Transgeschlechtliche Menschen im Nationalsozialismus
From Wikipedia, the free encyclopedia
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden transgeschlechtliche Menschen strafrechtlich verfolgt, aus dem öffentlichen Leben gedrängt und zu Detransitionen gezwungen. Ebenso wurden sie in Konzentrationslagern inhaftiert und ermordet, wobei die genaue Zahl der Opfer bis heute ungeklärt ist. Obwohl Faktoren wie die Einstufung als „arisch“, eine (bezogen auf das Geburtsgeschlecht) vermeintlich heterosexuelle Orientierung oder die prognostizierte „Arbeitsfähigkeit“ die konkreten Haft- und Lebensbedingungen verbessern konnten, entzog der NS-Staat transgeschlechtlichen Menschen weitgehend jeglichen rechtlichen Status.
Vom Ende des Ersten Weltkriegs bis 1933 hatten transgeschlechtliche Menschen noch beispiellose Freiheiten genossen. Insbesondere in Berlin entwickelte sich eine florierende transgeschlechtliche Subkultur. Nach dem Preußenschlag von 1932 und der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 wurden Treffpunkte und Organisationen für transgeschlechtliche Personen wie die Eldorado-Nachtclubs und das Institut für Sexualwissenschaft jedoch oft gewaltsam aufgelöst. Sowohl Transmänner als auch Transfrauen gerieten durch die verschärfte Anwendung der Paragraphen 175 und 183 ins Visier der Behörden. Bücher und Schriften über transgeschlechtliche Erfahrungen oder medizinische Erkenntnisse wurden als „undeutsch“ vernichtet.
Das Schicksal transgeschlechtlicher Personen während der NS-Zeit war lange Zeit weder in der historischen Forschung noch in der Erinnerungskultur ein Thema. Erst Anfang der 2020er Jahre setzte sich die Anerkennung transgeschlechtlicher und allgemein auch queerer Menschen als Opfer des Nationalsozialismus durch.
Terminologie
Der Begriff transgender (im Englischen und als Lehnwort auch im Deutschen) wurde erst 1965 geprägt und setzte sich erst in den 1990er Jahren als universelle Bezeichnung durch.[1] Das deutsche Wort Transsexualismus (im Englischen als transsexual adaptiert) wurde 1923 von Magnus Hirschfeld geprägt, fand jedoch erst 30 Jahre später durch die Arbeit von Harry Benjamin weite Verbreitung.[2] Vor der Etablierung dieser Begriffe wurde im Deutschen das Maskulinum Transvestit für transfeminine Personen und das Femininum Transvestitin für transmaskuline Personen verwendet.[3] Da zu jener Zeit keine alternativen Bezeichnungen verbreitet waren, identifizierten sich die meisten transgeschlechtlichen Menschen in der westlichen Welt selbst als „Transvestiten“.[4][5] In der modernen Fachliteratur wird weitgehend der Begriff „transgeschlechtlich“ oder „transgender“ verwendet, da er die Geschlechtsidentität dieser Personen präziser beschreibt.[6] Im Nachhinein ist es nur schwer oder gar unmöglich zu bestimmen, welche der heutigen Pronomen transgeschlechtliche Personen oder Transvestiten damals bevorzugt hätten; daher ist es gängige Praxis, jene Pronomen zu verwenden, die mit dem historisch überlieferten Geschlechtsausdruck übereinstimmen (d. h. männliche Pronomen für maskulin auftretende Personen und weibliche Pronomen für feminin auftretende Personen).[7]
Vorgeschichte
Gesellschaftliche Situation


In der Weimarer Republik (1918–1933) erlangten transgeschlechtliche Menschen Freiheiten und Rechte, die im damaligen Europa beispiellos waren.[8] Die Schlüsselfigur dieser Entwicklungen war der deutsch-jüdische Arzt und Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld, der 1897 das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee – die erste Organisation zur Entkriminalisierung der Homosexualität – und 1919 das Institut für Sexualwissenschaft in Berlin gründete. Weitere namhafte Aktivisten für die Rechte transgeschlechtlicher Menschen in dieser Zeit waren Friedrich Radszuweit, ein Verleger, der 1920 den Bund für Menschenrecht gründete, und Max Spohr, einer der ersten Verleger von LGBT-Medien.
