen zuständig war und der Innenverwaltung unterstand. Im Zuge der Reform der preußischen Zensurverwaltung unter Friedrich Wilhelm IV. wurde das Oberzensurkollegium abgeschafft und im Sommer 1843 das von der Innenverwaltung unabhängige Oberzensurgericht gegründet, das dem preußischen Justizministerium unterstellt war. Es fungierte für die inländische Presse und Publizistik in der oberen Instanz als richterliche Behörde mit abschließender Entscheidungskompetenz über zuvor von Zensoren, die der Innenverwaltung unterstellt waren, verhängte Druckverbote und Konzessionsverluste. Das Gericht bestand aus einem Präsidenten und mindestens acht Mitgliedern. Ein zuständiger Staatsanwalt wurde vom König ernannt. Das Gericht hielt seine Sitzungen im königlichen Schloss. Die Registratur befand sich in der Leipziger Straße 55, dem Palais Hardenberg.[1] Infolge der Aufhebung der Zensur am 17. März 1848 wurde das Oberzensurgericht aufgelöst.
Bedeutende Mitglieder
Im Oberzensurkollegium
- Karl Georg von Raumer, erster Präsident
- Johann Peter Friedrich Ancillon, Regierungsrat, später Außenminister
- Ludolph von Beckedorff, Regierungsrat
- Karl Gottlieb Behrnauer, Oberregierungsrat
- Franz Adam Betz, 1819–1824, Ministerialbeamter
- Rulemann Friedrich Eylert, Bischof
- Christian Gottfried Körner, Oberregierungsrat
- Johann Gottfried Langermann, Obermedizinalrat
- Friedrich von Raumer, bis 1831, Verwaltungsjurist und Historiker
- Wilhelm Reinhard, 1819–1822, Jurist
- Wilhelm Friedrich Sack, Justizoberrat, Chef des Obertribunals
- Friedrich Schoell, Oberregierungsrat
- Friedrich Wilken, Historiker und Bibliothekar
- Gustav Adolf von Tzschoppe, ab 1830
- Carl Wilhelm von Lancizolle, 1832–1843, Jurist und Rechtshistoriker
- Carl Christian Müller, ca. 1832–1843, Jurist
Im Oberzensurgericht
- Wilhelm Bornemann, Jurist, erster Präsident
- Karl Friedrich Eichhorn, 1843–1844, Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer
- Carl Wilhelm von Lancizolle, 1843–1848
- Ludwig Emil Mathis, Jurist
- Albert von Schlieffen, 1843–1845, Jurist
- Heinrich Theodor Sulzer, als Staatsanwalt
- Carl Heinrich August Costenoble, 1844–1846, Jurist
Literatur
- A. Alker: Der preußische Zivilprozeß. Band 1. Ernst Günther, Lissa und Gnesen 1846, S. 755–758. (Volltext in der Google-Buchsuche).
- Die neueste Preßgesetzgebung Preußens und Sachsens. In: Carl Biedermann (Hrsg.): Deutsche Monatsschrift für Litteratur und öffentliches Leben. Band 1. Mayer und Wigand, Leipzig 1844, S. 298–328 (Volltext in der Google-Buchsuche).
- Historische Kommission des Börsenvereins des deutschen Buchhandels e. V. (Hrsg.): Archiv für Geschichte des Buchwesens. Band 29. Buchhändler-Vereinigung, Frankfurt/M 1987, ISBN 3-7657-1409-7, S. 17–22. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).