Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ 2025
Volksentscheid in Hamburg, 2025
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Der Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ (umgangssprachlich auch: Hamburger Klima-Volksentscheid) wurde am 12. Oktober 2025 in Hamburg abgehalten. Ausgelöst wurde die Abstimmung durch das gleichnamige Volksbegehren von Fridays for Future Hamburg, dem NABU Hamburg, dem Mieterverein zu Hamburg und der Gewerkschaft ver.di. Das Volksbegehren strebte eine Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes an, womit die Klimaneutralität für die Freie und Hansestadt Hamburg auf das Jahr 2040 festgelegt werden soll, statt wie bisher 2045. Weiterhin sollen künftig jährliche Minderungsziele bestimmt sowie eine verpflichtende Sozialverträglichkeit aller Maßnahmen neu eingeführt werden.
Die Initiative hatte dem Senat von Hamburg am 21. Oktober 2024 rund 106.000 gültige Unterschriften für das Volksbegehren übergeben. Beim Volksentscheid stimmten 53,2 % der gültig Abstimmenden und 23,2 % der Stimmberechtigten der begehrten Gesetzesänderung zu. Damit lag eine Mehrheit von „Ja“-Stimmen vor, die zudem das 20-%-Zustimmungsquorum überschritt. Das begehrte Gesetz wird einen Monat nach der Abstimmung in Kraft treten, die ersten Jahresziele gelten für das Jahr 2026.
Hintergrund
Als Reaktion auf die globale Klimakatastrophe hatte die Freie und Hansestadt Hamburg bereits im Jahr 1997 ein Gesetz zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung beschlossen. Im Verlauf der 2010er Jahre, insbesondere nach den weltweiten Klimaprotesten in Folge der Fridays-for-Future-Bewegung, mehrten sich in Hamburg Stimmen, die eine Modernisierung des Gesetzes forderten.[1] Im Jahr 2020 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft das Klimaschutzgesetz, mit dem die Klimaneutralität – wenngleich bis 2050 – erstmals gesetzlich verankert wurde.[2] Da die dort festgehaltenen Maßnahmen vielfach als nicht ausreichend empfunden wurden, beschloss die Hamburgische Bürgerschaft im Dezember 2023 das Klimaschutzstärkungsgesetz, mit dem unter anderem das Ziel der Klimaneutralität auf 2045 vorgezogen wurde.[3] Die Novelle trat zum 1. Januar 2024 in Kraft, wurde jedoch von Klimaschutzorganisationen als unzureichend kritisiert.[4] Da eine weitere Verschärfung des Gesetzes durch Interessenvertretung bei den Fraktionen der Bürgerschaft nicht erfolgversprechend erschien, formierte sich ein Bündnis aus Organisationen, um dieses politische Anliegen mit den Mitteln der direkten Demokratie durchzusetzen.
Der Weg zum Volksentscheid
Volksinitiative
Die Sammlung der Unterschriften für die Volksinitiative begann am 3. Januar 2024.[5] Die Initiatoren sammelten in nur einem Monat bis zum 30. Januar 2024 mehr als 23.000 Unterschriften, womit das geforderte Unterschriftenquorum von 10.000 gültigen Unterschriften Stimmberechtigter Hamburger für eine Volksinitiative deutlich überschritten wurde.[6][7] Am 5. April 2024 wurde die Volksinitiative im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie der Hamburgischen Bürgerschaft vorgestellt.[8] Da das Landesparlament den Gesetzesentwurf binnen der gesetzlichen Frist nicht übernahm, machten die Initiatoren von ihrem Recht auf Beantragung eines Volksbegehrens Gebrauch.
Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf der Initiative[9] sieht mehrere Änderungen des bisherigen Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG)[10] vor:
Die CO2-Emissionen Hamburgs sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 70 %, bis spätestens zum Jahr 2040 um 98 % reduziert werden. Damit wird die Netto-CO2-Neutralität auf 2040 vorgezogen, gegenüber der aktuell geplanten Neutralität 2045.[11] Das Zwischenziel 2030 in § 4 (1) wird beibehalten. Ergänzend werden verbindliche jährliche Minderungsziele durch die Vorgabe von Jahresemissionsgesamtmengen eingeführt. Daraus sollen jährlich Sektorziele abgeleitet und im Klimaplan festgehalten werden.
Zur Überprüfung der jährlichen Ziele soll laut § 2 (2) des Gesetzesänderungsvorschlags eine Schätzbilanz, also eine Schätzung der verursacherbedingten CO2-Emissionen, jeweils für das vergangene Jahr erhoben werden. Diese ergänzt den Zwischenbericht, der alle zwei Jahre der Bürgerschaft vorgelegt werden muss. Bei Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsgesamtmenge wird die Differenzmenge auf die fünf Folgejahre angerechnet und eine Sofortprogrammpflicht ausgelöst. Der Senat muss in diesem Fall geeignete Maßnahmen zum Ausgleich der Überschreitung vorlegen.
Nach dem Änderungsvorschlag des Volksbegehrens „Hamburger Zukunftsentscheid“, müssen die Ziele des Gesetzes künftig „sozialverträglich“ umgesetzt werden. Dadurch würde die aktuelle Berücksichtigung des Sozialverträglichkeitsprinzips in § 2 (4) im hamburgischen Klimaschutzgesetz ersetzt und schärfer gefasst.[12]
Hat Hamburg nicht die notwendige Regelungskompetenz für die zum Ausgleich notwendigen Maßnahmen, besteht diese Pflicht nicht. In diesem Fall kann der Klimabeirat dem Senat mögliche Maßnahmen vorschlagen.[13]
Ein von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beim Öko-Institut und Hamburg-Institut in Auftrag gegebenes Gutachten hält ein Vorziehen der bereits ambitionierten Klimaziele auf 2040 nur unter einschneidenden Maßnahmen möglich.[14][15] So heißt es in dem Gutachten: „Aus der Sicht des Gutachterkonsortiums würde ein Vorziehen der Zielsetzung der Netto-CO2-Neutralität auf das Jahr 2040 erhebliche Zusatzanstrengungen bedeuten, die, je nach Ausgestaltung, zu spürbaren Mehrbelastungen für private Haushalte, Unternehmen und den Landeshaushalt führen würden.“ Und weiter: „Je nach Ausgestaltung der Maßnahmen könnte damit auch eine Zunahme sozialer Härten einhergehen.“ Allerdings sei bei „allen Betrachtungen [...] zu konstatieren, dass der Blick in die Zukunft mit großen Unsicherheiten verbunden ist.“[16]
Volksbegehren
Die Sammelfrist für das Volksbegehren wurde auf die Zeit vom 28. September bis 18. Oktober 2024 festgesetzt.[17] Letztlich wurden 106.374 Unterschriften eingereicht und das Unterschriftenquorum von 65.835 Unterstützungsbekundungen (= 5 % der Stimmberechtigten) erneut deutlich überschritten.[18][19]
Die Initiatoren beantragten den Volksentscheid über ihr Volksbegehren für den 12. Oktober 2025.[20] Ein Versuch des rot-grünen Senats, im Vorfeld des Entscheids eine Einigung herbeizuführen, scheiterte.[21]
