Oberlausitzer Sechsstädtebund
Städtebund in der Oberlausitz vom Spätmittelalter bis zum 19. Jahrhundert
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der Oberlausitzer Sechsstädtebund war ein Bündnis, das die Städte Budissin (Bautzen), Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau 1346 schlossen, um sich gegenseitig bei der Bekämpfung von Raub und anderen schweren Verbrechen zu unterstützen. Dieser Zusammenschluss der sechs Städte war prägend für die weitere Entwicklung des Landes, vor allem in den ersten 200 Jahren bis zum Oberlausitzer Pönfall 1547. Danach hatte er nur noch geringere Bedeutung, bestand aber bis 1815.

Geschichte
Vorgeschichte
Das später Oberlausitz genannte Land zwischen der Pulsnitz im Westen und dem Queis im Osten war ab 1156 unter böhmischer Herrschaft und kam 1253 an die askanischen Markgrafen der Mark Brandenburg. Zwischen 1268 und 1329 war die Oberlausitz geteilt in Land Budissin und Land Görlitz mit je eigenem Landvogt. Das Herzogtum Görlitz brachte 1377–1396 eine erneute Trennung. Diese unterschiedlichen Rechts- und Verfassungsverhältnissen wirkten über die Wiedervereinigung hinaus noch lange nach.[1.1] Nach dem Tod des letzten askanischen Markgrafen Waldemar kehrte das Land Budissin zur Krone Böhmen zurück. In der entsprechenden Urkunde[2.1] versprach König Johann von Böhmen, Land und Städte auf immer bei der Böhmischen Krone zu halten. Diese Urkunde gilt als der Ur-Staatsvertrag der Oberlausitz, auf dem die jahrhundertelange Sonderstellung des Landes beruhte, sie war das Fundament für die Oberlausitzer Stände- und Landesverfassung.[1.2] Den östlichen Teil der Oberlausitz nahm zunächst Heinrich I. von Jauer in Besitz. Görlitz kehrte 1329 zur Krone Böhmen zurück, Zittau 1337, die übrigen Gebiete erst mit Heinrichs Tod im Mai 1346.[3.1] Damit gehörte die gesamte Oberlausitz wieder zur Krone Böhmen.
Die wirtschaftlich stärksten Städte lagen an überregionalen Handelsstraßen: Kamenz, Budissin, Löbau, Görlitz und Lauban an der Via Regia Lusatiae Superioris, Zittau an der Gabler Straße. Fernhandel und das Marktrecht waren die Grundlage ihrer Entwicklung. Seit dem 13. Jahrhundert besaßen sie Stadtrecht (Budissin 1213, Lauban um 1220, Zittau 1255, Löbau vor 1283, Görlitz vor 1303, Kamenz 1319) und erhielten im 14. Jahrhundert die Obergerichtsbarkeit (Görlitz 1303, Bautzen 1319, Löbau 1341, Zittau 1357, Kamenz 1383, Lauban 1402). Da sie nur dem König unterstanden, entsprach ihr rechtlicher Status dem der böhmischen Königsstädte. Ihr fundamentales Interesse an der Sicherung des Landfriedens war dem König ebenso nützlich wie ihre Finanzkraft. Er förderte ihre wirtschaftliche Entwicklung durch Verleihung von Markt-, Gewerbe- und Handelsrechten sowie Zollfreiheit[3.2] und machte sie zu einem Gegengewicht gegen partikularistische Tendenzen des Adels.[1.3] „In der Oberlausitz löste sich die mittelalterliche Lehnsverfassung von alten Bindungen und schuf so am Ende der askanischen Zeit die Voraussetzungen für den Übergang zum Ständestaat, der im 14. Jahrhundert zur Entwicklung gelangte.“[1.4]
Durch den Kauf von einzelnen Gütern und ganzen Dörfern in ihrem Umland erweiterten die Städte ihre Wirtschaftsbasis und sicherten die Versorgung mit Nahrungsmitteln. Daraus entwickelte sich das städtische Weichbild, in dem städtisches Recht galt – nicht nur für Bauern, sondern auch für den niederen Adel. 1306 wurden z. B. 20 Dörfer der Löbauer Gerichtsbarkeit unterstellt.[4.1] Das Privileg des Meilenrechts schützte die Städte vor Konkurrenz durch Handwerker, Märkte oder Bierbrauer im Weichbild. Von der Stadt oder einzelnen Bürgern erworbene Landgüter wurden zu vererbbarem Eigentum, damit stiegen die städtischen Rats- und Schöffengeschlechter auf die gleiche soziale Stufe wie der niedere Adel.[1.2]
Auch in der Verwaltung der Städte gab es Veränderungen. Die bisher leitenden Organe, Richter und Schöffen, verloren ihre Vormachtstellung und gaben ihre Aufgaben an gewählte Bürgermeister und Ratsmannen ab. An die Stelle des Erbrichters trat ein besoldeter städtischer Richter. Die sechs Städte waren in der Mitte des 14. Jahrhunderts weit fortgeschritten im Ausbau der Stadt und des Weichbildes, in ihrer rechtlichen Verfassung, der wirtschaftlichen Entwicklung und der kirchlichen Organisation.[5.1]
Kirchenrechtlich gehörte die Oberlausitz zum Bistum Meißen, nur Zittau unterstand dem Erzbistum Prag. Der Meißner Bischof besaß Güterkomplexe bei Göda, Stolpen und Bischofswerda. Das Archidiakonat, die Verwaltungs- und Gerichtsinstanz für die Kirchenprovinz Oberlausitz, war zwischen 1213 und 1218 zusammen mit dem Kollegiatstift Bautzen geschaffen worden.[3.3]
Die zunehmende Selbständigkeit und wirtschaftliche Stärke der Oberlausitzer Städte führte in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts vermehrt zu Übergriffen des böhmischen und sächsischen Adels gegen die Städte. Besonders Zittau musste wiederholt Angriffe adliger Nachbarn abwehren: 1329 gegen die Burggrafen von Dohna auf Burg Grafenstein, 1337 gegen Burg Tollenstein, 1339 gegen Burg Schönbüchel, 1343 gegen Johann von Michelsberg auf Burg Oybin, im gleichen Jahr drangen Bewaffnete aus Meißen in das Gebiet von Olbersdorf ein.[6.1][3.4] Die vom Adel dominierten Landgerichte ahndeten diese Gewaltakte kaum. Der König in Prag und sein Landvogt in Bautzen hatten jedoch starkes Interesse an der Friedenssicherung, sie gaben deshalb den Anstoß zur Gründung des Sechsstädtebundes.[7.1]
Städtebünde waren im Heiligen Römischen Reich seit Mitte des 13. Jahrhunderts bekannt und wurden bald auch im östlichen Teil geschlossen, so z. B. 1290 zwischen Altenburg, Chemnitz und Zwickau, sowie 1300 zwischen Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen. Mit Zustimmung des böhmischen Königs schlossen 1339 Bautzen, Löbau, Görlitz und Kamenz einen auf zwölf Jahre angelegten Landfriedensbund mit den schlesischen Städten Breslau, Ohlau, Strehlen und Neumarkt zur Sicherung der großen Handelsstraße von Leipzig nach Breslau gegen Straßenräuberei.[7.1][6.2]
Gründung des Sechsstädtebundes
Am 21. August 1346 kamen Abgesandte der Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau (das damals noch zu Böhmen gehörte) im Löbauer Rathaus zusammen, um in Gegenwart des königlichen Landvogts, Hans von Worganowitz, einen Beistandspakt zu gegenseitiger Hilfe und zum gemeinsamen Vorgehen gegen Landfriedensbrecher abzuschließen. Über den Anlass vermerkte die Urkunde, dass die Städte „großen unleidlichen Schaden von Räubern und andern schädlichen Leuten empfangen haben und noch empfangen mögen“. Hermann Knothe vermutet, dass der Landvogt aus eigenem Entschluss die Gründung des Bündnisses anregte, weil er seine vordringliche Aufgabe, die Sicherung des Landfriedens, nicht ohne die Städte leisten konnte.[6.3] Böhmen war im Sommer 1346 ohne Regenten: König Johann und sein de facto seit 1341 regierender Sohn, der spätere Kaiser Karl IV., kämpften auf Seiten Frankreichs in der Schlacht bei Crécy (26. August 1346), in der Johann fiel und Karl verwundet wurde.
