Verfassungsschutz

Maßnahmen zur Verteidigung der Verfassung From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Begriff Verfassungsschutz bezeichnet im weiten Sinne alle Maßnahmen zur Festigung und Verteidigung der Verfassung gegen Aufstände und Revolutionen sowie andere verfassungsfeindliche Angriffe und verfassungsgefährdende Störungen. Er besteht aus repressiven Abwehrmaßnahmen gegen unmittelbar drohende oder bereits begonnene verfassungsfeindliche Tätigkeiten, andererseits aus präventiven Maßnahmen gegen künftige verfassungsfeindliche Angriffe. Unter Verfassungsschutz im engeren Sinne versteht man Maßnahmen zur Erforschung verfassungsfeindlicher Bestrebungen.[1] Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Sammel- und Überbegriff ist der Staatsschutz. In Deutschland existieren dazu als Inlandsnachrichtendienste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV).

In Österreich wird der Begriff im administrativen Sinne verwendet, in der Schweiz ist Staatsschutz synonym.

Deutschland

Rechtsgrundlagen

Verfassungsschutz ist in Deutschland der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes gemäß Art. 73 Nr. 10 b) Grundgesetz. Nach der jüngsten Rechtsprechung im NPD-Urteil 2017 des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit.[2] Eine weitergehende Legaldefinition enthält § 4 Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), welche auf dem Verbotsurteil der Sozialistischen Reichspartei des BVerfG beruht. Eine entsprechende Aufzählung findet sich bis auf die letzte Ziffer auch in § 92 Abs. 2 StGB für das politische Strafrecht.

Verfassungsschutzbehörden

Verfassungsschutzbehörden im engeren Sinne sind:

Verfassungsschutzbehörden im weiteren Sinne sind:

Aufgaben

Gemäß § 3 i. V. m. § 4 des BVerfSchG besteht die Aufgabe der Verfassungsbehörden in der Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (insbesondere Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit), den Bestand (Aufhebung der Freiheit von fremder Herrschaft, Beseitigung der staatlichen Einheit, Gebietsabtrennungen) oder die Sicherheit (erhebliche Funktionsbeeinträchtigung) des Bundes oder eines Landes, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten, Bestrebungen, die auswärtige Belange Deutschlands gefährden oder die gegen die Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Des Weiteren wirken sie beim personellen und materiellen Geheimschutz mit.

Die Verfassungsschutzbehörden leisten die Vorfeldaufklärung. Die politische Ebene entscheidet dann über Folgemaßnahmen wie ein Vereinsverbot nach § 3 Vereinsgesetz oder ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. § 13 Nummer 2 und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Neben der klassischen Verfassungsschutzarbeit beschäftigen sich die Verfassungsschutzbehörden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, aber streng getrennt mit der Spionageabwehr und der Bekämpfung des inländischen wie internationalen Terrorismus.

Gliederung und Mitarbeiter

Von den 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz sind elf als eine Abteilung des jeweiligen Innenministeriums und fünf als ein eigenständiges Landesamt organisiert.[3] Das Bundesamt für Verfassungsschutz verfügt mit 4.549 Beschäftigten zahlenmäßig über die meisten Mitarbeiter.[4] Auf Landesebene besitzt Nordrhein-Westfalen mit 610 die höchste und Bremen mit 71 die niedrigste Anzahl an Mitarbeitern (Stand: 2025).[5][6] Gemessen an Mitarbeitern pro 100.000 Einwohner verhält es sich indes umgekehrt: Hier kommt Bremen auf 10,05 Beschäftigte und Nordrhein-Westfalen lediglich auf 3,39.

Weitere Informationen Gebiet, Eigenes Amt ...
Übersicht Verfassungsschutz in Deutschland
Gebiet Eigenes Amt Mitarbeiter Bevölkerung (Mio., 2025)[7] Mitarbeiter pro 100.000 Einwohner Mitarbeiter Stand
BfV Ja 4549[4] 83,467 5,45 2024
MAD Ja 1604[4] 1,92
Baden-Württemberg Ja 421[8] 11,238 3,75 2025
Bayern Ja 617[9] 13,246 4,66 2025
Berlin Nein 284[10] 3,701 7,67 2025
Brandenburg Nein 149[11] 2,552 5,84 2025
Bremen Nein 71[6] 0,707 10,05 2025
Hamburg Ja 220[12] 1,869 11,77 2025
Hessen Ja 386[13] 6,789 5,69 2024
Mecklenburg-Vorpommern Nein 128[14] 1,574 8,13 2025
Niedersachsen Nein 327[15] 8,001 4,09 2025
Nordrhein-Westfalen Nein 610[5] 17,986 3,39 2025
Rheinland-Pfalz Nein 210[16] 4,123 5,09 2026
Saarland Nein 101[17] 1,007 10,03 2026
Sachsen Ja 220[18] 4,027 5,46 2025
Sachsen-Anhalt Nein 123[19] 2,120 5,80 2025
Schleswig-Holstein Nein 140[20] 2,959 4,73 2025
Thüringen Nein 105[21] 2,079 5,05 2024
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Anmerkung: Die Vergleichbarkeit der Mitarbeiterzahl wird dadurch eingeschränkt, dass teilweise Planstellen angegeben werden, die nicht alle besetzt sind. Auch kann der Anteil der Teilzeitkräfte unterschiedlich sein. Die Tabelle kann insoweit nur eine Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse darstellen. Die Bevölkerungszahl wird mit Stand zum 31. Dezember 2025 angegeben.

Österreich

In Österreich existieren als administrativer Verfassungsschutz:

Schweiz

Literatur

Deutschland

Wiktionary: Verfassungsschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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