Ein Gesetz, das das Transgeschlechtlichsein explizit unter Strafe stellte, existierte zu dieser Zeit nicht. Allerdings gab es den Paragraphen 175, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern kriminalisierte, und den Paragraphen 183 (Sittenwidrigkeit/grober Unfug). Diese wurden gelegentlich auch gegen transgeschlechtliche Personen angewandt, sofern eine „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ geltend gemacht wurde. Im Jahr 1908 hatte Hirschfeld die Berliner Polizeiführung überzeugt, betroffenen Personen sogenannte „Transvestitenscheine“ auszustellen, um sie im öffentlichen Raum vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen – eines der frühesten Beispiele für eine staatliche Anerkennung transgeschlechtlicher Menschen.[9]
Bedingt durch die liberalere Gesetzgebung und die starke queere Subkultur Berlins in den 1920ern gehörte auch Transgeschlechtlichkeit zum Stadtbild. Im Jahr 1930 erschien mit Das 3. Geschlecht das weltweit erste Transgender-Magazin im Verlag von Friedrich Radszuweit.[10] Ebenso veröffentlichte die lesbische Zeitschrift Die Freundin regelmäßig Beilagen für Transfrauen.[11] Außerdem ermöglichte die Rechtslage der Weimarer Republik in einigen Fällen offizielle Vornamensänderungen.
Frühe Gegenbewegungen
Die Homosexuellenbewegung und das Institut für Sexualwissenschaft waren wiederholt mit Anfeindungen konservativer und kirchlicher Kreise sowie der NSDAP konfrontiert. Jene warfen queeren Menschen „Dekadenz“ vor und sahen in ihnen einen Verstoß gegen traditionelle Familienwerte. Die Idee der Emanzipation queerer Menschen galt insbesondere den Nationalsozialisten als „undeutsch“.[12]
Auch Hirschfeld persönlich wurde in der Presse und bei politischen Veranstaltungen angegriffen. Nach einem tätlichen Angriff in München im Jahr 1921 drohte ihm eine völkische Zeitung offen mit dem Tod. Im Jahr 1929 wurde er im NS-Hetzblatt Der Stürmer in einer Karikatur von Philipp Rupprecht aufgrund seiner sexualwissenschaftlichen Thesen, seiner Homosexualität und seiner jüdischen Herkunft antisemitisch diffamiert.[13]
Haltung der Nationalsozialisten zu transgeschlechtlichen Menschen
Generell stufte die nationalsozialistische Ideologie transgeschlechtliche, nichtbinäre oder anderweitig von den Geschlechterrollen abweichende Identitäten als Geisteskrankheiten ein, die geheilt werden könnten und sollten.[14] Ein erklärtes Ziel der Nationalsozialisten bestand darin, im Gegensatz zur liberaleren Weimarer Republik traditionelle, konservative Geschlechterrollen in der deutschen Gesellschaft wiederherzustellen und rigide durchzusetzen. Dies bedeutete die Unterdrückung transgeschlechtlicher Identitäten sowie jeglichen geschlechtsuntypischen Verhaltens, wie etwa maskulin auftretender Lesben oder effeminierter schwuler Männer. Innerhalb des Rechtssystems wurde „Transvestitismus“ oder eine transgeschlechtliche Identität in Verfahren wegen Homosexualität oft als Strafschärfungsgrund gewertet. Dies führte dazu, dass Transfrauen oft noch härtere Strafen drohten, als wenn sie lediglich als homosexuelle Männer eingestuft worden wären. Dennoch konnten transgeschlechtliche Menschen auch dann verfolgt werden, wenn die NS-Behörden sie nicht für homosexuell hielten.[15][16]