Der Vertrag hatte keine bestimmte Laufzeit. 1350 wurde er auf Anregung des neuen Landvogts, Beneš von Choustník, fast wortgleich nochmals abgeschlossen, jetzt auf drei Jahre, und blieb danach ohne Erneuerung gültig. Formal war der Bundesschluss kein multilateraler Vertrag, sondern ein Geflecht gleichlautender bilateraler Abmachungen: Jede Partnerstadt übergab den anderen eine Ausfertigung ihrer Urkunde.[7.2]
Der Vertrag enthielt folgende Regelungen:[7.3]
- Ein vereinfachtes Verfahren für landschädliche Leute: Wer zum dritten Mal von unterschiedlichen Klägern in einer Gerichtssitzung eines schweren Verbrechens beschuldigt wird, gilt als überführt, ebenso wenn jemand dreimal vor den Gerichten unterschiedlicher Städte angeklagt wird.
- Wer in einer Stadt geächtet wird, soll zugleich im Rechtsgebiet der fünf anderen Städte geächtet sein.
- Die Städte vereinbarten Rechtshilfe bei der Verfolgung von flüchtigen Verbrechern, die auf frischer Tat ertappt wurden, und vereinbarten dafür einen regelmäßigen Informationsaustausch.
Der Sechsstädtebund war ein Schritt zur Vereinheitlichung des Rechtsgebiets und zur Überwindung der negativen Folgen einer territorial fragmentierten Gerichtsbarkeit. Prägend für die weitere Entwicklung der Region war weniger die konkrete Regelung des Vertrags als vielmehr die Tatsache der Zusammenarbeit der Städte. Welche Bedeutung dem Bund beigemessen wurde, zeigt die ab 1370 aufkommende Bezeichnung Sechsstädteland für die Provincia Budissinensis.
Aufstieg unter der Herrschaft des Hauses Luxemburg (1346–1420)

Eine ausdrückliche Anerkennung des Sechsstädtebundes durch Karl IV. findet sich erst in einer Urkunde[8.1] die am 26. September 1355 in Prag ausgestellt wurde. Darin heißt es: „dass wir durch Notdurft unserer Lande und unserer Städte Budissen, Gorlicz, Zittaw, Luban, Lobaw und Camencz und auch durch Gemach, Friede und Gnade aller unserer getreuen Untertanen haben schädliche Höfe und Vesten brechen und brennen lassen und gebieten“:
- diese Höfe und Vesten dürfen nicht wieder aufgebaut werden, ohne königliche Erlaubnis sollen auch keine neuen Höfe, Vesten oder Türme gebaut werden.
- Wenn Höfe oder Vesten „offenkundig beschuldigt werden böser Sachen und Dinge, so gebieten wir den Bürgern der obgenannten Städte … und verleihen ihnen vollkommene Macht, dieselben Höfe und Vesten unseretwegen zu brechen und zu brennen, als ob wir selbst gegenwärtig wären.“
- Von wem die Städte die Ausantwortung solcher Höfe oder Vesten fordern, der soll sie ihnen „ausantworten ohne Widersetzung und Widerrede“; andernfalls soll man ihn in der Städte und des Königs Acht tun.
- Wer die Bürger der Städte wegen solchen Brechens schädlicher Höfe oder Vesten verklagen will, „der soll das in denselben Städten tun und nicht anderswo und vor den Richtern und dem gewöhnlichen Recht dieser Städte“.
- Die Vögte und Amtsleute sollen den Bürgern der Städte in all diesen Dingen mit Treue und Fleiß unseretwegen und mit unserer Macht behilflich sein.
„Durch dieses Privilegium verlieh der Kaiser dem Sechsstädtebund eine Machtbefugnis, welche der des Landvoigts gleichkam, ja dieselbe zum Theil übertraf. Er setzte den Bund zum Hüter des Rechts und Gesetzes, der Ordnung und des Friedens im ganzen Land; er gab die Vollmacht, des Königs Acht auszusprechen über jeden, der den Anordnungen der Städte in Betreff der Ächter nicht Folge leistete, und sofort auch in des Königs Namen das Urteil zu vollstrecken. Er machte die Bürger dem Adel gegenüber zu Klägern, Richtern und Exekutoren in einer Person. … etwaige Klagen wegen verhängter und vollstreckter Acht sollten angebracht werden nicht etwa vor dem Landvoigt, sondern vor dem Gericht derselben Städte.“[6.4] Die spätmittelalterliche Blütezeit der Region beruhte wesentlich auf der Wahrung des Landfriedens durch das vom König auf die Städte übertragene Gewaltmonopol.[9.1]
Über die Gründe, die den Kaiser zu dieser beispiellosen Maßnahme veranlassten, gibt eine Urkunde vom 17. August 1357 Auskunft:[10.1][11.1] Der Mindener Bischof Dietrich III., den Karl IV. in die Lande Bautzen und Görlitz gesandt hatte, bestätigte, dass „mit Frevel, unrechter Gewalt und bösem Vorsatz mancherlei Morde und Totschläge geschehen sind. … Besonders weil man solche Totschläge nicht nach dem Gewissen und dem Recht gerichtet hat.“ Karl IV. gebot daraufhin, dass alle Landleute und Bürger der Lande zu Bautzen und Görlitz Morde und Totschläge allein nach dem Gewissen richten sollen, egal von wem sie begangen werden, welchen Rang, welche Ehren oder Würden derjenige auch besitzt. Wer eines offensichtlichen Mordes angeklagt ist, dürfe nicht zu einem Reinigungseid zugelassen werden.[6.5]

Zur Sicherung der freien Landstraßen richtete Karl IV. um 1355 bei dem Sechsstädtebund das Oberlausitzer Femgericht ein. Diese außerordentliche Rechtsinstanz war zuständig für schwere Verbrechen wie Raub, Brand, Mord und Mordbrand, die außerhalb der Städte auf offener Straße begangen wurden. Die vom Gericht ausgesprochene Femsacht galt im Unterschied zur städtischen Acht in der gesamten Oberlausitz.[12.1] König Wenzel IV. bestätigte 1381 den Sechsstädten das Femgericht. Als sie aber nach Wenzels Tod (16. August 1419) dessen Nachfolger, König Sigismund, um eine Bestätigung des Femgerichts baten, blieb sie wegen der beginnenden Hussitenkriege aus. Diese Bitte ist die letzte Nachricht über das Femgericht.[12.2] (Siehe auch Femgericht unten im Kapitel ‚Der Sechstädtebund in der Oberlausitzer Ständeverfassung‘).
Hussitenkriege (1420–1436)

Als nach dem Tod Wenzels IV. die Hussitische Revolution offen ausbrach, sprachen sich die Oberlausitzer Stände auf einem Landtag im Oktober 1419 anders als Böhmen für Sigismund von Luxemburg als Nachfolger auf dem Königsthron aus. Auf dem Breslauer Reichstag Anfang 1420 huldigten ihm die Sechsstädte und erhielten die Bestätigung ihrer Privilegien. Für den ersten Kreuzzug gegen die Hussiten, der Anfang April 1420 von Schlesien aus nach Prag aufbrach, stellten die Städte ein Truppenkontingent von etwa 400 Mann.[13.1] Die Streitmacht konnte Prag im Juli 1420 nicht einnehmen, die Krönung Sigismunds zum böhmischen König fand dennoch am 28. Juli 1420 im Prager Veitsdom statt. Die nachfolgende Schlacht bei Vyšehrad endete am 1. November 1420 mit einer Niederlage Sigismunds. Im Juni 1421 trat der Böhmische Landtag in Čáslav zusammen und lehnte die Thronfolge Sigismunds ab. Die Oberlausitzer Stände waren der Ladung nach Čáslav nicht gefolgt, darin sahen die böhmischen Stände einen Verstoß gegen die Lehensbindung, die sie zur Teilnahme verpflichtete. Von Mai bis Juli 1426 waren Truppen der Oberlausitz an Kämpfen bei Böhmisch Leipa und Aussig beteiligt, die mit Niederlagen endeten.[14.1]
Bei den Einfällen der Hussiten in der Oberlausitz zwischen 1427 und 1433 wurden die Höfe des Adels, Dörfer und Landstädte niedergebrannt, Felder konnten kaum bestellt werden, Gespann- und Nutztiere wurden geraubt. Auf dem Lande herrschte große Not. Das Hauptbollwerk gegen die größeren Hussitenscharen bildeten die befestigten Städte. Die Verteidiger der kleinen Städte Lauban, Kamenz und Löbau waren nicht stark genug, die Angriffe abzuwehren. Lauban wurde 1427 und 1431 erobert, Kamenz im Oktober 1429, Löbau wurde im Januar 1429 in Asche gelegt.[15.1] Hussitische Heerhaufen belagerten Görlitz 1429, 1431 und 1432, Vorstädte und Umland wurden verwüstet. Zittau war wegen seiner Lage dem Ansturm der Hussiten besonders ausgesetzt, wurde 1424, 1427 und 1429 belagert, bekam aber Unterstützung von den anderen Städten.[16.1] Die beiden Nonnenklöster in der Oberlausitz wurden ebenfalls erobert und zerstört: Kloster St. Marienthal 1427, Kloster St. Marienstern 1429.
