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Todesfall Hanna Wörndl

Todesfall, der einen Justizirrtum verursachte From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Todesfall Hanna Wörndl am 3. Oktober 2022 erlangte Bekanntheit, als die 23-jährige Medizinstudentin in der bayrischen Gemeinde Aschau im Chiemgau durch einen Sturz in den Bärbach starb, der wegen Hochwassers reißend strömte.

In dem als „Eiskeller-Mordprozess“ bekanntgewordenen Verfahren vor dem Landgericht Traunstein wurde Sebastian T. rechtsfehlerhaft zu einer Jugendstrafe von neun Jahren wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung an der Studentin verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nach erfolgreicher Revision auf.[1] In einem neuen Verfahren wurde T. freigesprochen. Bis dahin saß er 946 Tage (vgl. § 7 Abs. 3 StreG) in der Justizvollzugsanstalt Traunstein.[2]

Objektive Ereignisse in der Nacht zum 3. Oktober

In der Nacht zum 3. Oktober ging die in Rumänien studierende junge Frau in der Diskothek Eiskeller feiern. Sie holte um 2:19 ihre Jacke aus der Garderobe ab und unterhielt sich vor dem Club einige Minuten mit Freundinnen, die ihr eine Mitfahrgelegenheit anboten. Um 2:27 Uhr machte sich Wörndl alleine auf den Heimweg zum nahe gelegenen Elternhaus. Dabei stürzte sie in den Bärbach, der in die Prien mündet. Ihre Leiche wurde am selben Tag um 14:26 Uhr 11,4 Kilometer flussabwärts in der Prien mit schweren Kopfverletzungen und beidseitigen Frakturen an den Schulterdächern aufgefunden.[3] Die Obduktion stellte Ertrinken als Todesursache fest.[4] Teile der Kleidung von Wörndl fehlten. Sie wies eine Blutalkoholkonzentration von 2,06 Promille auf.[5] Das Verletzungsbild stimmt laut Gutachten der Verteidigung unter anderem mit Sechskantmuttern an einem Stauwehr überein.[6][7]

Ermittlungsarbeit und Öffentlichkeitsfahndung

Zur Ermittlung des Geschehens wurde die sechzigköpfige Sonderkommission Club eingerichtet, die Personen mit Kontakt oder Bezug zu Wörndl in drei Gruppen einteilte und hinsichtlich eines sich erhärtenden Tatverdachts ermittelten.

In einer Öffentlichkeitsfahndung wurde ab dem 19. Oktober aufgrund übereinstimmender Zeugenangaben nach einem Jogger gesucht, der im mutmaßlichen Tatortbereich gesehen worden war. T. meldete sich am 20. Oktober als Zeuge bei der Polizei, da er am Tag der Deutschen Einheit in der Nähe der Diskothek joggte.[8] Er wurde als Zeuge belehrt und am 21. Oktober und 10. November als solcher vernommen. T. überreichte auch seine Fitnessuhr, die allerdings keine Daten in der besagten Nacht aufgezeichnet hatte. Für die Ermittler ergab sich nach den zwei Vernehmungen kein Tatverdacht zulasten von T.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein beantragte den Erlass eines Haftbefehls gegen T. aufgrund der Zeugenaussage von Verena R., einer Freundin des T., der gegenüber er Täterwissen offenbarte.[9] Am 18. November 2022 wurde der Haftbefehl gegen T. vollstreckt und er in Untersuchungshaft genommen.

Juristische Aufarbeitung

Vor der 2. Jugendkammer[10] des Landgerichts Traunstein begann der Prozess gegen Sebastian T. In der Anklageschrift wurde ihm heimtückischer Mord[11] vorgeworfen, wofür er Wörndl mit einem Stein niedergeschlagen habe.[5] T. soll sie dabei aus sexuellen Motiven getrieben von hinten angegriffen haben und ihr dann über ihr kniend mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben.[12] Es sei zum Kampf mit der körperlich unterlegenen Wörndl gekommen, die noch einen Notruf abgesetzt haben soll. Zur Sexualtat kam es nicht, jedoch soll T. sein bewusstloses Opfer zur Verdeckung seines Versuchs in den Bach geworfen haben.[10] Die Gerichtsmedizin München wertete die Verletzungen als Spuren einer Gewalttat.[13] Das Gericht erkannte nach diesem Indizienprozess auf Jugendstrafe von neun Jahren aufgrund gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord in Verdeckungsabsicht.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob die Verurteilung am 1. April 2025[14] wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies zur Neuverhandlung an eine andere Kammer der urteilenden Instanz. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht tauschte sich im Januar 2024 während der Beweisaufnahme mit der Staatsanwaltschaft über die Würdigung der Erkenntnisse aus, ohne die Verteidigung von T. mit einzubeziehen. Dies begründe den Eindruck, „dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm [dem Angeklagten] gegenüber verhielt“.[1] T. wurde am selben Tag aus der Justizvollzugsanstalt entlassen.[15] Die Art der Verhandlungsführung der Verteidigung führte zu einer Strafanzeige durch die Eltern des Opfers, u. a. wegen des Vorwurfs, Aktendaten an Medien zu geben.[16]

Die Verteidigung von T. ließ für die Neuverhandlung drei Gutachten in Auftrag geben, da in der ersten Hauptverhandlung die Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt worden waren. Ein Gutachten zu den fünf Riss-Quetsch-Wunden am Schädel der Verstorbenen belegte, dass diese gleichförmigen, 24 mm großen Verletzungen von einem Schütz der Oberprienmühle.[17] Darüber hinaus attestierte ein durch die 1. Jugendkammer in Auftrag gegebenes aussagepsychologisches Gutachten dem Belastungszeugen Adrian M.,[18] dem gegenüber Sebastian T. in Untersuchungshaft die Tat gestanden haben soll, eine Persönlichkeitsstörung und stufte seine Aussage aufgrund zahlreicher Widersprüche als unglaubhaft ein.[19][20] Aufgrund des forensich-psychiatrischen Gutachtens wurde der Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts am 20. Juni 2025 aufgehoben und T. am selben Tag aus der Haftanstalt entlassen.[19]

Die Neuverhandlung der Anklage im September 2025 geschah aufgrund räumlicher Kapazitäten im Amtsgericht Laufen vor der 1. Jugendkammer des zuständigen Gerichts.[6][21] Das genaue Geschehen jener Nacht konnte nicht aufgeklärt werden, allerdings, dass T. nicht die strafrechtliche Verantwortung für den Tod von Wörndl trägt. Sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten Freispruch. Das Verfahren endete daher mit einem Freispruch.[22] Für die zu Unrecht in Haft eingesessene Zeit wird Sebastian T. nach dem StreG entschädigt.[23]

Die Vorsitzende äußerte dem Angeklagten gegenüber, dass ihm das Rechtssystem großes Unrecht zugefügt habe.[24] Dem Angeklagten konnte kein Mord nachgewiesen werden, dennoch gehen die Strafverfolgungsbehörden weiterhin davon aus, dass Wörndl einem Gewaltverbrechen zum Opfer fiel.[25] Für Sebastian T. ist aufgrund des rechtskräftig gewordenen Freispruchs Strafklageverbrauch eingetreten. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln seit März 2026 wegen Mordes gegen Unbekannt.[25]

Einzelnachweise

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