Obwohl Transfrauen im Nationalsozialismus vor dem Gesetz und von den Strafverfolgungsbehörden als crossdressende Männer behandelt und häufig auf Grundlage desselben Paragraphen 175 wie homosexuelle Männer verhaftet und verurteilt wurden, argumentiert die Historikerin Laurie Marhoefer, dass die NS-Behörden Transfrauen nicht einfach nur für schwule Männer hielten. Zwar weigerten sich die NS-Sicherheitskräfte das Geschlecht von Transpersonen anzuerkennen, die besondere Härte, mit der sie insbesondere Transfrauen drangsalierten lasse jedoch darauf schließen, dass sie durchaus zwischen cis- und transgeschlechtlichen Personen unterschieden.[17] Die Historiker Matt Fuller und Leah Owen weisen wiederum darauf hin, dass die unterschiedlichen Begründungen der Nationalsozialisten für die Verfolgung queerer Menschen im Allgemeinen eine wiederkehrende Gleichsetzung von Trans-Themen und Homosexualität zeigen.[18] Jedoch wurden in einem Dokument zur Arbeitsaufteilung der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung „Transvestiten“ als eigener Zuständigkeitsbereich aufgeführt – getrennt von „allen Erscheinungsformen der Homosexualität“ und der „Bekämpfung aller Feinde des positiven Bevölkerungswachstums“.[19] Bodie Ashton, Professor für deutsche Geschichte und LGBT-Geschichte an der Universität Erfurt, bezeichnet das Verständnis der NS-Regierung von transgeschlechtlichen Menschen deshalb als „weitgehend inkonsistent“.[20]
Laut Fuller und Owen waren transmaskuline und transfeminine Personen einer uneinheitlichen Behandlung ausgesetzt. Ein maskulines Auftreten von Personen, denen bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen worden war, wurde stark stigmatisiert. Die NS-Frauenschaft veröffentlichte 1934 ein Buch, das davor warnte, dass geschlechtliche Uneindeutigkeit „Degenerationserscheinungen einer fremden Rasse darstellen, die der Fortpflanzung feindlich gegenüberstehen und aus diesem Grund dem Volk schaden. Gesunde Rassen verwischen die Geschlechtsunterschiede nicht künstlich“. Heinrich Himmler beklagte zudem 1937 eine „widerwärtige Katastrophe, die junge Mädchen und Frauen maskulinisiert, sodass im Laufe der Zeit der Unterschied zwischen den Geschlechtern, die Polarität, verwischt wird. Von da an ist der Weg zur Homosexualität nicht mehr weit“. In Einzelfällen transmaskuliner Personen zeigt sich diese Inkonsistenz deutlich: Eine Person wurde zu einer Zwangs-Detransition gezwungen, eine andere wurde im Konzentrationslager Lichtenburg inhaftiert und zehn Monate später mit einer Genehmigung der Gestapo entlassen, die das Tragen von Männerkleidung erlaubt. Einer weiteren Person wurde nach einer medizinischen Untersuchung und dem Versprechen, niemals homosexuelle Beziehungen eingegangen zu sein, das Tragen von Männerkleidung sogar ganz ohne formelle Genehmigung gestattet.[21]
Transgeschlechtliches Leben unter der NS-Herrschaft

Verfolgung
Am 10. Oktober 1936 wurde per Erlass von Heinrich Himmler die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung ins Leben gerufen, um Richtlinien für die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität festzulegen; die Koordinierung der Verfolgung transgeschlechtlicher Menschen fiel im Allgemeinen ebenfalls in deren Zuständigkeitsbereich. Konkret war die Reichszentrale laut NS-Regierung dafür zuständig, „bei der Ausgestaltung der kriminalpolizeilichen Behandlung sexueller Entarteter“ wie „Transvestiten, Fetischisten u. a.“[22] mitzuwirken. Dennoch behielt auch das Homosexuellen-Dezernat der Gestapo eine gewisse Zuständigkeit im Bereich transgeschlechtlicher Personen. Insgesamt war die Zahl der von den Nationalsozialisten verfolgten transgeschlechtlichen Personen vermutlich niedriger war als die Zahl der verfolgten homosexuellen Männer.[23]