Die Oberlausitzer wagten selbst bei Überzahl keine Angriffe gegen die Hussiten, sondern verteidigten sich nur hinter ihren Mauern. Der Widerstand war schlecht organisiert. Der Landvogt sorgte nicht für eine Zusammenfassung der recht bedeutenden militärischen Kräfte des Landes, es gab keine einheitliche Führung. Aus Geldnot konnten die Städte keine stehenden Streitkräfte halten und mussten bei Gefahr stets wieder neue Kräfte zusammenziehen. Der Sechsstädtebund lockerte sich während des Krieges und bewährte sich nicht, vor allem Görlitz verweigerte vielfach den Beistand. Mit den schlesischen Herzogtümern und der Markgrafschaft Meißen wurden mehrfach Bündnisverträge geschlossen, 1427 und 1430 kämpfte Kräfte von dort in der Oberlausitz. Truppen der Sechslande kamen 1422 und 1426 den Meißnern, 1428 und 1430 den Schlesiern zu Hilfe. 150 Reiter des deutschen Ritterordens unterstützten 1427 Zittau, Erfurter Hilfstruppen halfen 1427 und 1428.[16.2]
Zur die Stärke der Hussitenheere ermittelte Richard Jecht folgende Zahlen: 1427 standen 4000 hussitische Kämpfer an den Grenzen der Oberlausitz, bei Bunzlau und Löwenberg standen im Mai 1427 14.000 Mann, am Zug in die Ober- und Niederlausitz im Oktober 1429 waren 8600 Mann beteiligt, die durch 5000 Mann im Westen der Oberlausitz unterstützt wurden, 1432 waren etwa 10.000 Mann am großen Zug nach Brandenburg beteiligt. Zur Truppenstärke der Oberlausitzer heißt es 1444, sie seien mit 9000 Mann in Böhmen eingefallen. Im Mai 1427 schickte Görlitz 1900 Mann den Zittauern zu Hilfe. „Die Oberlausitz hätte also gar wohl allein mit ihren Truppen den größten Hussiteneinfällen widerstehen können. Doch waren ihre Gesamtkräfte nie mobil, wenn der Einmarsch erfolgte, und nie vereint und wurden nie nach einem einheitlichen festen Willen gelenkt.“[16.3] Bis 1428 war man sich einig, dass den Hussiten mit aller Kraft Widerstand geleistet werden müsse. Aber viele schlesische Fürsten und Städte, darunter Breslau, hatten seit 1427 gütliche Vereinbarungen mit den Hussiten geschlossen, ebenso Teile der Niederlausitz und die Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg und Friedrich II. von Sachsen. Die Oberlausitz hingegen setzte alle Kräfte zur Verteidigung ein. Nur Bautzen und Kamenz schlossen im Oktober 1429 einen zeitweiligen Frieden mit den Hussiten und im Frühjahr 1432 neigten Kamenz, Zittau und der oberlausitzische Adel einer solchen Vereinbarung zu, nur Görlitz war konsequent dagegen.[16.4]
Die hussitische Koalition brach auseinander, als Verhandlungen mit dem Basler Konzil 1434 zur Anerkennung der Kelchkommunion, einer wesentlichen Forderungen der Utraquisten, führten und in den Basler Kompaktaten fixiert wurden. Auf dem Landtag von Iglau wurde dieses Vertragswerk am 5. Juli 1436 zwischen den Ständen und Sigismund bestätigt. Sigismund wurde als König von Böhmen anerkannt und konnte faktisch erst jetzt seine Herrschaft in Böhmen antreten.[17.1] Damit endeten die Hussitenkriege.
Zeit der schwachen Königsherrschaft in Böhmen (1437–1490)
Das Ende der Hussitenkriege bedeutete im Gebiet der Sechsstädte keine Rückkehr zu den früheren Verhältnissen. Vor allem fehlten Schutz und Rückhalt durch den böhmischen König. Nach dem Tod König Sigismunds (1437) und seines Nachfolgers Albrecht II. (1439) war der böhmische Königsthron praktisch vakant. Ladislaus Postumus, der nachgeborene Sohn und rechtmäßige Nachfolger Albrechts II., war ein Kleinkind und stand unter der Vormundschaft des römisch-deutschen Königs Friedrich III., der ihn in Wien festhielt. Die Sechsstädte mussten jetzt die Politik ihrer Nachbarn im Blick behalten. Denn den sächsischen, brandenburgischen und schlesischen Herrschern schien die Gelegenheit für ihre Ambitionen auf die beiden Lausitzen jetzt besonders günstig, zumal Friedrich III. sie darin unterstützte. Im September 1448 übertrug er das Pfandrecht an der Nieder-Lausitz auf seinen Schwager, den sächsischen Kurfürsten Friedrich II., und ernannte ihn kurz darauf auch zum Landvogt der Oberlausitz. Aber die böhmische Kanzlei war ihm zuvorgekommen, hatte sofort nach dem Tod des Landvogts Albrecht von Kolditz im August 1448 die Vogtei an dessen Brudersohn Hans von Colditz übertragen, und die Oberlausitzer Stände hatten ihn umgehend am 14. September angenommen.[6.6][18.1]

Nachdem die böhmischen Stände am 27. April 1452 den Utraquisten Georg von Podiebrad zum Landverweser Böhmens gewählt hatten, versuchte Friedrich III. dem zu Podiebrad haltenden Hans von Colditz die Bautzener Landvogtei zu entreißen. Er stellte in Venedig eine Reihe von Urkunden aus, in denen er zunächst zwei schlesische und später zwei oberlausitzische Adlige zu Verwesern der Bautzener Vogtei ernannte und die Sechsstädte zu Gehorsam ermahnte. Aber die Urkunden wurden offenbar nicht an die Empfänger weitergeleitet.[6.7][18.2] Ladislaus Postumus ernannte Hans von Colditz 1452 zum Vogt, der das Amt bis 1454 innehatte.[6.6][18.1]
Ladislaus Postumus wurde am 28. Oktober 1453 gekrönt, die Abgesandten der Oberlausitz huldigten ihm in Prag. Nach seinem frühen Tod erhob im Frühjahr 1458 Herzog Wilhelm III. von Sachsen Anspruch auf den böhmischen Thron. Die Oberlausitzer Stände, zur Unterstützung seiner Bewerbung aufgefordert, setzten durch, dass er in seiner Bewerbungsurkunde die Selbständigkeit der Oberlausitz ausdrücklich anerkannte.[6.8]
Eine böhmische Adelsversammlung wählte am 2. März 1458 Georg von Podiebrad zum König von Böhmen. Die Wahl war von Anfang an heftig umstritten, weil der Wahlakt die Regeln der böhmischen Königswahl verletzte, weil Podiebrad die dynastische Legitimation fehlte und weil er als Anhänger der hussitischen Reformation in den Augen seiner Gegner ein Ketzer war.[19.1] Die Sechsstädte huldigten Podiebrad erst 1459, nachdem Papst Calixt III. sein Königtum anerkannt hatte und der sächsisch-böhmische Konflikt im Vertrag von Eger beigelegt war.
Die Sechsstädte unterstützten Podiebrad in dem Bemühen, die Niederlausitz der Brandenburger Pfandherrschaft zu entziehen und sie wieder direkt der böhmischen Krone zu unterstellen. Als es deswegen 1461 zum Krieg kam, stellten sie Truppen in beachtlicher Stärke. Richard Jecht schätzt, dass die Sechsstädte für die Heerfahrt des Zdenko von Sternberg gegen Cottbus im September 1461 etwa 500 Soldaten und die gleiche Anzahl Hilfskräfte schickten. Mit dem Gubener Frieden (3. Juni 1462) kam die Nieder-Lausitz wieder zu Böhmen mit Ausnahme der Herrschaften Cottbus, Peitz, Teupitz und Bärwalde sowie der Anwartschaft auf Beeskow–Storkow, die dem Kurfürsten als böhmische Lehen zugestanden wurden.[20.1][18.3]
Nach 1462 wurden beiden Lausitzen zum Spielball widerstreitender Interessen. Auf der einen Seite bestand die Gefahr, dass König Georg die Oberlausitz den sächsischen Herzögen überschreibt, die noch lange Zeit auf seiner Seite standen. Andererseits gab es 1468 ein Angebot des päpstlichen Legaten Rudolf von Rüdesheim, an den Brandenburger Kurfürsten, beide Lausitzen, Schlesien und die böhmische Krone zu übernehmen.[18.4]
Der Einfluss rivalisierender Parteien zeigt sich deutlich im Wechsel der Landvögte. Nach dem Tod Heinrichs IV. von Rosenberg († 1457) wurde das Amt erst 1459 mit Johann von Wartenberg († 1464) wieder besetzt. Den nächsten Landvogt, Beneš Kolowrat auf Libštejn, ernannte Georg von Podiebrad Anfang 1465 und wies ihn an, den Sechsstädten die übliche Bestätigung der Privilegien zu verweigern, ein Indiz für geplante Veränderungen.
