Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen

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Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ, bis 26. Juni 2025 Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung, PBnE[1]) des Deutschen Bundestages wurde am 30. Januar 2004 erstmals eingesetzt. Der erstmaligen Einsetzung gingen umfangreiche Diskussionen voraus, in welcher Form die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung[2] insgesamt auf nationaler, europäischer wie internationaler Ebene im Deutschen Bundestag begleitet werden können. Anders als bei den Fachausschüssen, die direkt einem Ministerium zugeordnet sind, handelt es sich um eine fachübergreifende, querschnittsorientierte Aufgabe, die auf Regierungsebene im Bundeskanzleramt gesteuert wird. Zudem handelt es sich um eine langfristige Aufgabe, die über den Tellerrand der tagespolitischen Auseinandersetzungen hinausgeht. Bereits die Mitglieder des ersten PBnE der 15. Wahlperiode unter dem Vorsitz von Astrid Klug haben sich deshalb darauf geeinigt, die Beschlüsse nach Möglichkeit im Konsens aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zu fassen. Damit erhalten die Beschlüsse des Gremiums eine über die Legislaturperioden hinausreichende Gültigkeit, da sie unabhängig von Regierungskonstellationen getroffen werden.[3]

Der PBnEZ muss jede Wahlperiode vom Deutschen Bundestag per Annahme eines Antrags eingesetzt werden. Mit diesem Antrag werden ihm seine Aufgaben zugewiesen. In der 21. Wahlperiode wurde der PBnEZ am 26. Juni 2025 vom Deutschen Bundestag per interfraktionellen Antrag der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke eingesetzt.[4] Der PBnE hat 18 ordentliche Mitglieder. Die Konstituierung erfolgte am 11. September 2025; Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) wurde zur Vorsitzenden gewählt.[5]

Der PBnEZ soll die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung,[6] die europäische Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf internationaler Ebene parlamentarisch begleiten und Empfehlungen abgeben. Zu diesem Zweck überprüft er u. a. die korrekte Durchführung der Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesministerien, die seit 2010 verpflichtend in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien geregelt ist. Er prüft dabei lediglich, ob die Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen eines Gesetzgebungsprozesses durchgeführt wurde. Eine inhaltliche Bewertung – also die Klärung der Frage, ob ein geplantes Gesetz tatsächlich nachhaltig ist oder nicht – steht dem Beirat laut Einsetzungsbeschluss jedoch nicht zu. Der PBnEZ der 21. Wahlperiode hat sich u. a. vorgenommen, die Aktivitäten und Maßnahmen zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 zu begleiten.

Mitglieder

21. Legislaturperiode

Im 21. Deutschen Bundestag setzt sich der Beirat aus 18 Mitgliedern zusammen.

Weitere Informationen CDU/CSU – ordentlich, CDU/CSU – stellv. ...
CDU/CSU – ordentlich CDU/CSU – stellv. AfD – ordentlich AfD – stellv. SPD – ordentlich SPD – stellv. Bündnis 90/Die Grünen – ordentlich Bündnis 90/Die Grünen – stellv. Die Linke – ordentlich Die Linke – stellv.
Sascha van Beek Anna Aeikens Rainer Groß
Obmann
Johann Martel Sanae Abdi Helmut Kleebank Andrea Lübcke
Obfrau
Mayra Vriesema Fabian Fahl
Obmann
Violetta Bock
Caroline Bosbach Florian Bilic Karsten Hilse Denis Pauli Hendrik Bollmann Stefan Zierke Johannes Wagner Niklas Wagener Mareike Hermeier N.N.
Ralph Brinkhaus Andreas Lenz Rainer Kraft Matthias Rentzsch Dunja Kreiser N.N.
Volker Mayer-Lay
Obmann
Klaus Mack Christian Reck Paul Schmidt Kathrin Michel
Obfrau
N.N.
Maria-Lena Weiss Felix Schreiner
Elisabeth Winkelmeier-Becker
Vorsitzende
Wolfgang Stefinger
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20. Legislaturperiode

Im 20. Deutschen Bundestag setzte sich der Beirat aus 20 Mitgliedern zusammen. Die folgende Tabelle gibt die Besetzung zum Ende der Legislaturperiode wieder.

Weitere Informationen SPD – ordentlich, SPD – stellv. ...
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Die Gruppen Die Linke und BSW waren nicht im Beirat vertreten.

Sonstiges

Ende 2012 hat der PBNE sich einstimmig dafür ausgesprochen, angesichts des deutschen Atomausstiegs (2011, nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima) keine Hermes-Bürgschaften für Kernkraftwerkprojekte im Ausland mehr zu vergeben.[7]

Einzelnachweise

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