Das NS-Regime ging brutal gegen die Trans-Community vor und deportierte viele transgeschlechtliche Menschen in Konzentrationslager. Darüber hinaus wurden mehrere von transgeschlechtlichen Menschen herausgegebene Zeitschriften verboten, obwohl einige wie Das 3. Geschlecht bereits nach dem Tod von Friedrich Radszuweit im März 1932 ihr Erscheinen eingestellt hatten. Bis Anfang 1933 mussten die Eldorado-Nachtclubs schließen. Unter der NS-Herrschaft wurde die überwiegende Mehrheit der in der Weimarer Zeit ausgestellten „Transvestitenscheine“ für ungültig erklärt oder von der Polizei schlicht ignoriert.[24] In seinem 1938 erschienenen Buch Ein Beitrag zum Problem des Transvestitismus befürwortete der Anatom Hermann Voss die nationalsozialistische Verfolgung transgeschlechtlicher Menschen.[25]
Die rassistische Ideologie spielte eine wesentliche Rolle bei der Behandlung transgeschlechtlicher Menschen durch das NS-Regime. Laut dem Historiker Zavier Nunn konnten transgeschlechtliche Personen vor den schlimmsten Gewalttaten der Nationalsozialisten verschont bleiben, wenn sie als „arisch“ galten und nicht als homosexuell eingestuft wurden (d. h. wenn sie sich ausschließlich zum anderen als dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht hingezogen fühlten). Zudem konnten sich ihre Lebensbedingungen verbessern, wenn sie zu nützlicher Arbeit fähig waren. Nunn führt die Fallstudie einer transgeschlechtlichen lesbischen Person namens R. an, die von den Nationalsozialisten als arisch, nicht-homosexuell und gute Arbeitskraft eingestuft worden war. Sie wurde 1938 verhaftet, aber nach zwei Jahren Haft unter der Annahme entlassen, dass sie eine Detransition vollziehen würde. R. hielt sich jedoch nicht daran, setzte ihr nonkonformes Verhalten fort und wurde 1941 erneut verhaftet. Am 10. November 1941 wurde R. in die Heilanstalten in Berlin-Wittenau eingewiesen, um sich einer Konversionstherapie zu unterziehen, damit sie ein im Sinne der Nationalsozialisten funktionierendes Mitglied der „Volksgemeinschaft“ werden könne. Sie blieb in Wittenau bis zu ihrem mutmaßlichen Suizid am 12. März 1943.[26]
Denunziation
Bedingt durch die Schwierigkeit, transgeschlechtliche Personen zu identifizieren, denen ein unauffälliges Passing gelang, war die NS-Regierung in hohem Maße auf Denunziationen aus der Bevölkerung angewiesen. In Deutschland war zu dieser Zeit die Vorstellung verbreitet, transgeschlechtliche Menschen seien von Natur aus betrügerisch, da sie ihr Leben „in Verkleidung“ führten, was manche Deutsche dazu veranlasste, sie bei den NS-Behörden anzuzeigen.[27] Viele Deutsche denunzierten queere und transgeschlechtliche Menschen jedoch auch aus eigener ideologischer Überzeugung.[28]
Inhaftierung in Konzentrationslagern
Viele transgeschlechtliche Menschen wurden in Konzentrationslagern inhaftiert und ermordet, wobei die genaue Zahl der Opfer ungeklärt ist. Da heterosexuelle Transfrauen von den Nationalsozialisten als Teilgruppe homosexueller Männer angesehen wurden, deren Lebensweise im Nationalsozialismus vollständig unterdrückt werden sollte, gerieten sie besonders ins Visier. Selbst wenn transgeschlechtliche Personen nicht in Konzentrationslager deportiert wurden, war es ihnen im öffentlichen Leben fast ausnahmslos untersagt, transgeschlechtlich aufzutreten. Es ist mindestens ein Fall dokumentiert, in dem ein transgeschlechtliche Deutsche vermutlich durch eine erzwungene Detransition in den Suizid getrieben wurde.