1466 wurde Podiebrad von Papst Paul II. mit dem Bann belegt. Im Jahr darauf riefen Kaiser und Papst den ungarischen König Matthias Corvinus zu Hilfe gegen Podiebrad. Im Juni 1467 sagten sich die Sechsstädte von Podiebrad los.[18.5] Rudolf von Rüdesheim drängte die Oberlausitzer Stände, Landvogt Beneš Kolowrat abzusetzen, und Jaroslav von Sternberg als Landvogt anzunehmen, dessen Vater Zdenko von Sternberg Führer der Opposition gegen Podiebrad in Böhmen war.[6.9] Landvogt Jaroslav verfolgte die Anhänger Podiebrads in der Oberlausitz mit besonderer Strenge. Im September 1467 zog er mit einem Heer von etwa 4000 Mann, das Städte und Land bereitstellen mussten, gegen Schloss Hoyerswerda, wo der Standesherr Friedrich von Schönburg Parteigänger Podiebrads um sich scharte. Nach zehnmonatiger Belagerung musste sich die Burgbesatzung ergeben, die Veste wurde geschleift.[21.1] Als die Städte später Klage erhoben gegen Jaroslavs selbstherrliches Auftreten, enthob ihn König Matthias Ende 1470 seines Amtes.[6.10]
Auf Vorschlag der katholischen Grünberger Allianz ließ sich Matthias Corvinus am 3. Mai 1469 in Olmütz zum Gegenkönig in Böhmen wählen. Die Sechsstädte huldigten ihm Ende Mai in Breslau. Manche Historiker deuteten diese Huldigung als Loslösung der Oberlausitzer Stände von Böhmen, andere betonten, dass die Huldigung dem gewählten – und 1477 vom Kaiser legitimierten – König von Böhmen galt; die Oberlausitz war nicht von der Krone Böhmen getrennt, sondern nur vom böhmischen Kernland.[18.6]

Am 22. März 1471 starb Georg von Podiebrad. Schon im Mai wählte der böhmische Landtag in Kuttenberg den 15-jährigen Vladislav, Sohn des polnischen Königs Kasimir IV. Andreas und Urenkel Kaiser Sigismunds, zum böhmischen König. In seiner Wahlkapitulation erkannte er die Basler Kompaktaten und damit die utraquistische Kirche in Böhmen an. Matthias Corvinus schickte eine Streitmacht von etwa 2000 Mann nach Mähren, darunter auch ein Kontingent der Sechsstädte, um Vladislav den Weg zur Krönung in Prag zu versperren. Am 22. August 1471 wurde Vladislav im Prager Veitsdom gekrönt. Im Krönungseid verpflichtete er sich, das Prager Erzbistum mit einem Utraquisten zu besetzen und Priester für diese Kirche weihen zu lassen.[21.2] Die Repräsentanten Schlesiens und beider Lausitzen hatten Einladung zur Krönung erhalten, waren ihr aber ferngeblieben.[21.3]
Die kriegerischen Auseinandersetzungen um die Böhmische Krone, in die auch die Oberlausitzer hineingezogen wurden, kamen bis zum Frieden von Olmütz (1479) nicht zur Ruhe. 1473 scheiterten Friedensverhandlungen in Troppau zwischen Matthias Corvinus, Polen, Ungarn, Böhmen, Schlesien und beiden Lausitzen.[21.4] Zwischen 1474 und 1477 kämpfte Matthias Corvinus in Schlesien gegen den polnischen König Kasimir und den böhmischen König Vladislav. Im Mai 1477 erschienen Einheiten König Vladislavs vor Löbau, Görlitz und Bautzen, im Juni belehnte Kaiser Friedrich III. Vladislav mit Böhmen und allen Nebenländern einschließlich der Oberlausitz.[21.5] Im Frieden von Olmütz trat Matthias alle Besitzungen in Böhmen an Vladislav ab. Dieser übertrug an Matthias alle Besitzungen in Mähren, in Ober- und Niederschlesien und in beiden Lausitzen. Beide Herrscher sollten in den ihnen somit zuerkannten Ländern den Titel als König von Böhmen führen. Außerdem wurde ein Verfahren festgelegt, wie beim Tod eines des beiden Könige die Länder der Krone Böhmen unter dem überlebenden König wieder zusammenzuführen waren. Mit diesem Frieden begann eine anerkannte Regierung des Königs Matthias über die böhmischen Nebenländer. Noch in Olmütz bestätigte er den Ländern ihre Privilegien.
Auf dem Landtag in Breslau im Oktober 1479 zeigten der Bautzener Bürgermeister Balthasar Pretsch und im Anschluss alle Ober- und Niederlausitzer Deputierten ein bemerkenswertes Zeichen ihres Selbstbewusstseins und ihrer unbedingten Zugehörigkeit zur Krone Böhmen: Sie verweigerten die Unterzeichnung eines von König Matthias vorgelegten Reverses, weil sie es als ein Zeichen des Misstrauens ansahen, dass sie die bereits geleistete Huldigung wiederholen sollten. Auch stimmten sie dem Vertrag von Olmütz nicht zu, weil eine Klausel der Nachfolgeregelung sie zwingen könnte, an der Seite Ungarns gegen Böhmen zu kämpfen. Verhandlungen darüber zogen sich ohne ein Einlenken der Lausitzer bis 1480 hin.[21.6]

Um die Verwaltung seiner Länder zu verbessern, unterstellte König Matthias 1481 die Ober- und Niederlausitz dem Oberlandeshauptmann der niederschlesischen Herzogtümer, Georg von Stein, und setzte ihn zudem als Landvogt der Ober- und Niederlausitz ein. Die Oberlausitzer Stände sahen darin eine Gefährdung ihrer Autonomie.[21.7] Georg von Stein ließ 1483–1486 im Auftrag des Königs am Sitz des Landvogts, der Bautzener Ortenburg, ältere Bauten abreißen und ein dreiflügeliges Hauptgebäude mit dem Matthiasturm als Torturm, neu errichten. An der östlichen Turmfront ließ er das monumentale Relief des Königs anbringen.
Matthias Corvinus starb am 6. April 1490 in Wien. König Vladislav schickte Georg Berka von Dubá nach Bautzen, wo die dort versammelten Stände ihre Bereitschaft zur Huldigung erklärten, wenn zuvor ihre Privilegien bestätigt und Georg von Stein als Landvogt abgelöst würden. Eine zur gleichen Zeit eingegangene Einladung des Bischofs von Breslau zur Fortführung der engen Verbindung mit Schlesien und zu einem Fürstentag in Breslau ließen sie unbeantwortet. Dabei zeigte sich aber eine Spaltung im Bund der sechs Städte: Die Görlitzer Abgeordneten verweigerten ihre Zustimmung, sehr zum Unmut des königlichen Gesandten wie auch der anderen Städte, die Vladislav am 25. Mai in Prag huldigten, während Görlitz erst am 9. Juni huldigte. Damit wurde die Oberlausitz auch real wieder ein Bestandteil des böhmischen Königreiches. Schon am 27. April hatten die Mannschaften des Bautzener Weichbilds und Bautzener Ratsleute Georg von Stein zur Übergabe des Schlosses aufgefordert, wenige Tage später verließ er Bautzen.[21.8]
Streit um städtische Privilegien, Konflikte im Sechsstädtebund, Pönfall (1490–1547)
Rivalitäten, die zwischen dem Adel und den Städten seit Gründung des Sechsstädtebunds schwelten, entwickelten sich in den 1490er Jahren zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen, die ihre Ursache vor allem in der Prosperität der Städte hatten, während der Landadel ranghöchste politische Macht im Land blieb. Lange Zeit waren „die Stände – Standesherrschaften, Geistlichkeit, Landadel und Städte – bestrebt, ihre Probleme ohne die Zuhilfenahme des Herrschers zu lösen und dadurch ihre relative Selbständigkeit zu wahren.“[22.1] Nun wurde aber immer öfter versucht, Veränderungen der Machtbalance durch Anrufung des Königs herbeizuführen. Hauptstreitpunkte waren die Kompetenz der städtischen Gerichte und die Verteilung der Steuerlast zwischen den Ständen. Aber auch zwischen den Städten brachen Konflikte auf, die bis vor den König getragen wurden und den Bestand des Sechsstädtebunds in Gefahr brachten.