Unterstützung für das Volksbegehren
Unterstützt wird das Volksbegehren von einem breiten Bündnis von mehr als 60 Organisationen, darunter der FC St. Pauli, das Deutsche Schauspielhaus, die Hamburger Kunsthalle, die hamburgische Autorin Kirsten Boie, der Sänger Jan Delay und der hamburgische Ehrenbürger Michael Otto.[22][23][24] Zur Offenlegung der Ein- und Ausgaben ist die Initiative laut Hamburger Volksabstimmungsgesetz erst nach Abschluss des Entscheids verpflichtet. Laut freiwilliger Angabe der Initiative waren Ende September Spenden in Höhe von 680.000 Euro eingegangen. Hauptfinanzier ist die Demokratie-Stiftung Campact. Als andere Spender wurden das Energieversorgungsunternehmen Lichtblick, Greenpeace Deutschland und Stiftungen aus Deutschland, den Niederlanden und Norwegen genannt.[25]
Volksentscheid
Abstimmungskampf
Eine Woche vor der Abstimmung rief ein parteiübergreifendes Bündnis aus Politikern der SPD, CDU und FDP zu einem „Nein“ auf und warnte vor „sozialen Härten und hohen Kosten“ für alle. Unterstützt wurde das Bündnis von Vertretern der Wohnungswirtschaft, der Wohnungsbaugenossenschaften, Industriegewerkschaften, Universitäten, Unternehmens- und Wirtschaftsverbänden sowie dem Hamburger Fußball-Verband.[26] Während der Landesverband der Grünen eine Zustimmung beschlossen hatte, stellte sich die grüne Bürgerschaftsfraktion, inklusive Senatorin Katharina Fegebank, dagegen.[27] Nachdem der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen vor steigenden Preisen durch erzwungene Sanierungen gewarnt hatte, warf der Mieterverein zu Hamburg – Mitinitiator des Entscheids – dem Verband das Schüren von „Ängste(n) und Ressentiments“ vor und betonte die Relevanz von messbaren Zwischenzielen.[28][29]
Ergebnis des Volksentscheids
Der Volksentscheid wurde am Sonntag, den 12. Oktober 2025 gleichzeitig mit dem Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ abgehalten, war jedoch mit keiner Wahl zusammengelegt.
Von den etwa 1,3 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich 573.278 am Volksentscheid. Nach vorläufigem Ergebnis wurden 303.936 „Ja“-Stimmen abgegeben, das waren 53,2 % der abgegebenen gültigen Stimmen und zugleich 23,2 % der Stimmberechtigten. Das Volksbegehren „Hamburger Zukunftsentscheid“ konnte damit sowohl die Mehrheit im Volksentscheid erringen als auch das in Hamburg geltende 20-%-Zustimmungsquorum überspringen.[30] Wenn das amtliche Endergebnis dies bestätigt, ist das Volksbegehren „Hamburger Zukunftsentscheid“ angenommen. Die Zahl der ungülitgen Stimmen lag mit 0,3 % in einem üblichen Bereich.
In vier von sieben Hamburger Bezirken wurde das Volksbegehren mehrheitlich unterstützt, mit einem Anteil von jeweils über 60 % an den abgegebenen gültigen Stimmen in Hamburg-Mitte (62 %) und Altona (60,2 %). Im Verhältnis zur Zahl der Stimmberechtigten war die Unterstützung in Altona (29,5 %), Eimsbüttel (27,8 %) und Hamburg-Nord (27,4 %) am größten, während in Hamburg-Mitte (21,9 %) das Quorum weniger deutlich überschritten wurden. Mehrheitlich abgelehnt wurde das Volksbegehren in den Bezirken Bergedorf (59,3 %), Wandsbek (57,9 %) und Harburg (54 %).