[29] Einzelne Polizeidirektionen gingen gezielt gegen transgeschlechtliche Personen vor. Im Zuge der Massenverhaftungen homosexueller Männer im KZ Fuhlsbüttel im Jahr 1933 wies die Stadt Hamburg ihre Polizeibehörden am 11. November 1933 an, „besonders die Transvestiten zu beobachten und sie je nach Erfordernis in Konzentrationslager zu verbringen“.[30]
Ein schwuler Überlebender des Konzentrationslagers Lichtenburg, Kurt von Ruffin, erinnerte sich, dass das Lagerpersonal transgeschlechtliche Menschen oft mit besonderer Verachtung behandelte. Neu ankommenden Transfrauen wurden die Frauenkleider vom Leib gerissen, gefolgt von Demütigungen und Misshandlungen. Von Ruffin berichtete zudem von einem Vorfall, bei dem eine Transfrau gezwungen wurde, sich auszuziehen, woraufhin ihr Kopf so lange in eine schmutzige Latrine gedrückt wurde, bis sie ertrank.[31]
Lucy Salani war die einzige bekannte italienische transgeschlechtliche Person, die die Haft in den Konzentrationslagern, darunter dem KZ Dachau, überlebte; sie starb 2023. Mindestens eine österreichische Transfrau, in den Akten als Bella P. bezeichnet, wurde nach einer Verurteilung wegen „widernatürlicher Unzucht“ in ein Konzentrationslager eingewiesen.[32] Eine weitere Transfrau, die unter dem Namen „H. Bode“ erfasst war, wurde im KZ Buchenwald ermordet.[33]
In einem dokumentierten Fall reichte die deutsche Transfrau und Sexarbeiterin Liddy Bacroff am 4. April 1938 nach einer Verhaftung wegen Crossdressings einen Antrag auf eine „freiwillige“ Kastration ein. Bacroff war mehrfach wegen Verstößen gegen die NS-Bestimmungen verurteilt worden und erhoffte sich durch den Eingriff vermutlich eine mildere Strafe. Sie wurde von Wilhelm Reuss, einem Amtsarzt der Hamburger Gesundheitsbehörde. Dieser vermutete in seinem Gutachten, dass eine Kastration Bacroffs Verhalten nicht ändern würde, was praktisch einem Todesurteil gleichkam. Bacroff wurde daraufhin in Gefängnishaft genommen und Ende 1942 in das KZ Mauthausen überstellt, wo sie am 6. Januar 1943 ermordet wurde.[34]
Auch Transmänner wurden im Nationalsozialismus verfolgt, wenngleich sich ihre Behandlung in einigen Punkten von derjenigen der Transfrauen unterschied. Ein Transmann, bekannt unter den Spitznamen „Kleener“ und „Dicker“, wurde im August 1940 wegen Crossdressings festgenommen, jedoch freigelassen, nachdem er versprochen hatte, in der Öffentlichkeit Frauenkleidung zu tragen.[35] Ein Postangestellter namens Gerd W., ebenfalls ein Transmann, beantragte 1940 die Wiederausstellung seines Transvestitenscheins; ihm wurde schließlich die Erlaubnis erteilt, Männerkleidung zu tragen, solange er keine sexuellen Beziehungen zu Frauen einging.[36] Einem anderen Transmann, Gerd Kubbe, wurde sein Transvestitenschein 1933 entzogen. Er wurde im Januar 1938 auf Befehl von Reinhard Heydrich in „Schutzhaft“ genommen und im KZ Lichtenburg inhaftiert. Im Oktober 1938 wurde er jedoch entlassen, sein Transvestitenschein wurde wieder gültig erklärt und die Gestapo erteilte ihm die Erlaubnis, Männerkleidung zu tragen und einen männlichen Namen zu führen, wenngleich ihm die Nutzung öffentlicher Toiletten in Männerkleidung untersagt blieb.[37] Die Einzelschicksale vieler anderen Transpersonen bleiben ungeklärt.