Bierkrieg und die Gefahr eines Zerfalls des Sechsstädtebunds
Die sechs Städte besaßen in ihren Weichbildern je unterschiedliche Privilegien für den wirtschaftlich wichtigen Bierausschank. Die nicht immer eindeutigen Formulierungen führten wiederholt zu Konflikten. Zu einem regelrechten Bierkrieg bis zum drohenden Zerfall des Sechsstädtebunds führte der Streit zwischen Görlitz und Zittau. Das Görlitzer Privileg von 1367 besagte, dass Kretschame innerhalb des Weichbilds nur Görlitzer Bier ausschenken durften. 1488 änderte der Görlitzer Rat seine Handhabung dieses Privilegs, verbot jegliche Einfuhr fremden Bieres und bestrafte zuwiderhandelnde Kretschmer. Er stellt sich damit gegen ein Privileg König Wenzels von 1413, dass in den Sechsstädten Einfuhr und Verkauf des Zittauer Bieres nicht behindert werden sollen. Der Görlitzer Adel und die fünf Städte erhoben daraufhin Klage bei König Matthias, der lediglich das alte Ausschankverbot im Görlitzer Weichbild bestätigte. Görlitz interpretierte dies aber als absolutes Einfuhrverbot für fremdes Bier, Zittau protestierte dagegen und behielt die seit Generationen geübte Praxis bei. 1491 überfiel eine Anzahl Görlitzer Bürger eine Zittauer Bierfuhre, zerstörte die Fässer und ließ das Bier auslaufen. Zittau sandte einen reitenden Boten mit einem Fehdebrief nach Görlitz und überfiel die zu Görlitz gehörenden Dörfer Wendisch Ossig[23] und Heidersdorf. Beide Städte wandten sich an König Vladislav, der den Spruch von 1489 nochmals bestätigte. 1497 verklagte Görlitz die Zittauer abermals wegen der Überfälle auf die Dörfer, und König Vladislav verurteilte Zittau zur Zahlung von 300 Gulden an Görlitz. Zittau verweigerte die Zahlung, weil gemäß damaliger Rechtsauffassung die Stadt danach als ehrlos gegolten hätte. Stattdessen erklärte Zittau seinen Entschluss, aus dem Sechsstädtebund und dem Oberlausitzer Staatsverband auszutreten und sich wieder unmittelbar der Krone Böhmen zu unterstellen. Um diesen Schritt zu verhindern, schlossen der Adel der gesamten Oberlausitz und die fünf Städte (außer Görlitz) 1498 einen Einigungspakt, in dem sie beschworen, als ein unzertrennbares Glied zusammenzustehen und der Krone Böhmen einverleibt zu bleiben. Etwaige Klagen gegeneinander wolle man ausschließlich vor dem Landvogt und dem Gericht von „Land und Städten“ verhandeln und nur Berufungssachen vor den König bringen. Dieser Punkt war klar gegen Görlitz gerichtet, das sich 1498 hinter dem Rücken der anderen Städte das Privileg verschafft hatte, sich direkt an den König wenden zu dürfen. Mit einer zweiten Urkunde verpflichteten sich die Bürgermeister und Räte aller sechs Städte – auch Görlitz – untrennbar beieinander zu bleiben und die Bierfuhren wie von Alters her zu handhaben. Da Görlitz immer noch auf den 300 Gulden bestand, übernahmen die gesamte Oberlausitzer Ritterschaft sowie Bürgermeister und Räte von Bautzen, Lauban, Löbau und Kamenz die Zahlung der Summe. Mit diesem deutlichen Bekenntnis zum Sechsstädtebund war der Zerfall abgewendet.[6.11]
Streit um die Kompetenzen der Gerichte
Der Oberlausitzer Ritterschaft war die Unterstellung unter die Gerichtsbarkeit der Städte in ihrem Weichbild von jeher ein Dorn im Auge. Der Konflikt verschärfte sich am Ende des 15. Jahrhunderts, die Städte überschritten immer öfter ihre Kompetenzen und der Adel suchte Unterstützung beim König, um die städtische Obergerichtsbarkeit ganz abzuschaffen. So wehrten sich z. B. in den 1480er Jahren die Burggrafen von Dohna auf Burg Grafenstein gegen Übergriffe des Görlitzer Gerichts auf ihr Gut Radmeritz im Görlitzer Weichbild. Zur selben Zeit verlangten die Herren von Gersdorff auf Baruth und auf Gersdorf die Obergerichtsbarkeit in ihren Landstädten und Märkten im Görlitzer Weichbild.[6.12] Görlitz erreichte 1502, dass König Vladislav im Weichbild Görlitz alle Obergerichtsbarkeit des Adels aufhob. Im Streit um ihre Städte im Weichbild von Görlitz und Bautzen rief die gesamte Ritterschaft der Oberlausitz den König an, der 1510 in Kuttenberg zugunsten der Ritterschaft die Befugnisse aller städtischen Gerichte beschränkte. Die intensiven Bemühungen der Städte führten 1514 zur Rücknahme des Kuttenberger Spruchs. Danach suchten beide Seiten, Streit nicht mehr durch königliche Entscheidungen, sondern durch gütliche Vergleiche beizulegen.[6.13]
Einen grundlegenden Angriff gegen die Zweistände-Ordnung der Oberlausitz versuchte Leuther von Schreibersdorf 1519 auf dem Landtag zu Bautzen. Er beantragte, statt der bisherigen zwei künftig vier Stände mit je eigener Stimme einzuführen: Herren, Prälaten, Mannschaft und Städte. Die Städte, denen dadurch völlige Entmachtung drohte, konnten durch ihren entschiedenen Widerstand den Vorschlag abwehren, auch der König lehnte derart radikale Änderungen ab.[6.14]

1524 erreichte Landvogt Karl von Münsterberg eine Einigung zwischen Städten und Landschaft bezüglich der Obergerichtsbarkeit und der Steueraufteilung. Aber schon bei der Krönung Ferdinands I. zum König von Böhmen am 24. Februar 1527 in Prag überreichte der Bautzener Amtshauptmann Nicolaus von Gersdorff eine umfangreiche Klageschrift der Ritterschaft gegen die Städte und bat, die übliche Bestätigung der Privilegien für Adel und Städte erst nach der Entscheidung über die Klage zu erteilen. Nach langen Verhandlungen wurden mit dem ersten Prager Vertrag (1530) die meisten Vorrechte der Städte außer Kraft gesetzt. Aber dank geschickter Diplomatie und großzügiger Spenden erhielten die Städte 1533 die Bestätigung ihrer Privilegien. Nach erneuter Klage des Adels einigten sich beide Parteien auf den zweiten Prager Vertrag (1534), der die hergebrachten Privilegien aufrechterhielt, aber möglichem Missbrauch besser vorbeugen sollte. Der Adel versuchte diesen Vertrag wieder umzustoßen, ein neuer Prozess begann. Die Entscheidung des Königs, die decisio Ferdinandea vom 8. Februar 1544, ordnete in dieser Frage nochmals einen neuen Rechtsgang an, der bis zum Pönfall 1547 nicht zum Abschluss kam.[6.15]
Die Mitleidung
Seit dem Ende des Hussitenkrieges war eine große Zahl von Gütern, die früher der Landschaft gehörten, an die Städte gefallen. Diese Güter „litten mit der Stadt“, d. h. die von ihnen aufzubringenden Steuern wurden auf das Steuersoll der Stadt angerechnet. Bei unverändertem Steueranteil der Landschaft hatte das eine höhere Steuerlast für die Güter im Besitz des Adels zur Folge. Der Adel verlangte, dass von der Stadt erworbene Güter weiterhin mit der Landschaft leiden sollten. Auch diese Auseinandersetzungen zogen sich über Jahrzehnte hin. Görlitz und Bautzen wurde die Mitleidung mit der Stadt 1475 durch König Matthias und nochmals 1492 durch König Vladislav bestätigt. 1524 einigten sich Landschaft und Städte, dass künftig von den Städten erworbene Güter weiterhin mit der Landschaft leiden. Die decisio Ferdinandea (1544) entlastete die Landschaft durch die Festlegung, dass die Herren auf Hoyerswerda, Seidenberg und Muskau, die bisher gar keine Steuern gezahlt hatten, künftig mit der Landschaft leiden sollten. Außerdem wurde eine Taxation aller Güter angeordnet, um die außerordentlichen Steuern künftig gerechter zu erheben. Noch im gleichen Jahr einigten sich Städte und Landschaft darauf, dass jeder Stand die Hälfte der Steuer aufzubringen hat. Eine von König Ferdinand bereits 1532 angeordnete allgemeine Schätzung aller Grundstücke ergab für die städtischen Grundstücke einen Wert 1,46 Mio. Mark und 1,60 Mio. Mark für die Landschaft. Davon war bis 1544 jährlich 1 Prozent als Vermögenssteuer zu entrichten, danach 1,2 Prozent.[6.16]
