Pascal Schreiber

Schweizer traditionalistischer römisch-katholischer Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) From Wikipedia, the free encyclopedia

Pascal Schreiber FSSPX (* 31. Juli 1972 in Brugg, Kanton Aargau) ist ein Schweizer katholisch-traditionalistischer Geistlicher der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) und Regens des Internationalen Priesterseminars Herz Jesu in Zaitzkofen, Deutschland. Nach seiner Weihe zum Bischof am 1. Juli 2026 in Écône ohne päpstliches Mandat zog er sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu.

Leben

Pascal Schreiber verbrachte im aargauischen Wegenstetten seine Kindheit und Jugendzeit. Nach der Matura am Gymnasium Muttenz und einem Sprachaufenthalt in Frankreich trat er 1992 ins Internationale Priesterseminar Herz Jesu in Zaitzkofen, Deutschland, ein, wo er drei Jahre Spiritualität und Philosophie studierte. Anschliessend begab er sich für das Studium der Theologie ans Séminaire Interational St Pie X in Ecône, Wallis, Schweiz, wo er 1998 zum Priester geweiht wurde.[1]

In den folgenden Jahren war er als Betreuer und Rektor an verschiedenen Schulen der FSSPX sowie in der Gemeinde- und Jugendseelsorge tätig. Er absolvierte verschiedene Weiterbildungen im Bereich der Schulleitung und des Bildungswesens. 2014 wurde er zum Distriktsökonomen und 2016 zum Distriktsoberen der FSSPX für die Schweiz ernannt.[2] Seit 2020 ist er Regens[3] des Internationalen Priesterseminars Herz Jesu im oberpfälzischen Zaitzkofen. Er unterrichtet Liturgie, Liturgik und Pastoraltheologie.[4]

Er wurde am 1. Juli 2026 in Écône durch Alfonso de Galarreta zum Bischof geweiht, Kokonsekrator war Bernard Fellay.[5] Neben ihm wurden auch Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier geweiht. Die Weihen waren am 26. Mai 2026 durch den Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. Davide Pagliarani angekündigt worden.[6] Sie erfolgten ohne päpstliches Mandat und entgegen den ausdrücklichen Willen Papst Leos XIV. Sie gelten daher kirchenrechtlich als illegal, aber gültig. Weihende und Geweihte zogen sich dadurch die Exkommunikation als Tatstrafe zu.[7] Dies bestätigte das Dikasterium für die Glaubenslehre am Folgetag in einem Dekret.[8]

Publikationen

Einzelnachweise

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