Anerkennung und Gedenken
„Transgender“ wurde erst im späten 20. Jahrhundert weithin als Identität anerkannt, und der Kampf für die rechtliche Anerkennung und Rechte transgeschlechtlicher Menschen ist eine bis heute andauernde Bewegung. Erst in den 2010er und 2020er Jahren begann eine breitere Anerkennung transgeschlechtlicher Personen als Opfer des Nationalsozialismus und des Holocausts, die historische Forschung zu ihnen steckt noch in den Anfängen. Matt Fuller und Leah Owen sehen in dem Umgang der Nationalsozialisten mit Transpersonen einen „Memorizid“ (Erinnerungsmord). Als Beispiel für diesen Memorizid führen sie die Plünderung und Zerstörung der Bücher des Instituts für Sexualwissenschaft an. Demnach habe die angestrebte Vernichtung von transgeschlechtlichen Personen und der Erinnerung an sie auch eine psychologische Komponente besessen: „Die bloße Existenz der Körper und Begehren von Trans-Personen stellte eine Herausforderung, Bedrohung und Quelle der Angst für viele Nationalsozialisten dar, was bedeutete, dass sie – oder das physische Archiv, das ihre Identität widerspiegelte – zerstört werden mussten.“[38] Der Soziologe Matthew Waites argumentiert sogar, dass jene, die von den Nationalsozialisten aufgrund ihrer geschlechtlichen Nonkonformität verfolgt wurden, als Opfer eines eigenständigen Genozids abseits des klassischen Holocausts anerkannt werden müssten.[39]
Am 23. Juni 2017 stimmte der Deutsche Bundestag für die Entschädigung der Opfer des Paragraphen 175. Die von dem Gesetz Betroffenen wurden rehabilitiert und erhielten eine Entschädigung von 3.000 Euro sowie zusätzliche 1.500 Euro für jedes im Gefängnis verbrachte Jahr. Am 27. Januar 2023 widmete die deutsche Bundesregierung ihre jährliche Gedenkstunde zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus den lesbischen, bisexuellen, schwulen und transgeschlechtlichen Opfern des Holocausts. Dies war das erste Mal, dass die Bundesregierung transgeschlechtliche Menschen offiziell als Opfer des Nationalsozialismus anerkannte. In ihrer Rede während der Gedenkstunde erklärte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas: „Für unsere Erinnerungskultur ist es wichtig, dass wir die Geschichten aller Verfolgten erzählen, ihr Unrecht sichtbar machen und ihr Leid anerkennen.“[40] Mittlerweile sind queere Menschen nach Jahrzehnten der Ignoranz und Vernachlässigung als Opfer des Nationalsozialismus weitgehend anerkannt.[41] Im Jahr 2022 entschied das Landgericht Köln, dass die Behauptung, transgeschlechtliche Menschen seien keine Opfer der Nationalsozialisten gewesen, als Billigung oder Leugnung von NS-Verbrechen bezeichnet werden darf. Das Urteil erging im Rahmen einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage der Biologin Marie-Luise Vollbrecht gegen den Bundesverband Trans*. Vollbrecht hatte in einem Tweet erklärt: „Ich hasse dieses Narrativ. Es verspottet die wahren Opfer der NS-Verbrechen“, woraufhin sie öffentlich kritisiert worden war. Das Gericht wies ihre Klage ab.[42] Laurie Marhoefer verfasste für das Verfahren eine wissenschaftliche Stellungnahme, in der sie betonte: „Obwohl es Abweichungen und organisatorische Unterschiede gab und rassistische Kriterien eine Rolle spielten, sehen wir hier ein klares Muster staatlicher Gewalt und Unterdrückung, das durch eine spezifische Feindseligkeit gegenüber transgeschlechtlichen Menschen motiviert war.“[43]
Am 13. März 2024 verfasste die Autorin J. K. Rowling eine Reihe von Tweets, in denen sie auf Kritik an ihren Ansichten zu Transgender-Rechten reagierte und unter anderem behauptete, dass transgeschlechtliche Menschen im Holocaust nicht gezielt verfolgt worden seien. Diese Aussagen führten dazu, dass ihr von Kritikern Holocaustleugnung vorgeworfen wurde.[44] Am 14. März 2024 reagierte Rowling auf ihrer persönlichen Website auf die Vorwürfe, bezeichnete sie als „haltlos und abscheulich“ und betonte, sie habe „die jüdische Gemeinschaft immer unerschütterlich unterstützt“.[45]
Literatur
- Matt Fuller, Leah Owen: Nazi Gender Ideology, Memoricide, and the Attack on the Berlin Institute for Sexual Research. In: Peace Review. Band 34, Nr. 4, 2022, S. 529–540, doi:10.1080/10402659.2022.2131383 (englisch).
- Laurie Marhoefer: Transgender Life and Persecution under the Nazi State: Gutachten on the Vollbrecht Case. In: Central European History. Band 56, Nr. 4, 2023, S. 595–601, doi:10.1017/S0008938923000468 (englisch).
- Zavier Nunn: Trans Liminality and the Nazi State. In: Past & Present. Band 260, Nr. 1, 2022, S. 123–157, doi:10.1093/pastj/gtac018 (englisch).