Pönfall
Als der erste deutsche Religionskrieg, der Schmalkaldische Krieg, 1546 ausbrach, war in den Sechsstädten und beim größten Teil des oberlausitzischen Adels bereits die Reformation eingeführt. Am 12./14. Januar 1547 erließ König Ferdinand ein allgemeines Aufgebot an alle Untertanen in Böhmen und den Nebenländern, sie sollten „bei Vermeidung eines Pönfalls“ Truppen bereitstellen gegen den drohenden Einfall des sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich I. in die Niederlausitz. Dass es eher um einen Krieg gegen die im Schmalkadischen Bund zusammengeschlossenen protestantischen Fürsten und Städte ging, blieb unerwähnt. Der oberlausitzische Adel bewilligte ein Kontingent von 1000 Mann zu Ross, die Sechsstädte 500 Mann zu Fuß für die Dauer von zwei Monaten.[6.17]
Der Adel sandte sein Kontingent Ende Januar ab, die Städte am 25. Februar. Als die ab diesem Tag laufende Zweimonatsfrist fast um war, fragten die Sechsstädte auf einem Landtag zu Budissin, ob man dem König nicht die am 24. April fällige Entlassung der oberlausitzischen Truppen ankündigen sollte. Die Vertreter der Landschaft und der Bautzener Amtshauptmann Ulrich von Nostitz erklärten das für unnötig, der Landtag beschloss, dass beide Stände ihre Söldner nicht über die bewilligte Frist hinaus beim Heere belassen. Einen Tag vor Fristablauf sandte Ferdinand aus dem Heerlager bei Oschatz ein Schreiben an die Sechsstädte: Weil ihr Fähnlein „ihrer aufgerichteten Bestellung nach nunmehr ausgedient“ hätte, sei es sein „gnädiges Begehr“, die Städte möchten ihr Fähnlein noch zwei Monate im Felde lassen. Die Städte hatten aber bereits Abgeordnete mit dem auszuzahlenden Sold an das Heer geschickt, die auftragsgemäß am 24. April die städtische Truppe entließen. Aber an diesem 24. April 1547 fand die entscheidende Schlacht bei Mühlberg statt, in der das kaiserliche Heer die Truppen des Schmalkaldischen Bundes besiegte. Aus Ferdinands Sicht hatten die Städte ihn während des Kampfes gegen den Feind verlassen. Der oberlausitzische Adel beließ entgegen dem gemeinsamen Landtagsbeschluss seine Reiter beim König und stand damit hoch in dessen Gunst und Gnade.[6.18][14.2] Für den Ausgang der Schlacht hatten die 500 Mann städtische Fußtruppen in einem Herr von 30.000 Mann keinerlei Bedeutung.[24.1]
Als die Städte einige Tage später Ferdinands Schreiben erhielten, schickten sie eiligst 4000 Gulden an den König, dass er – schneller als sie – neue Söldner anwerben könne. Aber der König nahm das Geld ebenso wenig an wie mehrere Wagen Proviant, die ihm die Städte im Mai sandten.[6.19]
Im Juni besetzte Ferdinand nach kurzen Kämpfen die aufständische Stadt Prag. Die böhmischen Städte und Teile des Adels hatten sich dem königlichen Aufgebot vom Januar widersetzt und einen oppositionellen Ständebund geschlossen. Jetzt ging der König an die Bestrafung des Widerstands, vor allem der Städte. Ein Gerichtstribunal, dem auch die oberlausitzischen Adligen Christoph von Dohna und Ulrich von Nostitz angehörten, entzog den Städten alle Privilegien, Landgüter und Geschütze, verhängte hohe Strafgelder und ließ einige Anführer hinrichten.[25.1] Die Stände mussten praktisch auf das Widerstandsrecht verzichten, die Urteile des königlichen Appellationsgerichts anerkennen und dem dynastischen Erbrecht der Habsburger zustimmen.[26] Ferdinand verfolgte eine Regierungskonzeption, die auf dem zentralistischen Prinzip beruhte und mit dem Prinzip des Ständestaates zusammenstoßen musste.[25.2] „Positive staatliche Gewalt sah er [Ferdinand] offenbar nur in der königlichen Gewalt mit ihrem Apparat (Hofpartei, Ämter, Kammer), nicht aber zugleich in der Repräsentation der Stände, die für ihn eher einen potentiellen oppositionellen Störfaktor darstellten ….“[27]
Dieses Konzept lag auch der Bestrafung des Sechsstädtebunds zugrunde. Am 9. August erhielt jede Sechsstadt eine Anklageschrift und eine Vorladung: Bürgermeister, Richter und Räte sowie die Ältesten der Handwerke hatten am 1. September in Prag vor dem König und seinen Räten zu erscheinen. Die Anklage auf Hochverrat enthielt zwölf Punkte von unterschiedlichem Gewicht: Schwer wogen die Entlassung der Städtischen Knechte am Tage der Entscheidungsschlacht und die Veruntreuung von Kirchenkleinodien im Zuge der Reformation – wie z. B. in den Franziskanerklöstern Bautzen und Kamenz –, während andere Punkte unbedeutende Vorfälle der letzten Monate oder alte Vorwürfe des oberlausitzischen Adels zu Steuer- und Rechtsfragen betrafen. Eine Abschrift der Anklage ging an die oberlausitzische Landschaft, die aufgefordert wurde, Bevollmächtigte zu der Verhandlung nach Prag zu schicken. Obwohl keine urkundlichen Beweise vorliegen und der Prozess nur mündlich geführt wurde, waren schon die Zeitgenossen überzeugt, dass der oberlausitzische Adel an der Anklage beteiligt war. Insbesondere der Bautzener Amtshauptmann Ulrich von Nostitz wurde bezeichnet als „ausbündiger Erzfeind der Städte, der all dieses Unglücks der vornehmste Anstifter war“.[6.20]
Die 81 Deputierten der Sechsstädte erschienen am 5. September 1547 zur öffentlichen Audienz vor dem König. Auf dringendes Anraten des Landvogts Zdislav Berka von Dubá und Ulrichs von Nostitz verzichteten sie auf die Vorlage ihrer Verteidigungsschriften, unterwarfen sich dem König auf Gnade und Ungnade und verzichteten damit auf alle Rechtsmittel. Zwei Tage darauf erging das Urteil: (1) Die Städte hatten alle Privilegien, Freiheiten, Ordnungen und Statuten auszuliefern, ebenso die Zünfte. (2) Alles Geschütz, Munition und Pulver, sowie alle Stadtlehen und Landgüter waren sofort an den König auszuliefern. (3) Die Städte hatten auf ewige Zeit ein Biergeld zu entrichten und mussten (4) für entwendete Kirchenkleinodien und eingezogene Kirchenlehen eine Strafsumme von 100.000 Gulden erlegen (Görlitz 40.000, Bautzen und Zittau je 20.000, Lauban 10.000, Löbau und Kamenz je 5000). Die Deputierten mussten das Urteil sofort unterschreiben, einige Ratsherren wurden nach Hause geschickt, um die erste Hälfte der Strafgelder zusammenzubringen, die anderen bis dahin inhaftiert. Eine königliche Kommission, zu der auch Ulrich von Nostitz gehörte, überwachte vor Ort die Ablieferung der Waffen und Kirchenkleinodien, der Privilegien und Stadturbarien und die Übergabe sämtlicher Stadtgüter.[6.21] Die Städte verloren die freie Ratskür, eine besondere Kommission setzte 1548 überall neue Räte ein und erließ eine neue Stadtordnung, die städtischen Richter setzte der König ein, die städtische Obergerichtsbarkeit wurde den Landgerichten in Bautzen, Görlitz und Zittau übertragen. Auch die Landrichter bestimmte der König, Schöffen kamen aus dem Adel. Berufung war nur am neue geschaffenen Appellationsgericht in Prag zulässig. Als fiskalische Oberbehörde wurde 1548/49 die Landeshauptmannschaft der Oberlausitz errichtet mit Ulrich von Nostitz als erstem Landeshauptmann, dem zweithöchsten Amt nach dem Landvogt.