| Bezirk | Beteiligung | Stimmverteilung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmbe- rechtigte (a) |
Abstimm- ende (b) |
Gültige (c) | Un- gültige |
Ja | Nein | |||||||
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an c) |
Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an c) | |
| 180.978 | 64.185 | 35,47 % | 63.963 | 99,65 % | 222 | 0,35 % | 39.658 | 62,00 % | 21,91 % | 24.305 | 38,00 % | |
| 191.292 | 93.967 | 49,12 % | 93.651 | 99,66 % | 316 | 0,34 % | 56.342 | 60,16 % | 29,45 % | 37.309 | 39,84 % | |
| 195.946 | 94.689 | 48,32 % | 94.371 | 99,66 % | 318 | 0,34 % | 54.394 | 57,64 % | 27,76 % | 39.977 | 42,36 % | |
| 236.850 | 111.658 | 47,14 % | 111.306 | 99,68 % | 352 | 0,32 % | 64.839 | 58,25 % | 27,38 % | 46.467 | 41,75 % | |
| 312.551 | 135.413 | 43,33 % | 134.986 | 99,68 % | 427 | 0,32 % | 56.903 | 42,15 % | 18,21 % | 78.083 | 57,85 % | |
| 91.071 | 35.396 | 38,87 % | 35.288 | 99,69 % | 108 | 0,31 % | 14.375 | 40,74 % | 15,78 % | 20.913 | 59,26 % | |
| 103.572 | 37.970 | 36,66 % | 37.866 | 99,73 % | 104 | 0,27 % | 17.425 | 46,02 % | 16,82 % | 20.441 | 53,98 % | |
| 1.312.260 | 573.278 | 43,69 % | 571.431 | 99,68 % | 1.847 | 0,32 % | 303.936 | 53,19 % | 23,16 % | 267.495 | 46,81 % | |
Folgen
In einer Pressekonferenz am 14. Oktober 2025 sprach die Initiative Hamburger Klimaentscheid e. V. von einem „gewaltigen Erfolg“. Der Volksentscheid habe deutlich gemacht, dass „eine Mehrheit der Hamburgerinnen [und Hamburger] ambitionierten Klimaschutz möchte“.[32] Der rot-grüne Senat kündigte an, das Votum aus dem Volksentscheid zügig umzusetzen. Allerdings stelle die Entscheidung die Freie und Hansestadt Hamburg vor große Herausforderungen, es sei derzeit unklar, wie die Umsetzung gelingen könne. Dazu sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD): „Nur mit einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung können wir die Ziele erreichen, die wir bisher hatten. Und erst recht die Ziele, die uns der Volksentscheid zusätzlich auferlegt. Dazu bitte ich alle gesellschaftlichen und politischen Akteure um ihr Verständnis und ihre Mitwirkung.“[33]
Nach der Annahme des Volksentscheides gibt es warnende Stimmen, die bezweifeln, dass die zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen auf Dauer Unterstützung finden werden.[34][35][36]
Siehe auch
Literatur
- Der Landesabstimmungsleiter: Bekanntmachung der Volksentscheide „Hamburger Zukunftsentscheid“ und „Hamburg testet Grundeinkommen“. In: Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt. Teil 2. Amtlicher Anzeiger. Band 2025, Nr. 56, ZDB-ID 2535786-4, S. 1335–1343 (hamburg.de [PDF]).
- Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft: Informationsheft "Hamburger Zukunftsentscheid" am 12. Oktober 2025. Stellungnahme der Bürgerschaft. Hrsg.: Hamburgische Bürgerschaft. Hamburg 2025 (hamburg.de [PDF]).
Weblinks
- Der Landeswahlleiter: Volksentscheid Hamburger Zukunftsentscheid. In: wahlen-hamburg.de. Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 12. Oktober 2025, abgerufen am 12. Oktober 2025.
- Hamburger Zukunftsentscheid. Hamburg Klimaneutral e. V., abgerufen am 11. April 2025.
- Hamburg Klimaneutral e. V.: Gesetz für besseren Klimaschutz (Klimaschutzverbesserungsgesetz). (PDF) In: hamburg.de. hamburg.de GmbH, abgerufen am 14. Oktober 2020.
- Innenbehörde: Volksentscheid "Hamburger Zukunftsentscheid". In: hamburg.de. hamburg.de GmbH, abgerufen am 14. Oktober 2025.
- Mehr Demokratie e. V. Landesverband Hamburg. In: Mehr Demokratie Hamburg. Abgerufen am 11. April 2025.