„Die Vergeltung war ein Generalangriff des Königs, unterstützt vom Adel der Lausitz, und galt letztlich der Vernichtung des Sechsstädtebundes von 1346 und seiner partikularrechtlichen Sondernormen in der Stadtverfassung.“[28.1] „Man wollte die Städte durch Entziehung all ihrer Besitzungen, ihrer Rechte, ihres Einflusses außerhalb der Stadtmauern zu völliger politischer Ohnmacht herabdrücken; man wollte durch Einziehung aller bisher städtischen Güter und Einnahmequellen die landesherrlichen Revenuen vermehren und durch einheitliche Administration der städtischen Angelegenheiten und der gesamten Obergerichtsbarkeit den Einfluss der Regierung im Lande erhöhen, man wollte den Adel von der bisherigen teilweisen Abhängigkeit von den Städten, welche durch die städtische Obergerichtsbarkeit, das Meilenrecht etc. bedingt war, befreien und ihm für die Zukunft das politische Übergewicht über seine alten Gegner verleihen.“[6.22]
Unmittelbare Folgen des Pönfalls waren eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der wirtschaftliche Niedergang der Städte. Die städtische Ordnung war beeinträchtigt, weil die Gerichte nicht mehr funktionierten, die städtischen Büttel keine Waffen hatten und die neu eingesetzten Räte unerfahren waren. Die Wirtschaft litt an akutem Geldmangel wegen der hohen Geldstrafe. Der Verlust der Landgüter führte zu einer schwierigen Versorgungslage, schwächte aber auch die Kreditwürdigkeit der Städte, denn sie hatten ihre Kredite durch die Landgüter abgesichert. Da Zunftordung und Meilenrecht aufgehoben waren, siedelten sich Handwerker zunehmend auf den Dörfern an, zum Nachteil der städtischen Gewerbe. Der Kaufkraftverlust traf am Ende auch den Adel, der seine Produkte nicht mehr absetzen konnte.[29.1] Im Weichbild von Zittau, Görlitz und Lauban begann damals die Ausbreitung der Leinenweberei, die den Landstrich auf lange Zeit prägte.[6.23]
Von verschiedenen Seiten wurde der König mit Bitten bestürmt, die drakonischen Strafmaßnahmen gegen die Städte zu lockern. 1557 bekamen die Städte die Ratskür zurück, bis 1559 noch mit der Auflage, die Liste der Ratskandidaten zuvor in Prag bestätigen zu lassen. Schon 1549 wurden Güter im näheren Umkreis der Städte zurückgegeben, aber nicht die Obergerichtsbarkeit. In der Folgezeit nahmen die bereits hoch verschuldeten großen Städte hohe Kredite auf, um Dörfer und Güter zurückzukaufen, bevor sie an den Adel verschenkt oder verkauft wurden. Die drei kleineren Städte Kamenz, Löbau und Lauban konnten das nicht leisten und blieben arm.[6.24] 1558–1561 wurden Güter im Besitz der Städte oder ihrer Bürger vom Lehnsgut wieder in vererbbares Eigentum umgewandelt. 1562 regelte Kaiser Ferdinand die Kriminaljustiz in der Oberlausitz neu, die Obergerichtsbarkeit wurde den Sechsstädten und allen Ständen, die sie schon früher besessen hatten, zurückgegeben. Die Städte bekamen wieder die Blutgerichtsbarkeit über ihre Bürger und die Untertanen auf ihren Dörfern, aber nicht über den Adel. 1561 ratifiziert der Kaiser eine neue Landesverfassung der Oberlausitz, die die Grundzüge der alten weitgehend übernahm und im Wesentlichen bis 1815 in Kraft blieb.[6.25]
Bis zum Ende des Sechsstädtebunds
Zwar konnten die Städte ihre wirtschaftliche Position im folgenden Jahrzehnt wieder festigen, ihren Einfluss in der Landespolitik erlangten sie aber nicht wieder. In konfessioneller Hinsicht hatte weder der Schmalkaldische Krieg noch der Pönfall zu einem Wandel in der Oberlausitz geführt.
Durch den Prager Frieden von 1635 kamen Ober- und Niederlausitz an das Kurfürstentum Sachsen. Mit der Teilung des Königreiches Sachsen wurde 1815 auch die Oberlausitz geteilt, Görlitz und Lauban fielen an Preußen. Damit ging der Sechsstädtebund nach fast 500 Jahren unter. Er war das am längsten bestehende deutsche Städtebündnis. Die beim Königreich Sachsen verbliebenen Städte gingen den „Vierstädtebund“ ein, der jedoch geringe Bedeutung hatte und 1868 endete. 1991 fanden sich die Bürgermeister der sechs Städte und der Stadt Zgorzelec zur 770-Jahr-Feier der Stadt Löbau zusammen und besiegelten den Sechsstädtebund neu als Zusammenschluss für die gemeinsame touristische Vermarktung der Region.[30]
Der Sechstädtebund in der Oberlausitzer Ständeverfassung
Der Sechsstädtebund trat als zweiter politischer Stand dem Adelsstand gegenüber. Zum Adelsstand, der sogenannten Landschaft, gehörten neben den Inhabern der vier Standesherrschaften (Hoyerswerda, Königsbrück, Muskau, Seidenberg) die ritterbürtigen Aftervasallen und jene Bürger der freien Städte, die Landgüter erworben hatten.
„Landvogt, Sechsstädtebund und Femgericht waren die stärksten Zentralinstanzen im Land, wobei dem Städtebündnis das größte politische Gewicht zukam. … Hauptziel des Sechsstädtebundes war die Gewährleistung des Landfriedens, seine Gegner waren die im Lande ansässigen Adligen, die durch Fehden und Überfälle den Handelsverkehr im Land gefährdeten. Der Bund nahm so in verschiedener Weise Funktionen des Landesherrn, des böhmischen Königs, wahr, die dieser weder selbst noch durch seinen Landvogt einlösen konnte.“[14.3] Besonders die Nachfolger Karls IV. konnten der Oberlausitz kaum Aufmerksamkeit widmen, weil sie um ihre Anerkennung im Reich kämpfen mussten oder durch innerböhmische Probleme, die Personalunion mit Ungarn und die Abwehr der Truppen des Osmanischen Reichs gebunden waren. Andererseits wählten die Städte als Streitschlichter und Vermittler oft Adlige, wie umgekehrt die Städte von Adligen als Vermittler angerufen wurden. Görlitz schloss 1428 mit seiner Ritterschaft ein Schutzbündnis, in dessen Folge sich Adlige vielfach als Söldnerführer anwerben ließen.[31.1]
Die Landvögte waren auf die Städte angewiesen, auf ihr Vermögen, wenn schnell Geld beschafft werden musste, und auf ihre Heeresmacht, wenn Truppen zu stellen oder äußere Feinde abzuwehren waren. Umgekehrt sicherten sich die Städte die Gunst der Vögte als wichtige Fürsprecher beim König. Ihre Privilegien ließen sie sich von jedem neuen Landvogt schriftlich bestätigen. Sie konnten einen Landvogt sogar ablehnen, wie das Beispiel des 1423 von König Sigismund ernannten Apel von Vitzthum zeigt.[13.2]
Wenn Beratungsbedarf bestand, trafen sich die Vertreter der Sechsstädte auf Einladung Bautzens zu einem Städtetag, Versammlungsort war wegen seiner zentralen Lage meist Löbau. Themen der Beratungen waren gemeinsame Heerfahrten gegen Landfriedensbrecher einschließlich der Kostenaufteilung, Entstehung unbefugter neuer Märkte, Behinderung von Straßen durch Städte oder Fürsten, neue Steuerforderungen des Königs, aber auch Streitigkeiten der Mitgliedsstädte untereinander. Üblicherweise berieten die Städte zunächst getrennt in drei Gruppen: Bautzen mit Kamenz und Löbau, Görlitz mit Lauban, Zittau allein. Danach wurden die drei Ergebnisse zusammengebracht und gemeinsam beraten.[14.3][31.2]
Zur Beratung allgemeiner Landesangelegenheiten berief der Landvogt einen Ständetag ein, auf dem die Ritterschaft durch ihre Ältesten vertreten war, die Städte durch ihre Ratsdeputierten. Themen waren Grenzstreitigkeiten und kriegerische Auseinandersetzungen mit Nachbarländern, vom König befohlene Heerfahrten, Abschluss von Bündnissen und wirtschaftliche Konflikte mit adligen Herrschaftsträgern. So z. B. der Streit mit der Markgrafschaft Meißen über den Grenzverlauf an der Pulsnitz (1392 beigelegt); die Abwehr meißnischer Positionen im Land, als 1405 der Meißner Markgraf Wilhelm der Reiche das Kamenzer Schloss kaufen wollte, und 1426 beim Versuch des sächsischen Kurfürsten Friedrich I., die Herrschaft Königsbrück zu erwerben. Oberlausitzer Landestruppen griffen in Sinne der Rechts- und Friedenssicherung zwischen 1383 und 1413 mehrfach in Angelegenheiten der Markgrafschaft Lausitz ein.[14.4] Auch beim Ständetag berieten Städte und Ritterschaft zunächst separat und kamen erst danach zusammen.[31.3]
Die vom König geforderten Steuern und Abgaben galten ursprünglich ungeteilt dem gesamten Land, wurden aber spätestens seit 1408 aufgeteilt: die Ritterschaft hatte ein Viertel zu tragen, die Städte drei Viertel. Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen einigten sich Städte und Landschaft 1544 darauf, dass jeder Stand die Hälfte der Steuer aufzubringen hat. Die Abgaben bestanden aus der feststehenden Rente oder Gulde und dem außerordentlichen Ungeld, das bald den größeren Teil der Abgaben ausmachte. Über die Höhe des Ungelds musste der König jedes Mal mit den Städten verhandeln, die das Bewilligungsrecht hatten. Es war den Städten überlassen, wie sie die Abgaben untereinander aufteilten, üblicherweise trugen Görlitz, Bautzen mit Lauban und Zittau mit Kamenz je ein Drittel, was ihrer Wirtschaftskraft entsprach. Löbau trug nur einen kleinen Teil, hatte aber die Städtetage auszurichten.[31.4] Görlitz hatte um 1420 etwa 7700 Einwohner, sein Weichbild umfasste etwa 250 Dörfer, Löbau hatte um 1432 etwa 1270 Einwohner.[13.3]
Zwischen 1360 und 1416 kam es in den Sechsstädten wiederholt zu Unruhen der Handwerker, denen es um Zunftautonomie, Brauerlaubnis, Steuerfragen und um ihre Vertretung im Rat ging. Trotz harter Bestrafung durch den König („Bautzener Blutgericht“ 1408) konnten sie verschiedene ihrer Forderungen durchsetzen.[14.5]
Die Gerichtsverhältnisse in der Oberlausitz waren sehr verwickelt. Ein frühes, dem Sechsstädtebund verliehenes Sondergericht war das Oberlausitzer Femgericht. Karl IV. richtete es um 1355 zur Durchsetzung der außerordentlichen Privilegien ein, die er den Sechsstädten verliehen hatte. Das Femgericht war zuständig für schwere Verbrechen (Raub, Brand, Mord und Mordbrand), die außerhalb der Städte auf offener Straße begangen wurden. Eine Gründungsurkunde ist nicht bekannt, ein erster Hinweise auf das Femgericht findet sich 1357 im Görlitzer Achtsbuch.[12.3] Im März 1381 bestätigte König Wenzel IV. den Sechsstädten, dass sie das „Femgericht … wie das Herr Karl … König zu Böhmen, … gesetzt hat, auch weiterhin haben sollen“,[12.4] Anfangs wurde das Gericht von den Städten getragen, in der ersten Zeit bildete der Städtetag selbst das Femgericht.[6.26] Um seine Akzeptanz und Durchsetzungsfähigkeit zu erhöhen, wurde seit 1380 der Adel stärker eingebunden, der auch den Femrichter stellte. 1390 wird mit Czaslaus von Gersdorff erstmals ein adliger Femrichter erwähnt. Seit dieser Zeit bestimmte der Adel den Femrichter und zwei Schöffen, die Städte ernannten eine nicht näher bekannte Zahl von Schöffen und behielten damit ihren Einfluss. Das Verfahren des Oberlausitzer Femgerichts war – im Gegensatz zu westfälischen Femgerichten – öffentlich, über den Verfahrensgang ist allerdings nichts bekannt. Die vom Gericht ausgesprochene Acht, die Femsacht, galt im Unterschied zur städtischen Acht in der gesamten Oberlausitz.[12.5] 1409 ernannte König Wenzel IV. – einem gemeinsamen Vorschlag von Städten und Adel folgend – Heinrich Schaff (auf Särichen im Weichbild Görlitz) zum Femrichter sowie Witschel von Doberschütz (auf Purschwitz im Weichbild Bautzen) und Heinrich von Nostiz (auf Oderwitz im Weichbild Zittau) zu Schöffen.[12.6] 1419 wählten Land und Städte gemeinsam einen neuen Femrichter und einen Femschöffen. In diesem Jahr wurde das Femgericht noch zweimal in Görlitz abgehalten. Nach Wenzels Tod (16. August 1419) baten die Sechsstädte seinen Nachfolger, König Sigismund, um eine Bestätigung des Femgerichts, die aber wegen der beginnenden Hussitenkriege ausblieb. Diese Bitte ist die letzte Nachricht über das Femgericht.[12.2]
Höchstes Gericht war ab den 1470er Jahren das Gericht von Land und Städten (kurz Landgericht, später auch judicium ordinarium genannt) unter dem Vorsitz des Landvogts in Bautzen, das für Streitfälle zwischen einzelnen Landständen, zwischen den Städten sowie zwischen den Rittern eines Weichbildes und der Weichbildstadt zuständig und zugleich Appelationsinstanz war. Besetzt war es mit den Landesältesten der Ritterschaft und Abgeordneten der Stadträte.[6.27] Die seit Mitte des 15. Jahrhunderts in Görlitz und Bautzen ansässigen Hofgerichte für Lehens- und Zivilsachen des Adels waren vermutlich spezielle Abteilungen des Landgerichts.[6.28]
Die Kompetenzen der Stadtgerichte oder Erbgerichte waren bei den einzelnen Städten sehr unterschiedlich geregelt. In Bautzen wie in Görlitz gehörten vor das Stadtgerichten die Bürger der Stadt in allen Zivil- und Kriminalsachen, aber auch jeder – gleich ob Ritter, Bürger oder Bauer – der in der Stadt oder im Weichbild auf frischer Tat ergriffen wurde. In anderen Fällen war für Rittermäßige das Landgericht zuständig. Ob die Bauern der Stadtdörfer vor das Stadtgericht oder das Landgericht gehörten, war in Bautzen zwischen der Stadt und dem Adel umstritten. Das Görlitzer Gericht war außerdem für alle schweren Kriminalverbrechen (Mord, Raub, Brand, Diebstahl, Verrat) von Bürgern, Bauern und Rittermäßigen im Weichbild zuständig. Vor das Stadtgericht in Löbau gehörten neben den Bürgern auch sämtliche im Weichbild liegenden Dörfer einschließlich der Ritterschaft. Das Stadtgericht in Kamenz war nur für die Bürger der Stadt zuständig. Die Ritterschaft der Kamenzer Umgebung gehörte vor das Landgericht, über die Bauern ihrer Dörfer besaß sie zumeist die Obergerichtsbarkeit. In Zittau und Lauban war das Stadtgericht für alle Bürger und auch für die Ritter und Bauern im Weichbild zuständig.[6.29]
Literatur
- Joachim Bahlcke (Hrsg.): Geschichte der Oberlausitz. Herrschaft, Gesellschaft und Kultur vom Mittelalter bis zum Ende des 20. Jahrhunderts. 2. Auflage. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2004, ISBN 3-935693-46-X, S. 99–141 (Volltext in der Google-Buchsuche)
- Kamenzer Geschichtsverein (Hrsg.): Pönfall der Oberlausitzer Sechsstädte. Kamenz 1999, ISBN 3-932890-03-5. S. 41–50.
- Martin Reuther: Verfassung und Verwaltung in der Oberlausitz bis zum Beginn des Sechsstädtebundes 1346. In: Martin Reuther (Hrsg.): Oberlausitzer Forschungen – Beiträge zur Landesgeschichte. Koehler & Amelang, Leipzig 1961, S. 81–107.
- Richard Gelbe: Herzog Johann von Görlitz. (= Dissertation an der Universität Leipzig). Dünnhaupt, Görlitz 1883. Werkansicht Sachsen.digital
- Hermann Knothe: Urkundliche Grundlagen zu einer Rechtsgeschichte der Oberlausitz von ältester Zeit bis Mitte des 16. Jahrhunderts. Görlitz 1877. In: Neues Lausitzisches Magazin. 53. 1877. S. 161–421. (SLUB Dresden)
- Friedrich Theodor Richter: Geschichte des Pönfalls der Oberlausitzischen Sechsstädte. In: Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften (Hrsg.): Neues Lausitzisches Magazin. Band 13, Görlitz 1835, S. 5–144. (Volltext in der Google-Buchsuche)